400.-€ Job: Urlaub? / Kassenfehlbeträge

10. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
LuigiMS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
400.-€ Job: Urlaub? / Kassenfehlbeträge

Hallo.
Habe zu meinem 400,-€ Job zwei Fragen:

1. Steht mir Urlaub zu?? Der AG sagt nein. (Das sagt er aber auch bei Krankheit-Zahlung, und da weiß ich mittlerweile, dass es falsch ist.)
Wenn ja, wieviel Urlaub steht mir zu? Ich arbeite keine festen Tage, komme selten auf 400.-€, bekomme 7.-€ in der Stunde, kriege die Stunden bezahlt, die ich arbeite (am Ende des Folgemonats). Ich bin dort seit 31.7.09. Wie wird das berechnet?

2. Ich arbeite an der Kasse. Heute hatte ich zum ersten Mal eine Kassendifferenz. Es waren zwar nur 82 Cent, aber der AG wollte, dass ich das von meinem Geld bezahle. ???? Kann das so richtig sein? Er hat gesagt, es kann ja nicht sein, dass wenn zB 1000.-€ aus meiner Kasse fehlen, dass die Fa. das dann ausgleichen muss. Kassendifferenzen muss ich aus eigener Tasche ausgleichen. Meine Frage, ob ich dann einen Betrag, der zuviel in der Kasse ist, auch bekomme, hat er verneint. Nunja, heute waren es nur 82 Cent, ich habe sie zwar nicht bezahlt, und es war dann auch kein Thema mehr, aber es entstand eben eine Diskussion, die ich eigentlich für wichtig halte.

Wie ist hier denn die rechtliche Lage??

Wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen kann, bzw. die Dinge erläutern kann.
Vielen Dank
L.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
leider weicht hier die rechtliche Lage von der gängigen Praxis weit ab!!!
Auch einer 400,-€ Kraft stehen sowohl bezahlter Urlaub als auch Krankengeld zu. Bei einer 6-Tage Woche stehen dir 24 Tage Urlaub zu! Eine Woche Urlaub gleich 6 Tage! Die Berechnung des Urlaubsentgeldes wären dann der Durchschnitt der geleisteten Stunden in einer Woche der letzten drei Monate...
Diese Berechnung wäre dann auch beim Krankengeld maßgebend!
Daran hält sich so gut wie kein AG in Deutschland!
Kassendifferenzen:
Für Kassendifferenzen ist grundsätzlich der AG haftbar. Außer er zahlt dafür einen Risikoausgleich - dann wären diese Differenzen vom AN zu zahlen. Auch wäre eine Grenze denkbar! Z.B. eine Kassiererin beim Aldi hat in ihrer Schicht einen "Spielraum" von 2,50€!
Also - auch dies ist nicht zulässig aber gängige Praxis...
Du kannst deinem AG sagen, das er sich nicht an die Gesetze hält, aber dann bist du deinem Job schnell quit!
Recht haben und bekommen sind zweierlei!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Nunja, heute waren es nur 82 Cent, ich habe sie zwar nicht bezahlt, und es war dann auch kein Thema mehr,

Keine Sorge, das zieht er einfach vom Lohn ab...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/2__AG/8__arbeitsrecht/3__Erholungsurlaub/Erholungsurlaub.html :
"Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG)."

Der Urlaubsanspruch beträgt also mindestens 4 Wochen, haben die anderen Arbeitnehmer einen höheren Urlaubsanspruch, gilt das auch für den Minijobber.
Da Sie den Urlaub für das vergangene Jahr nicht geltend gemacht haben, ist dieser verfallen. Für dieses Jahr können Sie den vollen Urlaub auch jetzt schon in Anspruch nehmen, dazu mehr im Bundesurlaubsgesetz.

2."Er hat gesagt, es kann ja nicht sein, dass wenn zB 1000.-€ aus meiner Kasse fehlen, dass die Fa. das dann ausgleichen muss."
Der Satz gilt umso mehr für Arbeitnehmer!

Es kann ja nicht sein, dass jemand mit 7€ Stundenlohn umsonst gearbeitet hat, weil die Kasse einen Fehlbetrag aufweist. Davor schützt die Rechtssprechung zu dem Thema.

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ass_arbeitsrecht_17.htm

http://www.123recht.net/Mankohaftung-des-Arbeitnehmers-__a46381.html

Zahlt der Arbeitgeber kein "Mankogeld" kann sich jeder Arbeitnehmer erfolgreich dagegen wehren, Defizite in der Kasse auf eigene Kosten auszugleichen.



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