400 Euro job - Lohnsteuerkarte?

20. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)
400 Euro job - Lohnsteuerkarte?

Hallo,

ich bin in Elternzeit, werde aber demnaechst einen 400 Euro job annehmen (nicht beim bisherigen Arbeitgeber A, sondern ein anderer Arbeitgeber B):
Meine Fragen:

1. Braucht der AG B eine Lohnsteuerkarte?

2. Die liegt ja beim AG A. Muss ich die dort anfordern? Oder stellt das Amt mir eine 2.te Karte aus? Oder wie wird das geregelt?

2a: In welche Steuerklasse wuerde ich fallen. Bin ja bei AG A in Elternzeit derzeit mit Klasse V gefuehrt. Wuerde ich beim AG B dann auch mit V besteuert? Oder mit der 'ungluecklichen' Klasse VI ?

3. (nur theorethisch, ich habe dies nicht vor:) Wenn man bei AG A nicht die Erlaubnis holt fuer den 400-Euro Job, was koennen dann fuer Konsequenzen drohen? Waere das Grund fuer eine fristlose Kuendigung?

3. Gibt es Fristen, wie lange vor Antritt des 400-Euro Jobs man die Erlaubnis des bisherigen AG A haben muss (es hat sich alles recht ploetzlich und ungeplant ergeben mit dem Job bei AG B)

4. Gibt es eine Formvorschrift, mit der ich die Erlaubnis einholen muss oder mit der der AG A sie mir geben (oder verweigern, was ich nicht hoffe) muss (z.B. schriftlich, oder geht das auch muendlich)?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

1. nein
2.siehe 1.
2a. anfallende Steuern und Versicherung zahlt der AG alleine.
3. Eine Erlaubnis muß nur geholt werden, wenn das so im Arbeitsvertrag steht. Aber selbst diese Klausel wird angezweifelt.
Verbieten kann der AG den Nebenjob, wenn die Haupttätigkeit davon beeinflusst werden könnte (z.B. Sonntag Nacht kellnern und Montag früh unausgeschlafen im Büro erscheinen) oder Sie in Konkurrenz zum AG treten.
Ausführlich zum Thema:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjob.htm




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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

in elternzeit ist es meines wissens so, dass bis zu dreißig wochenstunden gearbeitet werden darf - also tz beim stamm-ag. wenn der keine tz anzubieten hat, kann er die zustimmung kaum verweigern, dass du bei einem anderen ag arbeitest.

was den minijob angeht: schau dir die infos bei minijobzentrale.de an.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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