450 Euro Basis

11. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
dedda11
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 7x hilfreich)
450 Euro Basis

Hallo Zusammen,

ich habe folgende Frage.
Bis zum 31.07.14 arbeitete ich als Servicekraft in einem Restaurant auf 450,00 Euro Basis.
Ich wurde immer am Ende der Woche bezahlt, für die geleisteten Stunden. Mtl. kam ich so auf rund 280,00 - 300,00 Euro. Vom 01.01.-31.07. habe ich somit 1641,50 € als Nebenverdienst erhalten.
Nun habe ich die Abmeldung vom Steuerberater des AG bekommen und darauf steht nun ein Betrag von 3100,00 €, welche ich aber nicht erhalten habe.
Ich weiß nun, dass eine Arbeitskollegin wesentlich mehr Stunden machte und somit über die 450,00 € kam.
Kann es sein, dass meine Ex-Chefin diese über mich abgerechnet hat?
Gar nicht aus zudenken, was passiert wäre, wenn ich meine 450,00 € hätte aufteilen wollen, da ich keine Ahnung hatte, dass sie für mich jeden Monat voll abrechnet.
Kann mir das irgendwann zum Nachteil ausgelegt werden?
(Soweit es aufallen würde)
Lieben Dank im Voraus



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Was die Chefin abgerechnet hat, das wissen wir nicht. Weis den Steuerberater (schriftlich) darauf hin, dass da wohl ein Missverständnis vorliegt, man nur für € 1641,50 gearbeitet habe und drauf bestehe, auch nur diesen Betrag angerechnet zu bekommen. Setze eine Frist von 2 Wochen. Und dann warte mal ab, was passiert.

wirdwerden

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich sehe hier zwei Möglichkeiten, entweder du verlangst vom AG eine berichtigte Meldung oder du verlangst die Auszahlung des fehlenden Betrags.
Die dritte Möglichkeit wäre die Kontaktierung der zuständigen Behörden, Finanzamt, Rentenversicherung oder Minijobzentrale.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
dedda11
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich weiß leider sehr genau, dass meine Ex-Chefin jeden Monat den vollen Betrag abgerechnet hat. Allerdings ist mir das auch erst nach Abmeldung mitgeteilt worden. Eine Dame, die dort arbeitet, kenne ich sehr gut und in einer Unterhaltung mit ihr über meine Tätigkeit dort ist es dann rausgekommen.
Die vom Steuerbüro haben im Gasthaus angerufen und nach den Stunden gefragt und meine Ex-Chefin hat wohl immer bei mir den vollen Stundensatz angegeben um auf die 450,00 Euro zu kommen. Allerdings habe ich wie oben erwähnt nie soviele Stunden gearbeitet und auch nicht soviel Geld erhalten. Ich will auch keinem Ärger machen, habe nur etwas Angst, dass man mir eventuell etwas kann, falls es irgendwie rauskommen sollte.


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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Mir erschließt sich nicht wirklich, welchen Vorteil es dem Arbeitgeber gebracht hätte, bei dir "zu viel" abzurechnen. Schließlich fallen auch bei einem Minijob Lohnnebenkosten / Sozialabgaben (an die Minijobzentrale) an, und zwar nicht gerade wenig. Und wenn bei dir "zu viel" abgerechnet wurde, dann hätte der Arbeitgeber auch zuviel an Sozialabgaben gezahlt.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

@ drkabo: es kann Sinn machen, wenn jemand deutlich mehr gearbeitet hat (obwohl der Midi-Job ja für den Arbeitgeber günstiger ist als der Mini-Job), aber nicht versteuern möchte. Und - aus was für Gründen auch immer hassen die Steuerberater die Midi-Jobs. Erleben wir immer wieder.

wirdwerden

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Das ist es ja eben.
Für den Arbeitnehmer sind Minijobs attraktiv (weil keine Steuern anfallen). Für Arbeitgeber sind Minijobs dagegen finanziell unattraktiv.
Wenn hier der Arbeitgeber durch Mauschelei die Kollegin der Fragestellerin als Minijobberin angemeldet hat, obwohl sie zu viel gearbeitet hat, dann hat der Arbeitgeber wohl unterm Strich sich selbst geschadet.

Beispiel:
1 Person mit 300€ (Minijob)= 104,67€ Sozialabgaben für den AG
1 Person mit 600€ (Midijob mit Steuerkarte) = 138,18€ Sozialabgaben für den AG
Summe: 242,85€

zum Vergleich:
2 Person mit 450€ (Minijob)= 314,01€ Sozialabgaben für den AG



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Du rennst bei mir offene Türen ein. Ich seh es doch genau so. Nur, leider die Arbeitnehmer nicht (wieso soll ich Krankenkasse zahlen, bin doch bei meinem Mann in der Familienversicherung). Und dann kommt eben so ein sozialschädlicher Blödsinn raus.

wirdwerden

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Als erstes sollte man mal mit Zustellnachweis darüber informieren, das es das das einen Fehler in der Abrechnung gab und auf eine korrigierte bestehen. Frsit nach Datum, mindestens 14 Tage.

Abwarten was dann geantwortet wird.



quote:<hr size=1 noshade> Ich will auch keinem Ärger machen, habe nur etwas Angst, dass man mir eventuell etwas kann, falls es irgendwie rauskommen sollte. <hr size=1 noshade>

Steuerhinterziehung, (Sozial)Betrug (zumindest Duldung/Beihilfe) stünden da meiner Meinung nach im Raume ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#9
 Von 
dedda11
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 7x hilfreich)

Meine Kollegin hat einige Stunden im Monat zusamnen. Diese wären nicht über ihre 450,--€ Basis abzurechnen gewesen. Also sind diese Stunden über meinen Minijob abgerechnet worden. Wie auch immer, es ist in meinen Augen nicht richtig und ich habe meine ehemalige Arbeitgeberin darum gebeten, dies zu berichtigen.
Ich will nicht für etwas den Kopf hinhalten müssen, woran ich absolut unschuldig bin.
Der Brief ist am Wochenende raus und ich habe ihr eine Frist bis zum 31.08. gesetzt.
Ansonsten werde ich mich an die dafür zuständigen Stellen wenden und dort um Berichtigung der Angelegenheit bitten.

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#10
 Von 
dedda11
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 7x hilfreich)

Als Antwort auf die gewünschte Berichtigung habe ich nun einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung erhalten nach Paragraph 6 Absatz 1b - sechstes Buch - (SGB VI)

Muss ich diese trotz Beendigung meines Arbeitsverhätlnisses zum 31.07.14 noch unterschreiben.

Normalerweise wird sowas doch im Vorraus besprochen, oder nicht.

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