Hallo,
mein AG hat mir in der Probezeit
gekündigt, würde mich aber gerne als Freelance weiterbeschäftigen....
Ich werde ihm morgen ein knackiges Angebot übermitteln. Hätte auch noch weitere Auftraggeber, sodass Scheinselbständigkeit nicht gegeben ist. ALG1 wurde zum 01.03. beantragt. Die Situation ist folgende:
Auftraggeber A würde mich entweder als Freelancer oder als fester Mitarbeiter einstellen, aber nur, wenn die Arbeitsagentur einen Zuschuß zur Festanstellug zahlt.
Auftraggeber B nur Freelancer Tätigkeit möglich
Auftraggeber C, Ex AG, Freelanceer, oder meine Idee Minijob auf 450€ um eine KV/RV zu erhalten. Die Einnahmen aus dem Minijob wären allerdings weit höher, so dass ich den Vorschlag mache, offiziell nur 450€ zu bezahlen und den Rest in die Zukunft zu verschieben (Bugwelle) Eine Abrufung des "Guthaben" als Minijob würde dann in den nächsten Jahren monatlich erfolgen.
Grundsätzlich stellt sich auch die Frage Gründungszuschuß vs. Zuschuss für den AG A zu 50% bei Festanstellung. Der Minijob bei AG C könnte parallel ausgeführt werden.
Zu kompliziert?
450€ vs.Freelancer bei Ex AG. Was ist sinnvoll?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Und dazu möchtest du vom Forum WAS wissen?ZitatDie Einnahmen aus dem Minijob wären allerdings weit höher, so dass ich den Vorschlag mache, offiziell nur 450€ zu bezahlen :
Welches?ZitatIch werde ihm morgen ein knackiges Angebot übermitteln. :
/// Zu kompliziert?
Vor allem aber wohl nicht Aufgabe von Mitgliedern eines Arbeitsrechtsforums.
Abgesehen von dem Beschiss bei dem Minijobmodell.
Und offenbar ein Irrtum hinsichtlich der KV (keine gesetzliche KV per MiniJ), aber auch RV - da kommt praktisch nix rum für die Altersvorsorge.
/// würde mich aber gerne als Freelancer
Da du ja zur Freiberuflichkeit entschlossen scheinst, ist das auch kein Thema für das Forum.
Aber wisse: die Vorteile liegen erst einmal auf Seiten der Leute, die dich da als F. beauftragen wollen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
/// .... knackiges Angebot ....
Zur Ergänzung:
Um als Freiberufler auf den Markt zu kommen, muss man gut rechnen können. Wie also die Kosten einer Freiberuflichkeit anzusetzen sind, was da alles mit einfließen muss, sollte vorher gelernt sein.
Sonst zahlst du drauf.
(Und ich habe so meine Zweifel, wenn jemand 450-Euro-Job und Freiberuflichkeit mit derselben Tätigkeit in Verbindung bringt.)
meine Idee Minijob auf 450€ um eine KV/RV zu erhalten. Man ist über einen Minijob nicht krankenversichert - man wird sich also separat für ziemlich viel Geld versichern müssen.
Bei einem Minijob zahlt der AG zwar Beiträge, aber man ist nicht krankenversichert. Das ist man erst, wenn man über EUR 450,- verdient. Es würden also auch EUR 450,01 reichen. Dann ist man im Midijobbereich und es müssen von AN & AG die normalen Sozialabgaben gezahlt werden.
Wenn der AN auch noch als Freelancer verdient, muss er seinen Gewinn der Krankenkasse angeben und danach wird dann der Krankenversicherungsbeitrag berechnet.
Man kann natürlich auf Risiko spielen. Dann muss man aber auch damit rechnen, dass zu wenig gezahlte Beiträge nachgefordert werden, wenn es auffällt. Ob das auch strafrechtliche Relevanz hätte, weiß ich nicht.
Gruß
Shihaya
ZitatOb das auch strafrechtliche Relevanz hätte, weiß ich nicht. :
Hinterziehung von Sozialabgaben ist durchaus ein strafrechtlich relevantes Thema ...
Zitat:Es würden also auch EUR 450,01 reichen.
Aber nicht, wenn man weitere Jobs als Freelancer ausübt.
Aber sicher reicht das. Auch wenn man sonst noch als Freelancer arbeitet, ist man auf jeden Fall pflichtweise krankenversichert. Wenn es eine Möglichkeit gibt da rauszukommen, interessiert mich, wie das möglich sein soll.Zitat:Aber nicht, wenn man weitere Jobs als Freelancer ausübt.
Allerdings:
Zitat:Wenn der AN auch noch als Freelancer verdient, muss er seinen Gewinn der Krankenkasse angeben und danach wird dann der Krankenversicherungsbeitrag berechnet.
Gruß
Shihaya
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten