Hallo, ich bin geringfügig beschäftigt (400€ ) und
seit Januar habe ich einen neuen Chef, der meint wenn er unter die Lohnabrechnung die Klausel "Im Lohn werden Weihnnachts- und Urlaubgeld pauschal abgegolten", das ich dann auch keinen Anspruch mehr auf bezahlten Urlaub habe. Wenn Urlaub, dann nur unbezahlten. Ist das rechtens, ich meine das Urlaubsgeld und bezahlter Urlaub nichts miteinander zu tun haben???
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"aheidrich"
-- Editiert von aheidrich am 15.02.2005 13:20:38
400€ job, bezahlter Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Sie haben völlig recht, es besteht kein Zusammenhang zwischen Urlaubsgeld und bezahltem Urlaub!
Ihnen steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu.
Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen.
Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen.
Der Lohn muss auch dann gezahlt werden, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.
Wenn der Chef noch Urlaubsentgeld schuldet, so solltest Du es schnell schriftlich einfordern. Urlaubsentgeld kann nicht zurückgehalten werden. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz alles geregelt.
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