ich arbeite in einer Fleischerei als Verkäuferin in Teilzeit 20h-Woche auch Samstag. Wenn ich einen freien Wochentag habe dann nur zum Überstunden abfeiern. Ich habe 24 Tage Urlaub und muß für Samstag auch Urlaub nehmen. Auf der Lohnabrechnung werden aber immer nur die Tage von Mo-Fr gezählt, also 20 bis 23 Tage. Ist das Rechtens ?
5 Tage Woche
27. September 2024
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Frage vom 27. September 2024 | 18:06
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
5 Tage Woche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. September 2024 | 18:21
Von
Status: Legende (18084 Beiträge, 6641x hilfreich)
Nach deinen Angaben hast du eine 6-Tage-Woche; dafür spricht die Urlaubsregelung, dass du auch samstags Urlaub nehmen musst, dafür spricht auch, dass du tatsächlich samstags arbeitest.
Was nicht passt ist die Angabe auf der Lohnabrechnung mit Mo-Fr und dementsprechend auch nicht die Anzahl der Arbeitstage.
Ob da was 'nicht rechtens' ist, lässt sich aber adhoc nicht sagen - aber dein AG sollte dir die Diskrepanz erklären können.
Zuvor aber solltest du deinen AV lesen: was steht denn dort zur AZ?
#2
Antwort vom 27. September 2024 | 20:53
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZuvor aber solltest du deinen AV lesen: was steht denn dort zur AZ? :
In meinem AV steht fast nichts. Es ist ein vorgedruckter Wischiwaschi AV aus einem Schreibwarenladen mit der 3-Monatsklausel bei Kündigung...und das habe ich getan " Gekündigt". Reden kann ich nicht mit den AG, der lügt wie gedruckt. Mein Mann hat sich jetzt mit Hilfe meiner von mir abfotografierten Stundenpläne der letzten 7 Jahre alle Überstunden ausgerechnet und mit den Lohnzetteln verglichen. Ich wurde vom AG betrogen. In einem Jahr um bis zu 200 Ü-Std. Er wollte den AG zur Rede stellen und wurde aus dem Geschäft geworfen "hast du Rechenkünstler auch die Pausen abgezogen" so die Worte des AG. Pausen habe ich keine Einzige hinter der Ladentheke. Jetzt warten wir noch die Endabrechnung am 15.10. ab, noch offene unbezahlte 350 Ü-Std von 2023-24. Danach werden wir einen Anwalt einschalten.....uns ist nur noch unklar mit der Lohnabrechnung wo nur 5 Tage gezählt werden
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#3
Antwort vom 27. September 2024 | 21:03
Von
Status: Junior-Partner (5653 Beiträge, 2520x hilfreich)
Was steht denn zur Ausschlussfrist im Vertrag?
Den Anwalt zahlt ihr auf jeden Fall selbst, da muss schon einiges reinkommen, damit sich das überhaupt lohnt.
ZitatEr wollte den AG zur Rede stellen und wurde aus dem Geschäft geworfen :
Das hätte ich als AG allerdings auch gemacht. Es ist deine Angelegenheit, nicht die deines Mannes.
Wenn auf der Lohnabrechnung die Stunden im Detail abgerechnet sind, ist völlig unerheblich, ob da 5 Tage oder 6 Tage drauf steht.
#4
Antwort vom 27. September 2024 | 21:43
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ich habe vor einem Jahr eine RV abgeschlossen Arbeitsrecht inbegriffen.ZitatDen Anwalt zahlt ihr auf jeden Fall selbst, da muss schon einiges reinkommen, damit sich das überhaupt lohnt. :
#5
Antwort vom 27. September 2024 | 21:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Beiden sind zusammen in die Schule gegangen...waren aber keine Freunde und werden es auch nie werdenZitatDas hätte ich als AG allerdings auch gemacht. Es ist deine Angelegenheit, nicht die deines Mannes. :
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