hallo, ich habe mal eine frage. Ich Arbeite seit 4 Monaten als Aushilfe auf 400€ Basis. Nun meine frage:
1. Habe ich anspruch eigentlich auf Urlaub?Weil mein chef sagt mir das ich kein Anspruch habe, nur das ich frei nehmen muss.
2. Habe ich eine Kündigungsfrist einzuhalten??Wenn jua muss das nicht im Arbeitsvertrag stehen??
Danke schonmal für die hilfe
400€ job
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



... nun - die antworten findest du sämtlich bei www.minijobzentrale.de ...
(seufz) wann spricht sich das endlich rum, dass AN in tz ggü vollzeit nicht diskriminiert werden dürfen ..
Umgerechnet auf Deine Arbeitszeit hast Du wohl einen Anspruch auf Urlaub.
Lt. BGB hast Du 4 Wochen Urlaub im Jahr (wenn der Vertrag der Vollzeit MA nichts anderes sagt).
Wenn Du also 1 tag pro Woche arbeitest, hast Du demnach 4 Tage Urlaub, was ja dann 4 Wochen entspricht.
Du hast also Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Wenn die Vollzeit MA Urlaubsgeld bekommen und nichts in Deinen Arbeitsvertrag steht, daß dies bereits mit dem Arbeitsentgeld abgegolten ist, weil Du pro Stunde mehr als die VZ-MA bekommst, muß der AG auch anteilig Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bezahlen.
Wenn nichts im Arbietsvertrag steht gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. Ende des Monats.
In der Probezeit 14 Tage jederzeit.
Es ist bei den AG sehr beliebt zu sagen, daß man als 400 € Kraft keine Rechte hat.
Entweder aus Unwissenheit oder aus Berechnung.
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was heisst MA??
naja wenn ich danach gehe was ich arbeiten gehe habe ich mehr Urlaub. es gibs zeiten wo ich 6 tage woche hatte.
wie kann ich mein arbeitsgeber sagen das ich urlaubsanspruch habe, weil er vorhin schon wieder gesagt hat das ich kein anspruch habe. ich bin in der hinsicht ja keine vollzeit im vertrag steht aushilfe auf 400€ basis. es ist genauso ich gehe 8 std arbeiten und bekomm nur 4,5 std bezahlt das ist doch auch nicht richtig??
MA = Mitarbeiter
VZ-MA = Vollzeit-Mitarbeiter
Dein Urlaubsanspruch beträgt 4 Wochen pro Jahr. Das findet man im BUrlG (@SVielha: nicht im BGB).
Das BUrlG gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber. Es gilt für Minijobber auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts zur Kündigungsfrist steht, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB
. Die beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
es ist genauso ich gehe 8 std arbeiten und bekomm nur 4,5 std bezahlt das ist doch auch nicht richtig??
Wie soll ich das denn verstehen? Steht in Deinem Vertrag ein Stundenlohn und Du bekommst deutlich weniger ausbezahlt?
ja gehe 8 std arbeiten und bekomme nur 4,5 std bezahlt
ja es steht ein stundenlohn drin
Dann fragen Sie doch mal Ihren Arbeitgeber, wie er sich das mit der Bezahlung der 3,5 Stunden in Zukunft vorstellt, die Sie bisher unbezahlt gearbeitet haben.
... der punkt beim *400-euro-job* ist, dass man auf keinen fall mehr als eben 400 verdienen darf, wenn es bei der konstruktion mit pauschalen abgaben bleiben soll. die folge davon aber ist, dass minijobber eben nur solange arbeiten dürfen, bis die 400 euro ausgeschöpft sind. 400 / entgelt = stundenzahl pro monat. logisch, oder?
(wobei es keine *katasrophe* ist, in den midibereich >400 .. < 800 euro zu kommen, aber es läuft dann eben anders).
siehe dazu auch den hinweis der minijobzentrale zum thema zeitkonto - ein zeitkonto ist nicht möglich, um sozialbetrug zu vermeiden!!
gruß, zuza.
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