400€ Job,urlaub

7. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
aheidrich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
400€ Job,urlaub

hallo, ich habe einen 400€Job auf dem mir mein AG 1 tag bezahlten urlaub pro monat gib(also 12/Jahr) für 15 arbeitstage/monat. seit 1.sep arbeite ich nur noch 10 tage/monat,sodass der urlaub dementsprechend gekürzt wurde, was ja auch ok ist. nur ist mein AG der meinung das die kürzung rückwirkend fürs ganz jahr gilt, ich bin aber der meinung, das mir bis 31.8. noch 1tag/monat zusteht und dann ab 1.9. bis jahresende anteilig der gekürzte urlaub.
wer kann mir hefen, bin über jede antwort sehr dankbar.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 4 Wochen pro Jahr (24 Tage bei 6-Tage-Woche).

Bei 15AT/Monat und nur 12 Tagen Urlaub ist das weniger als der gesetzliche Mindesturlaub. Dir standen mindestens 14 Tage Urlaub zu (1 Monat hat im Durchschnitt 4,35 Wochen).

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#2
 Von 
aheidrich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ich dachte das mit 1tag/monat ist ok.
aber mir gehts auch darum, ob mein AG mir jetzt, nach der arbeitszeitverkürzung, den uraubsanspruch einfach rückwirkend zum 1.1. kürzen kann????
24tage urlaub bei einer 6tage woche, wie ist es mit dem anspruch bei einer 7tage woche, ich arbeite auch sonntags????

-- Editiert von aheidrich am 07.09.2005 15:27:22

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Ihr Urlaub, wie schon zutreffend von hh zusammengefasst, unterhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs liegt, ist natürlich jede weitere Kürzung gar nicht möglich:

Sie haben Anspruch auf 4 Wochen Urlaub im Jahr, drunter geht gar nicht!

Mehr Urlaubsanspruch kann nur im Tarifvertrag stehen oder in dem Arbeitsvertrag. Egal ob Sie 1 oder 7 Tage arbeiten.

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#4
 Von 
aheidrich
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

gibt es da eine formel, wonach ich den urlaubsanspruch ausrechnen kann????
dann könnte ich sie meinem AG unter die nase halten ;)

-- Editiert von aheidrich am 08.09.2005 10:05:38

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Formel nennt sich Bundesurlaubsgesetz:
§3
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Es ist dem Text des Bundesurlaubsgesetzes nicht so genau zu entnehmen, aber aus dem genannten Gesetzestext folgt:

Wer 1 Tag in der Woche arbeitet, bekommt 4 Arbeitstage Urlaub,
2 Tage pro Woche = 8 Arbeitstage pro Jahr
3 Tage pro Woche = 12 Arbeitstage pro Jahr
4 Tage pro Woche = 16 Arbeitstage pro Jahr
5 Tage pro Woche = 20 Arbeitstage pro Jahr
6 Tage pro Woche = 24 Arbeitstage pro Jahr
7 Tage pro Woche zu arbeiten, ist nicht zulässig, ein Tag muss mindestens frei sein. Das muss aber nicht unbedingt der Sonntag sein.

Du arbeitest 15 Tage im Monat, bei 4,35 Wochen pro Monat ergibt das einen Durchschnitt von 3,448 Tage pro Woche und somit einen Urlaubsanspruch von 13,793 Tage, aufgerundet 14 Tage.

Wenn du 10 Tage im Monat arbeitest, ergibt das bei 4,35 Wochen pro Monat einen Durchschnitt von 2,299 Tage pro Woche und somit einen Urlaubsanspruch von 9,195 Tage, abgerundet 9 Arbeitstage Urlaub.

Der Gesamturlaub muss so bemessen sein, dass man 4 Wochen zu Hause bleiben kann. Eine rückwirkende Kürzung ist m.E. ebenfalls nicht zulässig.

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