400 Euro Job nicht fristgemäß kündigen

15. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Neustarter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
400 Euro Job nicht fristgemäß kündigen

A arbeitet seit 3,5 Jahren aus 400-Euro-Basis im Einzelhandel, der Vertrag ist schriftlich geschlossen, Kündigungsfrist laut Tarif.
Nun hat A zum 01.07. die Möglichkeit, eine langersehnte Vollzeitstelle anzunehmen. Die Chefin wusste von A's Suche und hat mehrmals mündlich zugesichert, dass A sich an keine Kündigungsfristen halten müsse, wenn A was gefunden habe, könne A sofort gehen.

Nun ist der Fall eingetroffen, die Chefin besteht jedoch auf einmal auf 4 Wochen Kündigungsfrist.

Bisher wurden Urlaubs- und Krankheitstage nicht bezahlt, die Firma hält sich also in der Beziehung auch nicht so unbedingt ans Gesetz (wird von den AN aber so hingenommen).

Nun meine Frage: Was kann A passieren, wenn sie die Vollzeitstelle annimmt, und beim 400 Euro-Job nicht mehr erscheint (bis auf dass A kein Geld bekommt, aber das will A ja auch nicht mehr).

Hat A Chancen, indem A auf die mündlichen Zusagen der Chefin pocht? Oder mit den Gegenargumenten kommt, dass sich in Bezug auf Urlaub und Krankheit auch nicht an Regeln gehalten wird?

Vielen Dank für die Antworten!

-- Editiert von Neustarter am 15.06.2007 22:56:14




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

... mündliche absprachen gelten bei schriftlich geschlossenen arbeitsverträgen meistens nicht - dürfte auch so im vertrag stehen.

... unrecht kann man nicht gegen unrecht aufrechnen - gleichheit im unrecht gibt es nicht.

soweit gewissermaßen das dem anspruch des forum geschuldete.
das praxis und theorie oft zweierlei sind oder sein können, ist sicherlich keine neuigkeit.

was passieren könnte: schadensersatzansprüche des AG. aber bei geringfügiger beschäftigung - sehr spekulativ. kaffeesatzleserei.

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#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 154x hilfreich)

Du kannst ja anbieten, die 4-wöchige Frist einzuhalten, aber auch gleich daraufhin weisen, daß Du die Zahlungen der Urlaubszeit und Krankheitszeit einfordern wirst.

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