Guten Abend,
seit November arbeite ich bei einem privaten Pflegedienst. Ich arbeite im Monat 45 Std. Ich arbeite von Montag bis Sonntag habe eine Woche von Montag bis Sonntag frei. D.h. eine Woche arbeiten, eine Woche frei. Immer in diesem Rhythmus. Dauert es an manchen Tagen länger, werden die Überstunden angesammelt und als Freizeit vergütet oder mit fehlenden Stunden verrechnet.
Ich bin 59 Jahre alt und soll pro Jahr 24 Tage Urlaub erhalten. Ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst. Die 24 Tage Urlaubsanspruch wurden mir etwas schwammig begründet: noch Probezeit, nach 2 oder 3 Jahren 1 Tag mehr Urlaub. Ich konnte damit nichts anfangen.
Ich muss dazu sagen, ich bin mit meiner Tätigkeit sehr zufrieden. Auch die Regelung 7 Tage arbeiten und 7 Tage frei finde ich für mich absolut ok. Ich war der Meinung, mir stünden 28 Tage zu, aber vllt irre ich mich auch.
Bisher habe ich noch keinen Arbeitsvertrag erhalten, der soll diese Tage ausgehändigt werden. Ich möchte aber nichts unterschreiben, was ich nachher bereuen würde.
Ich danke für die Antworten und vllt entsprechenden Links in der Rechtssprechung.
Danke
Monalange
450 Euro Job Urlaubsanspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich war der Meinung, mir stünden 28 Tage zu, aber vllt irre ich mich auch. Laut Gesetz steht Ihnen der Mindesturlaub zu - 20 Tage. Alles andere muß im Arbeits- oder im Tarifvertrag stehen. Ausgehend von den 24 Tagen und umgerechnet auf Ihre Arbeitszeit stehen Ihnen 17 freie Tage pro Jahr zu.
Stehen einem bei einer 6 Tage-Woche nicht eigentlich 24 Tage zu? Und bei 5 Tage-Wochen 20?
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Der Fragesteller hat keine 5 bzw. 6 Tage Woche
wie nennt man dann meine Arbeitszeit? ich arbeite doch immer 7 Tage an einem Stück.
LG
Du bist eine Teilzeitkraft. Wo ist das Problem? Da wird dann der Urlaub entsprechend gequotelt.
wirdwerden
@wirdwerden
Deine Antwort vermag ich nicht einzuordnen: was heißt hier quoten/gequotet?
Das vielleicht Kniffelige der Ausgangsfrage liegt wohl darin, dass es im BUrlG eine 7-Tage-Woche nicht gibt. Evtl. muss man hier zu der Lösung greifen, die auch für Leute mit extrem ungleich bzw. unregelmäßigen Einsatztagen gilt: Gesamtsumme aller Arbeitstage im Jahr im Verhältnis zu den Gesamtarbeitstagen einer Vollzeit und aus diesem Verhältnis den U-Anspruch bestimmen.
@ muemmel hat es doch schon getan.
wirdwerden
Zitat:Das vielleicht Kniffelige der Ausgangsfrage liegt wohl darin, dass es im BUrlG eine 7-Tage-Woche nicht gibt.
Warum auch? ob 5,6 oder 7 Tage= Am Ende bleibt es eine Woche Urlaub.....
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