Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
Meine Freundin ist examinierte Altenpflegerin und da wir in eine neue Stadt gezogen sind, hat die das Heim gewechselt.
Sie hat einen Vertrag in dem steht sie hat eine 5 Tage Wochen und eine 35 Stunden Woche.
Leider hat sie kaum noch frei. Sie wird jeden Tag eingesetzt - da aber nur so das sie die 35 Stunden schafft. Ist das rechtens? Für mein Verständnis heißt 5 Tage Woche das ich 5 Tage arbeiten muss und in diesen 5 Tagen halt 35 Stunden. Also 2 Tage die Woche frei. Ich sehe ich das falsch?
mfg
-- Editiert von steven001 am 15.09.2008 20:19:44
5 Tage Woche / 35 Stunden Woche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn es so im Vertrag steht, dann muss sich die Firma auch dran halten.
Ein dauerhafter Siebentägiger Einsatz ist gegen die Arbeitszeitgesetze.
Der Laden ist schlecht organisiert.
Wenn eindeutig 5 tage woche drinsteht ist auch die arbeit auf 5 tage in der woche aufzuteilen.
die hälfte der sonntage muss im jahr sowieso arbeitsfrei bleiben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>die hälfte der sonntage muss im jahr sowieso arbeitsfrei bleiben. <hr size=1 noshade>
Das sieht das Arbeitsteitgesetz aber nicht so anspruchsvoll wie du.
'Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.'
§ 11 Arbeitszeitgesetz
... und in bestimmten Bereichen geht sogar noch weniger
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__12.html
-- Editiert von venotis am 17.09.2008 00:20:44
Ich kann Hupidu nur zustimmen, eine 5-Tage-Woche kann nicht auf 7 Tage gestreckt werden. Und wie Sie schon schrieben, 5 Tage bedeutet, 2 Tage frei.
Da kann Ihre Freundin auch ganz ruhig zum Vorgesetzten gehen und fragen, wie die 2 Frei-Tage in Zukunft geregelt werden.
Weil da im Vertrag eben steht, 2 Tage frei.
Wäre nett, wenn Sie die Antwort mitteilen.
Sollte der Arbeitgeber meinen, das geht so nicht mit dem frei, sollte sie darum bitten, die Vertragsänderung schriftlich zu erhalten, es geht ja um ihre Arbeitsbedingungen.
Das Gesicht des Chefs möchte ich sehen....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten