Hallo Ihr Lieben,
mein Fall ist basierend auf eine Prüfung zum Thema Arbeitsrecht.
Firma G schließt einen Arbeitsvertrag im Rahmen eines 450€ Jobs mit Angestellte ST am 1.11.2012. Der Arbeitsvertrag ist schriftlich niedergelegt und umfasst 3 Seiten. Im Arbeitsvertrag steht außer einer wöchentlichen Arbeitszeit von 12 Stunden und einem Stundenlohn von 8,89 € nichts weiter was füt diesen Fall relevant wäre. Von einer Entgeltfortsetzung und einen Urlaubsanspruch gibt es in den 3 seitigen Arbeitsvertrag hierzu keinen Hinweis. Angestellte ST kam jeden Werktag pünktlich und zuverlässig zur Arbeit und bis zum 1.10.2014 hatte die Angestellte ST auch keinen krankheitsbedingten Ausfall. Im September 2014 erfuhr die Angestellte ST von ihrem behandelten Arzt, dass dringend an ihren Beinen Varizen entfernt werden müssen und dieses Zeitnah. Noch am gleichen Tag informiert Angestellte ST ihren Arbeitgeber von der geplanten Operation am 6.10.2014 mit einer voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit von 3 Wochen. Die Firma G nahm dies wortlos hin. Am 1.11.2014 bekam Angestellte ST nur den Lohn von den geleisteten Stunden. An den Tagen wofür Angestellte ST ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hatte bekam sie jedoch keinen Lohn. Angestellte ST kündigt aufgrund fristgerecht zum 1.12.2014.
Das Fallbeispiel habe ich mir selber ausgedacht, nur ist meine Frage ob der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch von 2012-2013 auch nachzahlen muss? ich finde im Gesetz nur den Hinweiß das dies gesetzlich geregelt ist jedoch nirgends ein Hinweis, ob Urlaubsanspruch auch zu diesem Thema weg fallen kann.
Liebe Grüße
Leila123
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450 Eurojobber
29. November 2014
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Frage vom 29. November 2014 | 19:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
450 Eurojobber
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#1
Antwort vom 29. November 2014 | 21:08
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Mit dem zeitbedingten Verfall des Urlaubsanspruchs ist auch der Anspruch auf das Urlaubsentgelt f+ür 2012/13 verfallen.
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#2
Antwort vom 29. November 2014 | 22:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Dies dachte ich auch, aber wenn der Arbeitgeber diesen ein nicht mal zuspricht? Ich find leider kein Urteil dafür
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#3
Antwort vom 29. November 2014 | 23:31
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
quote:
...aber wenn der Arbeitgeber diesen ein nicht mal zuspricht?
Der Arbeitgeber spricht keinen Urlaub zu, er ist kein Richter.
Der Arbeitgeber bewilligt den Urlaub, den der Arbeitnehmer beantragt. Und wenn er den nicht bewilligt, dann kann der Arbeitnehmer klagen. Bis zum Ablauf der Verfallsfrist, regelhaft Ende März.
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