450€ Job mehrere Stunden "schwarz" für anderen Mitarbeiter übernommen

2. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
blue1415
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
450€ Job mehrere Stunden "schwarz" für anderen Mitarbeiter übernommen

Hallo ich bin neu hier und hoffe man kann mir helfen,

ich arbeite als Servicekraft auf 450€ Basis.
Es kam in den letzten Monaten vermehrt vor das ich mehrere Stunden(60 Stunden) für eine andere Mitarbeiterin eingesprungen bin.
Diese versicherte mir immer Sie würde die Stunden dann für mich wieder ausgleichen.
Auf dem Papier war sie zur Arbeit erschienen da ich ja sonst meine 450€ überschritten hätte.
Mein Chef meinte ich solle das dann mit Ihr regeln sobald sie wieder gesund ist.
Leider ist sie jetzt seit 2 Monaten krank die Firma bzw. mein Chef hat ihren Arbeitsvertrag zum 01.08 auslaufen lassen. Habe ich jetzt überhaupt noch die Möglichkeit an meine Stunden/Bezahlung zu kommen?
Wenn ich jetzt zur Polizei gehe und sie anzeige mit Zeugen die bestätigen das ich gearbeitet(in den Büchern und auf den Videokameras bin ja auch ich zu sehen anstatt sie) und nicht sie.
Drohen mir dann auch irgendwelche rechtlichen Konsequenzen? Stichwort Schwarzarbeit? Umgehung der 450€ Grenze etc.?

Wie sieht es bei ihr aus an manchen Tagen hatte sie sich im nachhinein für die Arbeitstage krank schreiben lassen stand aber immer noch in den Büchern obwohl ich gearbeitet habe (Für diese Stunden wurde ich ebenfalls nicht entlohnt) Könnte sie da Ärger mit der Versicherung bekommen?



Ich hoffe auf ein paar erhellende Antworten

Grüße blue

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Lassen Sie das besser mit der Anzeige, Sie haben ja selber betrogen.
Ihre Kollegin hat da gar nichts mit zu tun. Ihr Chef schuldet Ihnen das Gehalt für Ihre Arbeit.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Du hast mehr also die 450 Euro gearbeitet, daher muss dein Chef die Stunden bezahlen. Ihr bezahlt er dann weniger Geld.

Zitat:
Mein Chef meinte ich solle das dann mit Ihr regeln sobald sie wieder gesund ist.

Der hat wohl ne Meise

Zitat:
mein Chef hat ihren Arbeitsvertrag zum 01.08 auslaufen lassen

Du wirst die nächste sein.

Dann muss du Klagen, vor Gericht und möglichst ohne Anwalt (den bezahlt man selber)

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

Für mich klingt das eher nach einer Absprache unter Kolleginnen: ich für dich - du für mich. Allerdings mit wohl eher stillschweigender Billigung durch den Chef. Mit den ganzen Fragwürdigkeiten einer solchen Kungelei. Nun hast du das Pech, dass die Kollegin nicht mehr dort schafft.
Folglich wirst du vmtl. in die Röhre schauen.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nochmal auf Anfang:
1. Der Chef hält es nicht für nötig, Vertretungen vorzuhalten bei Personalausfällen und schiebt sein unternehmerisches Risiko auf die Arbeitnehmer ab.
2. Eine Minijobberin arbeitet mit Wissen des Chefs mehr als vereinbart, dieser will sie aber nicht dafür bezahlen.
3. Der Chef lässt den Arbeitsvertrag mit der Mitarbeiterin, mit der sie die Bezahlung oder den Ausgleich regeln soll, einfach auslaufen und weiß natürlich, dass die Fragestellerin hier überhaupt keine Chance hat, irgendeinen Anspruch gegen die Kollegin geltend zu machen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von altona01):
2. Eine Minijobberin arbeitet mit Wissen des Chefs mehr als vereinbart, dieser will sie aber nicht dafür bezahlen.


Das geht aus dem Thread nicht eindeutig hervor.....

Erstmal haben die Mitarbeiter den Dienst getauscht..... kann auch sein, dass der Chef nachträglich informiert wurde ?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

@altona

Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig liegen - ich hätte deutlich machen sollen, dass ich sozusagen den advocatus diaboli spiele und ganz 'blauäugig' eine mögliche Argumentation des AG zeichne: ich lasse doch nur die AN gewähren, dass die solche Fragen untereinander regeln.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

hallo blaubär+,
verstehe ich ja, aber der Richter wird dem Arbeitgeber dann schon erklären, dass er selbstverständlich darauf zu achten hat, dass die MA wie vereinbart arbeiten. Gerade bei Minijobbern ist das ja sehr wichtig.

hallo TF1970,
ich denke mal, wenn die kranke Kollegin "auf dem Papier" erschienen ist, dann ist das sowas wie ein Dienstplan. Der AG wird ja wohl sowieso wissen, wenn einer krank ist und das derjenige vertreten werden muss.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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