400 Euro Job - es gibt nichts schriftliches zwischen den Vertragspartnern?

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Greeny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
400 Euro Job - es gibt nichts schriftliches zwischen den Vertragspartnern?

Eine Arbeitnehmerin hat einen 400 Euro Job seit einem Monat und wird dort wie ein Sklave behandelt. Sie bekam auch nach mehrfachem Bitten keinen Arbeitvertrag und hat nichts unterschrieben. Sie kann dieses Wochenende nicht arbeiten und teilte das der Chefin mit, daraufhin sagte man ihr das wäre ihr Poblem und wenn sie selbst niemanden findet der Samstag einspringt, müße sie eben selbst kommen. Da sie niemanden gefunden hat und wirklich nicht kann (Klausur in der Uni) möchte sie fristlos kündigen. Ist das möglich? Wie gesagt es gibt nichts schriftliches zwischen den Vertragspartnern. Falls ja, sollte sie schriftlich kündigen oder das auch besser mündlich tun?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Die Aufnahme eines Arbeitsverhältnis (auch Minijob) ist nicht an die Schriftform gebunden, nur die Kündigung.

Es gibt also einen mündlichen Vertrag, dessen Entlohnung beim Arbeitsgericht einklagbar ist.

Wie wäre es mit der unrechtmäßigen Empfehlung einer Krankmeldung ?
Dann kann er AG zwar fristlosen kündigen, aber Schadensersatzsprüche wird er schwerlich nachweisen können.

Welche Arbeitszeiten wurden dennn in diesem fiktiven Fall vereinbart ?
Stellt jemand Studenten ein, muss ihm klar sein, dass Prüfungen einen wichtigen Grund für eine Verhinderung darstellen.

-- Editiert von Maestro1000 am 02.07.2008 23:56:20

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

... * und wird dort wie eine sklavin behandelt *

... das möchte ich doch bezweifeln - schlechte behandlung ohne weiteres, aber sklavin? leichtfertiges gerede mit welchem ziel?

aber gut. die erste frage ist: was wurde vereinbart, z.b. hinsichtlich der arbeitszeiten? eine klausur ist sicher kein adaeaquater grund (wie au oder urlaub), einfach nicht zur arbeit zu erscheinen - es ist doch ausgeschlossen, dass die AN selbst vertragswidrig handelt, auch wenn der AG mies ist. sie kann für einen solchen fall urlaub nehmen, ggf. auch unbezahlte freistellung verlangen.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Bundesknappschaft - Mini-Job-Zentrale: Innerhalb von 4 Wochen nach Arbeitsantritt ist dem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag auszuhändigen mit folgendem Inhalt....

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#4
 Von 
Greeny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was die Arbeitszeiten und Stunden angeht ist nichts vereinbart. Es gibt einen Plan der Monat für Monat neu erstellt wird, in dem man eingetragen wird.
-Natürlich ist das Wort Sklave stark übertrieben, sollte es nur kennzeichen wie die Arbeitsathmosphäre ist und das es keinen großen Verlust darstellt den Job aufzugeben.
Hab ich richtig verstanden, eine fristlose Kündigung ihrerseits könnte einen Prozeß beim Arbeitsgericht nach sich ziehen?-Weil wir einen mündlichen Vertrag haben? Wie kann sie denn kündigen? Sie hat nämlich beschlossen dort nicht mehr arbeiten zu wollen.

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#5
 Von 
Greeny
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

PS:
Urlaub für einen solchen Fall kann sie nicht nehmen. Ich Arbeitgeber will von ihren Rechten durch den 400 Euro Job nichts wissen. Und so steht ihr auch kein Urlaubstag zu.

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#6
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Erteilt der Arbeitgeber eine (fristlose) Kündigung bestätigt er zusätzlich dass ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Mangels Schriftform gelten dann die gesetzlichen Regelungen.

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#7
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Erteilt der Arbeitgeber eine (fristlose) Kündigung bestätigt er zusätzlich dass ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Mangels Schriftform des Arbeitsvertrages gelten dann die gesetzlichen Regelungen.

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