Hallo Community...
ich habe neben meinem Hauptberuf (Vollzeit) vor einigen Tagen eine Nebenbeschäftigung auf 400-Euro Basis angenommen.
Leider wird mir bereits jetzt bewusst, dass ich diese Nebenbeschäftigung auch schnellstmöglich wieder kündigen will.
Im Arbeitsvertrag ist keine(!) Probezeit
vereinbart und es gibt keine Klausel, die sich den Kündigungsfristen widmet.
Wenn ich richtig recherchiert habe, zählt in diesem Fall § 622 BGB
.
Arbeitsbeginn war laut Dienstvertrag der 07.07.2012. Sehe ich das richtig, dass ich somit - beruhend auf einer Kündigungsfrist von 4 Wochen - erst zum 31.08.2012 kündigen kann?
Danke und Grüße
400-Euro Job kündigen - Frist einhalten
23. Juli 2012
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Frage vom 23. Juli 2012 | 07:25
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
400-Euro Job kündigen - Frist einhalten
#1
Antwort vom 23. Juli 2012 | 12:09
Von
Status: Unbeschreiblich (34309 Beiträge, 17759x hilfreich)
So ist es, wobei Sie natürlich dem AG auch die Aufhebung des Vertrages im gegenseitigen Einverständnis vorschlagen können.
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