400€ Job und Job auf Honorarbasis (Fragen)

26. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
woman1987
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)
400€ Job und Job auf Honorarbasis (Fragen)

Hallo,

mein Freund ist Student, 24 Jahre alt, arbeitet neben seiner Uni als Onlineshopmanager auf Minijobbasis (400€) und hat nun ein Angebot bekommen, wo er Jugendliche und Kinder mit Migrationshintergrund trainieren (Fußball) soll.
Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit auf Honorarbasis/Rechnung und hat einen Umfang von 3 Stunden in der Woche.

Nun meine Frage:
Ist das miteinander kombinierbar?
Er als Student muss ja auf die Grenzen wegen der Krankenkasse achten. Normalerweise, wenn man die beiden "Gehälter" dann zusammenrechnet, würde er über der Grenze sein und das möchte er natürlich nicht.

Wenn man also zusätzlich etwas auf Honorarbasis macht, wird man da irgendwo vom Arbeitgeber angemeldet (wie bei seinem 400€ Job bei der Bundesknappschaft) und wie sieht es mit Versicherung (Krankenversicherung) aus?

Ziel ist ja, dass er weiterhin als Student familienversichert bleibt, aber wir sind uns nicht sicher, wie das dann eben mit den beiden Jobs aussieht.

Ich hoffe, ihr könnt uns ein wenig helfen.

Danke schonmal und viele Grüße

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"Jeder hat dumme Gedanken, nur der Kluge verschweigt sie.
"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

ich fürchte, das finanzamt wird zusammenzählen.
aber eine arbeitsrechtliche frage ist es nicht, die frage wäre vmtl. unter steuerrecht besser aufgehoben.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
woman1987
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Achso, danke. Vielleicht kann ja jemand die Frage verschieben.

Aber wo wir schon dabei sind:
Finanzamt würde zusammenzählen, bei knapp 160€ im Monat?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

http://www.nebenjob.de/njtipps/nebenjobtipp_48.html

Ihr Freund vereinbart einfach keinen Honorarvertrag sondern einen Übungsleiter-Vertrag und bekommt eine Aufwandsentschädigung. Dann ist das als Ehrenamt steuerfrei und versicherungstechnisch unbedenklich.
Die Summe von 160€ deutet aber darauf hin, dass der Arbeitgeber das sowieso vor hat. Dabei spart er ja auch.

-- Editiert am 26.09.2010 13:56

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#4
 Von 
woman1987
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, das mit der Übungsleiterpauschale habe ich auch gelesen.
ich weiß nicht,ob und warum 160€ darauf hindeuten, aber er erhält 15€ die Stunde (bei einem Aufwand von 3h in der Woche).

Sollte er also beim Gespräch vorschlagen KEINEN Honorarvertrag abzuschließen, dafür einen Übungsleitervertrag? Ich weiß ja nicht, ob sein "Arbeitgeber" dies auch vor hat.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Er sollte unbedingt dem Arbeitgeber vorschlagen, als Übungsleiter beschäftigt zu werden. Der Arbeitgeber hat ja überhaupt keine Nachteile dabei.

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""

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#6
 Von 
woman1987
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Ok aber nehmen wir an, der AG möchte gerne einen Honorarvertrag ansetzen. Welche Nachteile birgt das für den AN?

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