Arbeitsvertragliche Regelungen:
"Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich.
Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Arbeitnehmerin beträgt 7,8 Stunden.
Die regelmäßige Arbeitszeit ist auf durchschnittlich fünf Tage pro Woche zu verteilen."
Ist der letzte Satz überflüssig? Weil sich aus einer vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 39h und einer durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit von 7,8h zwangsläufig ergibt, daß die regelmäßige Arbeitszeit auf durchschnittlich 5 Tage pro Woche zu verteilen ist?
Würde die wöchentliche Arbeitszeit von 39h auf durchschnittlich 5,5Tage/Woche verteilt, oder auf 6Tage/Woche, ergäbe sich eine durchschnittliche Tagesarbeitszeit von nur 7,1 Stunden bzw. 6,5 Stunden.
RK
-- Editiert von RrKOrtmann am 11.12.2018 11:18
5-Tage-Woche?
11. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 11. Dezember 2018 | 11:17
Von
Status: Lehrling (1810 Beiträge, 719x hilfreich)
5-Tage-Woche?
#1
Antwort vom 11. Dezember 2018 | 11:26
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 77x hilfreich)
Das dient doch nur der Präzisierung.
Durchschnittlich 7,8 Std bei 39 Wochenstunden ist halt
8 + 8 + 8 + 8 + 7 genauso wie
8 + 8 +8 +8 +4 + 3
Es sollen aber nur 5 Tage gearbeitet werden und nicht 6.
-- Editiert von Ohadle am 11.12.2018 11:26
#2
Antwort vom 11. Dezember 2018 | 12:33
Von
Status: Lehrling (1810 Beiträge, 719x hilfreich)
Zitat :Das dient doch nur der Präzisierung.
Durchschnittlich 7,8 Std bei 39 Wochenstunden ist halt
8 + 8 + 8 + 8 + 7 genauso wie
8 + 8 +8 +8 +4 + 3
(Nur) Im ersten Fall wird eine tägliche Arbeitszeit von durchschnittlich 7,8h erreicht.
Im zweiten Fall wurde die wöchentliche Arbeitszeit von 39h mit durchschnittlich 7,1h erzielt.
Zitat:Es sollen aber nur 5 Tage gearbeitet werden und nicht 6.
Weil sich die 5-Tage-Woche schon aus der vereinbarten täglichen Durchschnittsarbeitszeit von 7,8h ergibt, erscheint diese Bestimmung doch redundant.
Oder ist eine Verteilung der Arbeitszeit auf durchschnittlich mehr als 5Tage/Woche denkbar, bei der die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 7,8h beträgt, bei durchschnittlich 39h/Woche?
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#3
Antwort vom 11. Dezember 2018 | 12:43
Von
Status: Heiliger (20202 Beiträge, 7317x hilfreich)
Ich sehe es ähnlich.
Dein AG möchte anscheinend damit klarstellen, dass ihm eher an einer gleichmäßigen Verteilung der AZ auf fünf Tage gelegen ist als an einer asymmetrischen. Möglicherweise deutet dein AG damit an, dass er leere Büros ab Freitag-Mittag nicht so gerne sieht, oder dass einer sich gar den ganzen Freitag frei schaufelt: 10+10+10+9=39 und ab ins Wochenende.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 11. Dezember 2018 | 13:56
Von
Status: Lehrling (1810 Beiträge, 719x hilfreich)
Zitat :Fix ist nur die Wochenarbeitszeit ...
... genaugenommen ist auch die Wochenarbeitszeit nur "im Durchschnitt" mit 39h vereinbart:
"Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich."
Zitat:die tägliche Arbeitszeit und die Arbeitstage pro Woche sind variabel, solange im Durchschnitt das vorgegebene Ziel erreicht wird.
Klar.
Zitat:Vier Arbeitstage pro Woche mit längerer täglicher Arbeitszeit ....
Eine Verteilung der Wochenarbeitszeit von 39h auf durchschnittlich vier Tage wäre nicht möglich, weil dadurch die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit zu lange würde.
Zitat:... sind genauso möglich wie sechs Arbeitstage mit kürzerer täglicher Arbeitszeit
Eine solche Arbeitszeitenfestlegung mit durchschnittlich 6 Tagen / Woche mit durchschnittlich 6,5h gibt die Vereinbarung auch nicht her.
Zitat:wenn man das schön abwechselt, dann kommt man auf den Durchschnitt von 5 AT mit 7,8h Arbeitszeit
Korrekt - NUR wenn man regelmäßig zwischen 4 und 6 Tagen wechselt ...
Dann aber haben allein die beiden damit beachteten Regelungen "Wochenarbeitszeit 39h" und "durchschnittlich 7,8h täglich" schon zur Folge, daß eine Verteilung der Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 5 Tage eingehalten ist. Die Bestimmung "Die regelmäßige Arbeitszeit ist auf durchschnittlich fünf Tage pro Woche zu verteilen." hat deshalb keine eigenständige Bedeutung mehr und ist verzichtbar.
Zitat:selbst eine täglich wechselnde Anzahl von Arbeitsstunden ist nicht aussgeschlossen.
Richtig.
RK
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 11. Dezember 2018 | 15:07
Von
Status: Lehrling (1810 Beiträge, 719x hilfreich)
Zitat :Ach was? Gesetzlich kann man in den vier Tagen auch 40h arbeiten.Zitat :Eine Verteilung der Wochenarbeitszeit von 39h auf durchschnittlich vier Tage wäre nicht möglich, weil dadurch die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit zu lange würde.
Es ist sogar gesetzlich unzulässig, IM DURCHSCHNITT in der Woche an vier Tagen 40h zu arbeiten. Wir sind uns doch einig, daß die gesetzliche tägliche Höchstarbeitszeit 10 Stunden beträgt.
Zitat:der Durchschnitt bezieht sich nicht auf eine einzelne Woche.
So ist es.
Zitat:Nö, rechnerisch gibt es da eine Unmenge von Möglichkeiten.Zitat :Korrekt - NUR wenn man regelmäßig zwischen 4 und 6 Tagen wechselt ...
Du hattest Dein Rechenbeispiel aus einem Abwechseln zwischen 4- und 6-Tagewoche gebildet. Nur Dein Wechseln führte zum korrekten Durchschnitt. Ich brauchte doch nicht extra zu erwähnen, daß nicht nur mit dieser Kombination ein Durchschnitt von 5 Tagen erreichbar ist ...
Zitat:die Regelung gibt her, dass über eine gewisse Zeit 6 Tage mit 6,5h gearbeitet wird, solange über einen längeren Zeitraum der vertraglich vereinbarte Schnitt erreicht wird.
Klar.
Das folgt schon aus den beiden Regelungen "39h/Woche" und "durchschnittlich 7,8h/Tag".
Zitat:Wenn du wie immer alles besser weisst, wieso fragst du dann überhaupt?Zitat :Die Bestimmung "Die regelmäßige Arbeitszeit ist auf durchschnittlich fünf Tage pro Woche zu verteilen." hat deshalb keine eigenständige Bedeutung mehr und ist verzichtbar.
Weshalb schreibst Du "Was soll da überflüssig sein?" wenn Du nicht aufzeigst, was mit der Regelung
"Die regelmäßige Arbeitszeit ist auf durchschnittlich fünf Tage pro Woche zu verteilen." erreicht wird, was über die Festlegung der Wochenarbeitszeit und der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit nicht schon festgelegt ist?
RK
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#9
Antwort vom 11. Dezember 2018 | 15:51
Von
Status: Heiliger (20202 Beiträge, 7317x hilfreich)
Leute ... diese Kabbeleien führen doch nicht wirklich weiter.
#10
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 00:52
Von
Status: Lehrling (1810 Beiträge, 719x hilfreich)
Zitat :Dein kompletter Beitrag zeigt mal wieder, dass du nicht zu logischem Denken fähig bist.
Ehrlich gesagt hätte ich Dir mehr zugetraut:
Ich habe drei Regelungen A, B, C genannt und die Frage zur Diskussion gestellt: Ist C unabhängig von A und B, oder folgt C aus A und B?
Dein "Was soll da überflüssig sein?" bedeutet: Du hältst C für unabhängig von A und B. Logischerweise hättest Du das so begründen müssen: Vorausgesetzt, es gelten A und B. Dann gibt es eine Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf durchschnittlich X Tage, und X ist ungleich 5.
Das hast Du nicht getan, sondern stattdessen zutreffend festgestellt: eine gewisse Zeit lang kann die wöchentliche Arbeitszeit auf über- oder unterdurchschnittlich viele Tage verteilt sein, verglichen mit einem längerfristigen Durchschnitt. ( Vielleicht ist Dir nicht geläufig, welcher Zeitraum der Durchschnittsbildung zugrundezulegen ist: gesetzlich 6 Monate/24 Wochen, oder ein tariflich vereinbarter Zeitraum. )
RK
#11
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 08:38
Von
Status: Unbeschreiblich (50122 Beiträge, 17560x hilfreich)
Zitat:Ist der letzte Satz überflüssig?
Ja, der letzte Satz ist offensichtlich überflüssig. Schaden kann er aber auch nicht.
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