Hallo,
ich befinde mich zurzeit in Elternzeit, die offiziell noch bis April 2010 geht. Angestellt bin ich bei Arbeitgeber A.
Nun bietet mir ein potentieller Arbeitgeber B einen 400 Euro Job an. Fuer mich klingt das ideal zum wiedereinstieg in den Beruf.
1.) Ich muss ja bei AG A unter Einhaltung der Kuendigungsfrist kuendigen. Nehmen wir an, ich kuendige fristgerecht zum 30.11. (frueher geht nicht wegen Kuendigungsfrist)
Koennte ich trotzdem schon zum 01.11. beim AG B anfangen?
2.) Muss mir AG A meine noch vorhandenen Ueberstunden und Resturlaub ausbezahlen? Oder kann er darauf bestehen, dass ich diese 'frei nehme'? Nur wie soll das gehen, da ich ja eh frei habe bis April und danach ja nicht zu AG A zurueckkehre?
3) In Elternzeit bin ich ja Beitragsfrei krankenversichert. Was passiert, wenn man jetzt vor Ende der Elternzeit auf 400Euro-Basis arbeitet. Ich hatte noch nie einen 400 Euro Job, daher war ich immer normal ueber den AG gesetzlich Krankenversichert. Wie ist man beim 400 Euro job versichert?
(Ich weiss, ist eher eine Frage fuers Sozialrecht, aber vielleicht weiss es halt einfach jemand hier.)
Danke fuer Antworten.
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400Euro Job, Elternzeit, alter AG, neuer AG
2. Oktober 2009
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Frage vom 2. Oktober 2009 | 12:02
Von
Status: Lehrling (1655 Beiträge, 289x hilfreich)
400Euro Job, Elternzeit, alter AG, neuer AG
#1
Antwort vom 2. Oktober 2009 | 15:59
Von
Status: Schüler (162 Beiträge, 54x hilfreich)
Sehr geehrter Schalkefan,
ich gestatte mir Ihnen -unter Hintanstellung aller sportlichen Rivalitäten - ein paar Hinweise zu geben:
quote:
1.) Ich muss ja bei AG A unter Einhaltung der Kuendigungsfrist kuendigen. Nehmen wir an, ich kuendige fristgerecht zum 30.11. (frueher geht nicht wegen Kuendigungsfrist)
Koennte ich trotzdem schon zum 01.11. beim AG B anfangen?
Nein - Sie müssen nicht kündigen. Die Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist zulässig. Sie müssen zunächst Ihrem AG anbieten, bei ihm TZ im von Ihnen gewünschten Rahmen zu arbeiten. Kann er Ihnen nichts Entsprechendes anbieten, so darf er die Zustimmung zur TZ-Arbeit bei einem anderen AG prinzipiell (Wettbewerb etc. mal ausser Acht gelassen) nicht verweigern. Damit reicht die Zeit wohl aus, um die Anfrage bei Ihrem AG durchzuführen, und am 1. November bei B anzufangen. Für Ihre Anfrage gelten keine den Kündigungsfristen vergleichbare Fristen.
quote:
2.) Muss mir AG A meine noch vorhandenen Ueberstunden und Resturlaub ausbezahlen? Oder kann er darauf bestehen, dass ich diese 'frei nehme'? Nur wie soll das gehen, da ich ja eh frei habe bis April und danach ja nicht zu AG A zurueckkehre?
Die Entscheidung, ob Ihnen Überstunden und Urlaub in natura oder in Geld zustehen, können Sie demnach bis zum Ablauf der Elternzeit hinausschieben. Prinzipiell bei Auscheiden auszahlen, jedenfalls was den Urlaub angeht; bei Überstunden auch, wenn sie unstreitig sind (manchmal gibt es da so Probleme betreffend Anordnung, Beweisbarkeit etc.) und der Zahlungsanspruch nicht verfallen (z.B. Ausschlußfristen) ist.
quote:
3) In Elternzeit bin ich ja Beitragsfrei krankenversichert. Was passiert, wenn man jetzt vor Ende der Elternzeit auf 400Euro-Basis arbeitet. Ich hatte noch nie einen 400 Euro Job, daher war ich immer normal ueber den AG gesetzlich Krankenversichert. Wie ist man beim 400 Euro job versichert?
(Ich weiss, ist eher eine Frage fuers Sozialrecht, aber vielleicht weiss es halt einfach jemand hier.)
Wenn Sie in der Elternzeit bleiben und nebenbei geringfügig arbeiten ändert sich an Ihrem KV-Status nichts. Das scheint im Moment am praktischsten.
Mit freundlichen schwarz-gelben Grüßen
N. Unruh
PS: Falls Sie das noch fragen wollten: Nein, bedaure, ich kann keine kleine Spende zur Rettung notleidender Vereine nach GE überweisen - ich muss mich schon um einen krisengeschüttelten Verein an der Spree kümmern ;-)
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