400€ Job nach 1 Monat kündigen

10. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Excalibour
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
400€ Job nach 1 Monat kündigen

Hallo,
Ein Arbeitnehmer arbeitet an einer Tankstelle.
Der Arbeitnehmer lässt sich 15 Stunden unbezahlt anlernen und hat ab August seine erste 8 Stunden Schicht.
Der Arbeitnehmer hat allerdings ziemliche Probleme dort zu arbeiten, da:
- es in 8 Stunden keine Pause gibt
- es verboten ist, sich hinzusetzen
- Lohnabzüge wegen Kassendifferenzen und Kunden die ihren Sprit nicht bezahlen muss der Arbeitnehmer tragen
(Mankogeld wird nicht gezahlt und es ist bei viel Betrieb unmöglich auf Kunden, die tanken und nicht bezahlen, zu achten)

Der Arbeitnehmer möchte nur noch im August arbeiten und danach kündigen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer nur noch im August arbeiten muss?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, greift diese auch obwohl der Arbeitnehmer erst seit August dort arbeitet?
Vielen Dank im Vorraus,
Karl

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Excalubour,

besteht denn ein Arbeitsvertrag mit der Tankstelle? Und wenn ja, ist da irgendwas zur Probezeit gesagt? Ansonsten würde ich mal mit dem Chef sprechen, ob es nicht besser ist, das Arbeitsverhältnis im beiderseitigen Einverständnis zu beenden.
Zu den Pausen gibt es meines Wissens die gesetzliche Regelung, daß man bei 8 Stunden Arbeitszeit 45 min Pause machen darf. Allerdings weiß ich nicht, ob es hierbei Ausnahmen gibt. Nur ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Tankstelle von Ausnahmen betroffen ist.
Warum ist es verboten, sich hinzusetzen? Darin sehe ich keinen Sinn (zumindest wenn man vom Sitzplatz noch die Tankstelle überblicken kann, z.B. auf einem Barhocker).

viel Glück

Gruß

Line

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#2
 Von 
Lankoron
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 17x hilfreich)

Das Arbeitzszeitgesetzt schreibt vor, das nach 6h Arbeitszeit zwingend eine Pause von mindestens 30 min einzulegen ist. Davon gibt es auch keine Ausnahme, durch betriebliche Erfordernisse kann es zwar sein, das die Pause vor der 6. Stunde genommen werden muss, aber spätestens nach der 6. Arbeitsstunde ist diese Pause zwingend für alle Branchen vorgeschrieben. Davon darf auch durch Vertragsvereinbarungen oder Tarifverträge nicht abgewichen werden.

Zm Thema hinsetzen: Ich zumindest kenne keine Tankstelle, in der hinter dem Tresen Stühle stehen....

Zum Thema Schadenersatz: Der AN ist nur schadenersatzpflichtig, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Gerade an einer Tankstellle, in der heutigen Zeit, muss der Besitzer durch technische oder andere Überwachungsmassnahmen sicherstellen, das nicht gestohlen wird bzw. das man aufgrund von Aufzeichnungen die Täter ermitteln kann. Ein "Schadloshalten" am AN kann er so nicht durchsetzen.

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#3
 Von 
Excalibour
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Vielen Dank für eure Antworten.

Was wäre denn, wenn der Arbeitgeber nicht damit einverstanden ist sondern darauf besteht dass der Arbeitnehmer noch bis zum Monatsende arbeiten muss?
Gibt es da irgendeine Möglichkeit, dass der AN nur noch im August arbeitet?

Es gibt keinen Arbeitsvertrag.
Der Arbeitnehmer hat nichts schriftlich bekommen.

Die Chefin/Arbeitgeber sieht wichtigere Aufgaben anstatt sich hinzusetzen:
Regale auffüllen, Wasserkannen nachgucken etc.
Der Arbeitnehmer sitzt nur wenn kein Kunde im Laden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Arbeitet der Arbeitnehmer dort allein?

Wenn du darauf bestehst deine gesetzlich festgelegte Pause zu machen, wird vermutlich der Arbeitgeber nicht mehr so dringend darauf bestehen, das Arbeitsverhältnis mir dir noch lange weiterzuführen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Excalibour
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein,
es gibt dort die 2 Chefinnen, 1 Festangestellte und 3 400€ Kräfte.
Ich hoffe ich habe eine gute Chance, dass ich nur noch im August dort arbeiten muss.
Vielen Dank an euch! :)

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Problemlos kannst Du zum 15. September kündigen.

Wenn jedoch eine Probezeit vereinbart wurde, dann hast Du nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und könntest auch zu Ende August oder sogar noch früher kündigen.

Und wenn Du auf Einhaltung Deiner gesetzlichen Rechte bestehst (Pausenzeiten), dann lässt Dich vielleicht auch früher gehen.

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