450-Euro Job - Grenze überschritten wegen Streik

31. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tryme
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
450-Euro Job - Grenze überschritten wegen Streik

Hallo liebe Community,
Ich bin seit 4 Monaten bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt und arbeite im Einzelhandel.
Ich habe bisher immer darauf geachtet die 450 Euro-Grenze nicht zu überschreiten, aber nun musste ich mehrmals spontan einspringen, da dieser Einzelhandel sich derzeit im Streik befindet und bin somit etwa 2 Stunden drüber.

Jetzt habe ich gelesen, dass das "gelegentliche" bzw. "unvorhersehbare" überschreiten 2x im Jahr tolleriert wird. Quelle

Nun frage ich mich;
a) Ist dies für meinen Fall auch zutreffend?
b) Wie mache ich das wirkend, sollte mein Lohn nun dennoch versteuert werden?

Danke im Vorraus für Eure Antworten!

Lg

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-- Editiert Tryme am 31.05.2013 13:39

-- Editiert Tryme am 31.05.2013 13:40

-- Editiert Tryme am 31.05.2013 13:40

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11 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der Einzelhandel, scheint mir, wird wohl bestreikt und du wurdest als Streikbrecher eingesetzt, oder? - Spielt aber für die Frage keine Roll -
"Abgerechnet wird zum Schluss", heißt es. Ob die paar Stunden also Bedeutung erlangen, wirst du erst am Jahresende erfahren; das Finanzamt ist nur an Jahressummen interessiert.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
aber nun musste ich mehrmals spontan einspringen, da dieser Einzelhandel sich derzeit im Streik befindet und bin somit etwa 2 Stunden drüber.


Nein musstest Du nicht und ich finde das gar nicht fein.
Abgerechnet wird zum Schluss schreibt blaubär und das sehe ich ebenso, meine aber etwas anderes. Denk mal drüber nach!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@1000kl.s.
Dass "der Einzelhandel sich in Streik" befinden sol erschien mir höchst unwahrscheinlich, ebenso kann man natürlich hinterfragen, wieso @tryme "mehrmals spontan einspringen (musste)", aber die Verpflichtung, Überstunden zu leisten, ist nun mal nicht von der Hand zu weisen. Und ob er oder sie wirklich hätte abtauchen können, ohne durch Arbeitsverweigerung den eigenen Job zu riskieren, mag bei der Fragestellung wirklich außen vor bleiben.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und ob er oder sie wirklich hätte abtauchen können, ohne durch Arbeitsverweigerung den eigenen Job zu riskieren, mag bei der Fragestellung wirklich außen vor bleiben. <hr size=1 noshade>


Nein die sollte bei der Frage eben nicht aussen vor bleiben. Ich habe das nicht umsonst geschrieben. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein bestreikter Betrieb sich dadurch hilft, in dem er Leiharbeiter als Streikbrecher einsetzt.
Daher steht ausdrüklich in den beiden Leiharbeits-MTV des DGB:

igz-MTV Protokollnotiz 10:

quote:<hr size=1 noshade>10. Arbeitnehmer werden nicht in Betriebe eingesetzt, die ordnungsgemäß bestreikt werden. Hiervon ausge-schlossen ist der Einsatz im Rahmen eines Notdienstes.
Im Übrigen gilt die Regelung des § 11 Absatz 5 AÜG . <hr size=1 noshade>


BZA-MTV § 17.1:

quote:<hr size=1 noshade> 17.1 Mitarbeiter werden nicht in Betrieben eingesetzt, die durch einen
rechtmäßigen Arbeitskampf unmittelbar betroffen sind. § 11
Abs. 5 AÜG gilt entsprechend.
Ausnahmsweise kann der Einsatz im Rahmen des für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen.
Sofern Mitarbeiter mittelbar von Arbeitskampfmaßnahmen betroffen sind, kann Kurzarbeit beantragt werden. Die Tarifvertragsparteien sagen für die jeweilige
Durchsetzung der Kurzarbeit ihre Unterstützung zu. Dabei sind alle
notwendigen Möglichkeiten auszuschöpfen. <hr size=1 noshade>



quote:<hr size=1 noshade>3.2.46 Streik(arbeit)

Gemäß des § 17 mtV-BZA bzw. der Protokollnotiz
10 zum mtV-igZ darf der Leiharbeitnehmer nicht in
bestreikten Betrieben eingesetzt werden. Die Regelungen ergänzen § 11 Abs. 5 AÜg. Denkbar ist allein ein
einsatz im so genannten Notdienst. Hierfür ist jedoch
Voraussetzung, dass die gewerkschaft den Notdienst
als solchen anerkannt hat. Darüber dürfen Verleihunter-nehmen und entleiher nicht allein entscheiden. <hr size=1 noshade>

http://www.hundertprozentich.de/images/stories/einhundertprozentich/tarifvertraege/tv_leiharbeit_bza_igz_kommentierung.pdf

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ah! Danke für die Informationen; das ist also tatsächlich tariflich geregelt - hätte ich nicht gedacht, wieder was gelernt.
Daraus folgt wohl direkt das Recht des AN, eine solche Anordnung nicht zu befolgen.

-- Editiert :blaubär: am 01.06.2013 13:58

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Daher steht ausdrüklich in den beiden Leiharbeits-MTV des DGB:

Der TE scheint aber kein Leiharbeiter zu sein.



quote:
Und ob er oder sie wirklich hätte abtauchen können, ohne durch Arbeitsverweigerung den eigenen Job zu riskieren,

Nun, in der Freizeit muss für den AG nicht wirklich kurzfristig erreichbar sein wenn die Arbeitzeiten durch Plan bereits vorher festgelegt sind.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Der TE scheint aber kein Leiharbeiter zu sein.


Du darfst mir gerne erkläre, wie das mit der folgenden Aussage des TE in Einklang zu bringen ist:

quote:
Ich bin seit 4 Monaten bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@harry
Von wegen "abtauchen": Du hast Recht, wenn der AN daheim ist und angerufen wird; aber was machst du, wenn der Chef dich vor Ort, also an der Arbeitsstelle anspricht und sagt: Du machst heute Überstunden! ??

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>aber was machst du, wenn der Chef dich vor Ort, also an der Arbeitsstelle anspricht und sagt: Du machst heute Überstunden! ?? <hr size=1 noshade>


Auf die Ankündigungsfrist des § 12 TzBfG verweisen?

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#10
 Von 
Tryme
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay erst einmal danke für die Antworten, meine Frage wäre damit dann geklärt.

Nun zu der Diskussion die sich hierbei entwickelt hat!

Der Markt streikt landesweit. Meine Chefin stellt soweit wie ich das verstanden habe immer präventiv Leute, damit im Falle eines Streiks die Arbeit nicht unterbrochen wird.
Von Kollegen die ebenfalls über die selbe Firma wie ich angstellt sind, sagten mir aus Erfahrung, dass vor Ort jemand ist der die gestellten Arbeiter dennoch nicht arbeiten lässt, eben weil Streikbruch ja nicht erlaubt ist.
Wir müssen dann unsere Stunden absitzen bis der Streik vorbei ist, aber dürfen eben nicht arbeiten.

Hoffe das hat einige Fragen beantwortet, ganz genau weiß ich das ganze nämlich gar nicht.

Mfg tryme

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-- Editiert Tryme am 03.06.2013 13:55

-- Editiert Tryme am 03.06.2013 13:56

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tryme
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich grüße euch erneut.
Heute kam die Verdienstbescheinigung, habe knapp 130€ abgezogen bekommen wegen Steuer.
Was soll ich jetzt tun wenn o.g. tatsächlich eintritt?

Lg tryme

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