400 € Job Überstunden und Arbeitszeugnis

6. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
djsmurf
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 70x hilfreich)
400 € Job Überstunden und Arbeitszeugnis

Hallo zusammen,

habe folgende Fragen.

1. Was kann ein AN tun, der den AG zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses per Email aufgefordert hat und dieses nach Ablauf der gesetzen, angemessenen Frist nicht zusandt bekommt? Muss er mahnen? Wie kann er gerichtlich vorgehen?

2.Wie kann ein AG, der einen 400 € - AN kündigt bei dem Überstunden angefallen sind, diesem die Überstunden bezahlen, damit es abgabenrechtlich ein Minijob bleibt und keine Nachzahlungen anfallen?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
1. Was kann ein AN tun, der den AG zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses per Email aufgefordert hat und dieses nach Ablauf der gesetzen, angemessenen Frist nicht zusandt bekommt?


Es gibt keine zeitliche Frist f.d. Erstellung des Zeugnisses. Im Normalfall sollten aber 14 Tage ausreichen.

quote:
Muss er mahnen?


Man sollte den ehem. AG nochmals schriftlich mit Fristsetzung auffordern.


quote:
Wie kann er gerichtlich vorgehen?


Nach ergebnislosem Fristablauf kann man Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.


quote:
Wie kann ein AG, der einen 400 € - AN kündigt bei dem Überstunden angefallen sind, diesem die Überstunden bezahlen, damit es abgabenrechtlich ein Minijob bleibt und keine Nachzahlungen anfallen?



2x im Jahr kann die 400-€-Grenze unter bestimmten Umständen überschritten werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

http://www.minijob-anzeigen.de/pages.php?page=20

"Zumindest bei 400-Euro-Minijobs gilt jedoch auch der Umkehrschluss: Wenn die Verdienstgrenze in gelegentlichen Ausnahmefällen und aus nicht vorhersehbaren Gründen überschritten wird, tritt keine Versicherungspflicht ein. Als "gelegentlich" gilt das Überschreiten der Verdienstgrenze in maximal zwei Monaten innerhalb eines Jahres. In einem solchen Fall gelten dann keine Verdienstobergrenzen."



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)


vielleicht noch als Ergänzung :

man könnte dem ehemaligen AG neben einer Mahnung auch ein selbstformuliertes Zeugnis mit der Bitte um Unterzeichnung nebst einem frankierten Rückumschlag zukommen lassen

zuschicken muß er nämlich in der Regel nicht, da es sich um eine "Holschuld" handelt

womöglich gehts dann schneller...............

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