5 Tage Woche, was ist bei Feiertagen?

26. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)
5 Tage Woche, was ist bei Feiertagen?

Hallo Zusammen,

meine Frau arbeiet im Reisebüro, welches 7 Tage die Woche geöffnet hat. Sie hat Anspruch auf 2 freie Tage die Woche.

Jetzt steht aber im Vertrag nichts von Feiertagen.

Gibt es eine verbindliche Regelung, dass diese 5-Tage-Wochen-Regelung von Feiertagen ausgehebelt wird?

Ähnliche Frage: wenn ein Feiertag in den Urlaub fällt, muß man den dann auch frei nehmen?

Ihr Chef denkt (oder behauptet das), dass eine 5-Tage-Woche eine 5-Tage-Woche ist, egal ob mit Feiertag oder ohne, weil das bei ihm immer so läuft


viele Grüße

daniel

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo daniel, lass mich raten: Im Arbeitsvertrag deiner Freundin stehen keine konkreten freien Tage pro Woche (bzw. eine Regelung für die Wochenstundenzahl mit dem Zusatz auch am Wochenende zu arbeiten, aber keine konkreten Arbeitstage/-uhrzeiten). Und der Chef legt die freien age immer 'zufällig' auf die Feiertage. Richtig?

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#2
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

Feiertag ist Feiertag und für die meisten doch frei (außer man arbeitet in bestimtmen Berufen).

Und wenn Feiertag ist, geht doch auch keiner ins Reisebüro oder? Ein Einkaufszentrum hat am Feiertag auch nicht offen.

Und, Feiertag muss nicht freigenommen werden (bzw als Urlaub). Dafür heißt er doch Feiertag.

Was ist das denn für ein Chef?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

jacqy, darum geht es wahrscheinlich gar nicht. Wenn man an einem Feiertag frei hat, an dem ein ganz regulärer Arbeitstag wäre, dann bekäme man den bezahlt. Wenn der Chef den Feiertag als frei deklariert, dann hat man zwar trotzdem frei, bekommt aber den Feiertag nicht bezahlt und der Chef verschiebt einfach nur die Arbeitszeiten. Das heisst auf deutsch, man arbeitet seinen Feiertag rein. Was so eigentlich vom Gesetzgeber nicht gedacht war.
Verständlich?

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#4
 Von 
jacqy
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 45x hilfreich)

hm schon aber bescheuert ist das schon oder? Ich gehe doch doch nicht an einem feiertag ins reisebüro? .-)

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Aber eins vorab. Der Feiertag im Urlaub ist nicht von den Urlaubstagen abzuziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)

Huch, schon so viele Antworten :-), Danke!

Um es genauer zu beschreiben: Sie Arbeitet erst seit 6 Wochen dort, also kam Feiertagsarbeit erst jetzt zum Tag der Deutschen Einheit zur Sprache. Ansonsten ist der Chef ziemlich unkompliziert.

Sie Arbeitet am Flughafen wo gerade an Feiertagen viele Familien ihren freien Tag nutzen, um sich nach einer Reise umzuschauen. Somit ist es verständlich, dass der Feiertag an diesem Standort zu den lukrativsten Tagen gehört und somit gearbeitet wird.

Im Arbeitsvertrag stehen 42 Stunden an 5 Tagen. D.h. Wenn sie Sonntag arbeitet, bekommt sie z.B. Mittwoch frei. Der Chef sagt halt, das er Für Sonntage und Samstage einen freien Tag gewährt, aber nicht für nen Montag, auch wenn da Feiertag ist.

Es wäre halt gut, wenn sie irgendwas hätte (irgendeinen Paragraphen), um ihrm eigentlich nettem Chef zu zeigen, wie es Gesetzlich geregelt ist. Der Chef ist auch noch nicht solange im Geschäft und würde das akzeptieren. Ansonsten kommt er nur mit "Bei den anderen ist es auch so"

grüße

Daniel

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Was steht konkret im Wortlaut zur Arbeitszeit im Vertrag? (und ich meine wirklich den Wortlaut, also Wort für Wort, wie es dort drin steht)

Ansonsten steht im Entgeltfortzahlungsgesetz:
'(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt , hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.'
Wenn sie arbeiten muss am Feiertag ... siehe hier -> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html (§ 11).

MfG

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#8
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)

Also, der genaue Wortlau lautet:

-Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 42 Wochenstunden. Arbeitsbeginn und -ende werden vom Arbeitgeber nach den betrieblichen Belangen festgelegt.

-Es wird eine 5 Tage-Woche vereinbart

- Überstunden des Arbeitnehmers werden mit Freizeit beglichen

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

... und diese 5-Tage-Woche geht über 7 Tage? Ich lese da auch nichts von Sonn- oder Feiertagsarbeit *verwundertguck*

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)

richtig, da ist nirgens irgendwas bezüglich sonn- und feiertagen erwähnt.

grüße

daniel

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Also im Grunde genommen ... wenn sie sowas nicht vertraglich vereinbart haben ... könnte man mal einen Blick hier auf § 9 so ganz grundsätzlich werfen -> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html

Für Ausnahmen von der Regel gibbet dann noch den § 11 .

Ansonsten wünsch ich ihr viel Spaß mit dem neuen Job! :)

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