Hallo. Eine junge Frau geht auf 450€ Basis arbeiten. Sie macht einen Haufen Überstunden die nicht bezahlt werden.
Im Arbeitsvertrag findet sich die Regelung, dass 20% der Überstunden mit Zahlung des Gehaltes abgegolten sind.
Rechtlich so ok? Ich zweifel irgendwie daran.
Danke für jede Aufklärung!
450€ Job und Überstunden
/// Rechtlich so ok? Ich zweifel irgendwie daran.
... ich auch.
Aber die Frau müsste sich auch trauen, Widerstand zu leisten.
Wenn im Vertrag steht, dass 20% der Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, und nicht steht, wieviele Überstunden überhaupt erwartet werden, dann ist die Formulierung tatsächlich rechtswidrig.
Wenn aber im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist zählt, dann kann auch nur für die Zeit rückwirkend die volle Bezahlung gefordert werden. Bleibt auch die Frage, wie der Job zukünftig weiterlaufen soll. Ein Minijob mit Überstunden ist rechtlich nicht vorgesehen, dann wird das wohl eher ein Midijob sein. Zumindest, wenn regelhaft mehr als für 450,-€ gearbeitet wird.
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Im Vertrag sind 52 Arbeitsstunden vereinbart. Zudem diese besagte Abgeltungsklausel.
"mit Zahlung der vereinbarten Bezüge ist etwaige über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende angeordnete Mehrarbeit Bis 20 % der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit abgegolten"
Das würde wiederrum bedeuten das sie (Studentin) noch nicht einmal auf einen Stundenlohn von 8,50€ kommen würde. Die Kündigung schreibt sie am 15.11.
Eine Anzahl der zu erwartenden Überstunden steht da nicht.
Sie wurde zu Beginn des Monats gekündigt. Als Alternative wurde ihr eine Nachtschicht angeboten, die sie auch ableistet.
Natürlich auch dort ohne Zuschläge.
Kann sie nun die geleisteten Überstunden, evtl nebst Nachtzuschlägen, beim Arbeitgeber geltend machen?
Ist es sinnvoll dann hier einen Anwalt heran zu ziehen?
-- Editiert von laluna80 am 05.11.2015 19:58
Natürlich kann sie ihre Forderung vor Gericht geltend machen. Bei der Formulierung hilft ein Rechtspfleger - ein RA ist in erster Instanz nicht vorgeschrieben und auch nicht unbedingt nötig, zumal in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst trägt, ggf. also hier Gebühren für das Gericht.
Danke für die rasche Antwort. Wie wahrscheinlich ist es das hier ein Rechtsverstoß seitens des Arbeitgebers vorliegt?
Verstoß gegen das MiLoG!
Allgemeine Frage an alle:
Sind Überstunden nicht etwas, dass mal vorkommen darf? Oder ist die Interpretation geläufig, dass Überstunden grundsätzlich gemacht werden müssen?
Ich frage deswegen, weil damit die regelmässige Arbeitstunden natürlich untergraben werden.
Bei einem Minijob mit 450 Euro bei 52 Monatsarbeitsstunden dürfen keine Überstunden auftreten.
Bei bereits 53 Monatsarbeitsstunden würden bereits mit 8,49 Euro weniger als der Mindestlohn gezahlt. Ansonsten hält das BAG die pauschale Abgeltung von Überstunden durch das Gehalt für angemessen, wenn das Monatsgehalt die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung übersteigt (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 – 5 AZR 765/10
)
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