Ich war als Putzfrau seit 07/2013 in einer Arztpraxis tätig.
Heute kam der Anruf sie würden noch auf meinen Schlüssel warten, ich fragte geschockt warum - angeblich wurde eine Kündigung geschickt.
Ich habe nie eine erhalten..
ich solle am Wochenende den Schlüssel einwerfen.
total unerwartet für mich denn stets hieß es sie seien zufrieden.
Als ich nach den Gründen fragte, hieß es wegen Ausfällen meinerseits.
1. Ein Wochenende im september lagen wir komplett als Familie mit Fieber am zu putzenden Wochenende flach, montags entschuldigte ich mich und versprach sobald ich fit bin, Dienstag, zu putzen, dies tat ich.
2. Mir wurde gesagt die erste oktoberwoche sei die praxis geschlossen.
also putzte ich an dem Wochenende wo urlaubsende war... da gab es dann heute beim telefonat Beschwerde, da sie trotzdem gearbeitet hätten und der Müll nicht geleert war. Mir wurde doch aber gesagt praxis sei geschlossen, also dachte ich es sei Urlaub und ich muss natürlich ohne Betrieb nicht trotzdem putzen.
wobei es dieses jahr noch keinen urlaub gab, auch fur mich nicht.
also bin ich nun ohne brief gekündigt?!?
Ich weis nichtmal zu welchem Datum, da der besagte Urlaub am 05.10. Endete.
muss ich das so akzeptieren?? Habe keinen Vertrag.
Ohne Kündigungsfrist, ohne schreiben, ohne eine Abmahnung für meine vermeintlichen Fehler?
gehalt waren immer fix 200,00, kann ich wohl noch eine Fortzahlung verlangen für 1 monat?
würde gerne schriftlich stellung nehmen, da es in laufender praxis blöd ist zur diskussion zu kommem. Was kann ich fordern?
vielen dank für jegliche tipps und lieben Gruß! !;-)
400€ job gekündigt ohne Fris/Brief
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Wie immer: du hast einen Vertrag, einen mündlichen Punkt. Der gilt nicht weniger als ein schriftlicher. Der Arbeitgeber ist zuständig zu beweisen, dass er die Kündigung zugestellt hat - so lange bist du nicht gekündigt. In einem kleinen Betrieb ist eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ohne weiteres möglich , so dass die Frage der Gründe keine große Rolle spielt.
Verlangen kannst du eine ordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist sowie Bezahlung bis zum Ende deiner Beschäftigung.
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Verlangen kannst du eine ordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist
Und da die nicht einfach zu einem beliebigen Termin möglich ist, wäre der nächste zulässige Termin der 15.11. (4 Wochen Frist - zum 31.10. kann daher nicht mehr gekündigt werden). Allerdings müssen Sie dann auch hingehen und "Ihre Arbeitskraft anbieten" - schickt er Sie dann weg, können Sie das als bezahlte Freistellung betrachten. Und wenn er nicht zahlt, reichen Sie halt Lohnklage ein.
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quote:
Allerdings müssen Sie dann auch hingehen und "Ihre Arbeitskraft anbieten"
Sie können Ihre Arbeitskraft auch schriftlich anbieten, die Demütigung, da nochmal persönlich aufzutauchen und zu betteln, das muss sich kein Arbeitnehmer antun.
Ein Zeuge sollte bei Verschriftlichung und Absendung des Arbeitsangebots dabei sein, so für das Gericht.

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Der kann kann auch direkt auf der Rückseite der Kopie die Bezegung schrfitlich bestätigen.
Und bitte per Einschreiben senden, nicht des es "verloren" geht ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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