Hallo zusammen!
Hier mein Fall:
Ich habe 2 Jahre lang als studentische Hilfskraft auf 400 Euro-Basis gearbeitet.
Die Arbeitszeiten haben dabei variiert, d.h. ich habe in der Regel an einem Tag in der Woche gearbeitet, wenn viel zu tun war auch 2 Tage. Die 400 Euro habe ich nie vollständig erreicht.
Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mündlich gekündigt, mit der Begründung ich sei für ihn zu teuer, wenn ich nur so wenig in der Woche arbeite. Er hat mir das gestern am Telefon mitgeteilt und gesagt, dass ich ab heute nicht mehr kommen brauche.
Nun meine Fragen:
- muss er mir nicht schriftlich kündigen, damit die Kündigung gültig ist?
- habe ich nicht eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum 1. bzw. 15 des Monats, da ich schon 2 Jahre dort arbeite?
- kann ich für die 4 Wochen - unter der Annahme er hat schon neue Aushilfen - die Fortzahlung meines durchschnittlichen Lohns verlangen?
- muss er mir ein Zeugnis ausstellen?
Ziemlich viele Fragen, auf die Ihr hoffentlich ein paar Antworten habt..
Vielen Dank dafür!
Ach ja: Ein Arbeitsvertrag ist vorhanden.
-- Editiert von Housemeister am 12.10.2007 10:15:10
400 Euro Job - Mündliche Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



1. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Die mündlich ausgesprochene Kündigung ist also unwirksam.
2. Für einen 400 Euro Job gilt ebenfalls das normale Arbeitsrecht, d.h., auch die gesetzlichen Kündigungsfristen.
3. Es besteht grundsätzlich Anspruch auf den Lohn während der Kündigungsfrist
4. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Zeugnisausstellung, unabhängig ob Voll- oder Teilzeitbeschäftigt. Diese Pflicht zur Zeugniserteilung ergibt sich aus § 109
Gewerbeordnung, § 630 BGB
bzw. aus einer vertraglichen Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.
Morgen trotzdem zur Arbeit gehen.
Dann sagen, daß eine mündliche Kündigung nicht rechtskräftig ist.
Wenn er Dich wegschickt.
Trotzdem Kündigungsschutzklage einreichen.
Fällige Beträge einklagen, wenn diese nicht bezahlt werden.
Am besten alles ohne Anwalt, weil der sich nicht lohnt.
Gerichtskosten bezahlt der Verlierer. Hier definitiv der AG.
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Warum schlafende Hunde wecken? Hingehen und Arbeitskraft anbieten reicht. Dass deren Kündigung nicht rechtskräftig ist können die doch schön alleine (und möglichst spät) merken...
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