400€ Job neuer Chef

30. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
mat05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
400€ Job neuer Chef

Im Februar 06 wurde ich von beiden Wachleitern als 400€ Job (laut ihren Aussagen mit Zustimmung des Chefs) übernommen. Vorher nur Ehrenamtl. Tätigkeit.

Seit März arbeite ich dort die vereinbarten Std. auf 400€. Schriftlichen Vertrag hab ich keinen aus folgenden Gründen.
Im März wurde der Betrieb verkauft. Durch die Umstellung wurde der Vertrag immer weiter nach hinten verschoben.

Heute nun hab ich nachgefragt wegen dem Vertrag.
Der neue Chef will von nix wissen. Der alte Chef behauptet er wüsse von nix.

Das ich aber Std wie ein 400€ leiste und abrechne (Std.-Zettel) wissen auch die neuen Chefs schon länger. Haben auch mal nachgefragt aber keinen Einspruch erhoben oder sonstiges...

Wie siehts denn rechtl. aus?
Gewohnheitsrecht oder so?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49243 Beiträge, 17325x hilfreich)

Es besteht ein mündlicher Arbeitsvertrag. Es gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Dafür reicht es aus, dass Du arbeitest und die Firma Dir Geld dafür bezahlt.

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Wirst du denn nun seit März auch bezahlt? Wenn das der Fall ist, kann ja wohl keiner behaupten, er wüsse von nichts.
Im Übrigen ist es nicht unbedingt immer von Nachteil, keinen schriftlichen Vertrag zu haben.

-----------------
"
Suum cuique (Jedem das seine) "

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#3
 Von 
mat05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

bezahlt nicht! (liegt aber wohl auch daran, dass die Firma pleite ist und eh nur zum Teil Abschläge bezahlt wurden) Schichten wurden aber abgerechnet, soweit ich weiß!
Problem ist, ich habe nur die persönliche Zusage über die Wachleiter. Nicht direkt von der Geschäftsleitung.

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#4
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

waren die Wachleiter überhaupt dazu berechtigt, Einstellungen vorzunehmen?

Wenn nein:
Sie habe ja vorher schon eine Weile in dem Betrieb gearbeitet - das hätte sie also wissen müssen.
Und ob sich die beiden noch daran erinnern, was die gesagt haben, kann man zumindest anzweifeln

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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