400€-Job auf Abruf

14. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andreas38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
400€-Job auf Abruf

Seit einem Jahr habe ich einen 400€-Job auf Abruf, im Monat arbeite ich dort etwa 14 Stunden. Im Arbeitsvertrag steht, daß ich "wegen des außerordentlich hohen Stundenlohns von 7€ auf sämtliche rechtlichen Ansprüche verzichte". Eine wöchentliche Mindestarbeitszeit wird im Arbeitsvertrag nicht aufgeführt. Im Gesetz steht aber nun, daß, wenn keine wöchentliche Mindestarbeitszeit im Arbeitvertrag angegeben wird, eine wöchentliche Mindeststundenzahl von 10 zugrunde gelegt wird. Wären monatlich 40 Stunden a 7€, also 280€ monatlich. Da ich aber im Schnitt nur etwa 100€ monatlich dort verdiene, frage ich mich, ob ich nicht auf die restlichen 180€ bestehen kann. Interessant wäre dabei natürlich, ob ich diese auch rückwirkend für das vergangne Jahr einklagen kann. Wären immerhin ca. 2000€. Weihnachtsgeld und Urlaub nun mal außen vor, beides gibt es nämlich auch nicht. Der Passus, daß man auf sämtliche weitere Ansprüche verzichtet ist doch auch sicherlich nicht rechtens, oder?
Danke für Antworten!

Andreas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Der Passus ist im Zweifelsfall einfach unwirksam. Die Rechte auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung kann man nicht vertraglich ausschließen.

Was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat die Wochenstundenzahl festzulegen, wenn nichts genaues vertraglich vereinbart ist, weiß ich nicht.
Wie läuft das denn dort? Wirds für ne bestimmte Zeit im Voraus angesagt/geplant, wann die Dienste sind oder muss man praktisch immer damit rechnen von heute auf morgen abgerufen zu werden und kann nicht einfach mal so wegfahren, wie man Lust hat?

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#2
 Von 
Andreas38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Abruf heißt da wirklich Abruf. Ein Tag vorher wird angerufen, man kann natürlich absagen. Der Gesetzgeber schreibt auch glaube ich eine Frist von vier Tagen vor Arbeitseinsatz vor. Wirklich interessant ist für mich im Moment aber nur, ob die "Rückstände" auch nachträglich eingefordert werden können. Denn bei fehlenden Angaben im Vertrag werden 10 Stunden wöchentlich zugrunde gelegt, das steht im Gesetz.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Was wurde denn mündlich vereinbart zur Arbeitszeit?
Kann ja sein, dass man sich einig war, dass z.B. im Monat nicht mehr als x Stunden zusammenkommen sollen o.ä.

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#4
 Von 
guest123-1461
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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