Hallo,
Ich habe im Oktober 2018 einen 450Euro Job als Ersatzfahrer begonnen. Im Oktober habe ich für 295 Euro gefahren, im November für 876 Euro gefahren was mir auch ausgezahlt wurde. Im Dezember musste ich soviel fahren das ich zwischen 770 Euro bis 800Euro verdient hätte, aber nur 273 Euro ausgezahlt bekommen habe. Klar dürfte ich im Dezember nicht mehr verdienen weil ich sonst den Minijob Satz überschritten hätte, was ja nun der Fall ist. Da ich fahren musste würde mich interessieren was mit den mir zustehenden Lohn
passiert? Da ich mittlerweile jeden Monat mehr fahren muss würde ich ja jetzt jeden Monat teilweise umsonst arbeiten. Da mir schon mitgeteilt wurde das der Rest aus meinem Dezember Lohn verfallen ist. Ich möchte ja gerne arbeiten aber nicht für Umsonst, da ich froh bin diesen Job gefunden zu haben.
Ich hätte gerne gewusst wie ich weiter vorgehen kann.
Danke vorab.
Gruß
450Euro Job - Mehrstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zunächst mal den Arbeitsvertrag hervorkramen.Zitatwie ich weiter vorgehen kann. :
Was steht dort zu Mehrarbeit?
Hi, da steht nix über Mehrarbeit drin.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn nichts zu Mehrarbeit vereinbart ist, musst du auch nicht mehr leisten. Aber das ist wohl nicht dein Problem.
Und ja: Wenn du entsprechend gearbeitet hast, steht der Lohn dir auch zu. Das Problem ist allenfalls, welche Abgaben - Steuern usw. - gelten.
Ein 450-Euro-Job bedeutet ja lediglich, dass für einen Maximalverdienst von 450 Euro/Monat nur pauschale Abgaben zu leisten sind und in aller Regel der AG die trägt.
Wenn dieses Modell nicht passt, gibt es noch das Midi-Modell und darüber hinaus darf hierzulande jedermann verdienen, so viel eben möglich ist - zu den üblichen Abgaben.
Du wirst das Problem wohl mit deinem AG besprechen müssen, da du offenbar eher regelmäßig über die Grenzen des 450-Euro-Jobs kommst.
Der Gehaltsanspruch ist selbstverständlich nicht verfallen. Steht im Vertrag eine Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche? Dann muss der Anspruch innerhalb dieser Zeit geltend gemacht werden. Sie sollten Ihre Stunden ganz genau aufschreiben, dann können Sie diese auch im nachhinein einfordern und ggfs. auch leicht einklagen, das geht direkt beim Gericht!
Sie müssen keine Überstunde arbeiten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
24 Antworten