5 Tage Woche

27. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
5 Tage Woche

ich arbeite in einer Fleischerei als Verkäuferin in Teilzeit 20h-Woche auch Samstag. Wenn ich einen freien Wochentag habe dann nur zum Überstunden abfeiern. Ich habe 24 Tage Urlaub und muß für Samstag auch Urlaub nehmen. Auf der Lohnabrechnung werden aber immer nur die Tage von Mo-Fr gezählt, also 20 bis 23 Tage. Ist das Rechtens ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

Nach deinen Angaben hast du eine 6-Tage-Woche; dafür spricht die Urlaubsregelung, dass du auch samstags Urlaub nehmen musst, dafür spricht auch, dass du tatsächlich samstags arbeitest.
Was nicht passt ist die Angabe auf der Lohnabrechnung mit Mo-Fr und dementsprechend auch nicht die Anzahl der Arbeitstage.
Ob da was 'nicht rechtens' ist, lässt sich aber adhoc nicht sagen - aber dein AG sollte dir die Diskrepanz erklären können.
Zuvor aber solltest du deinen AV lesen: was steht denn dort zur AZ?

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#2
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Zuvor aber solltest du deinen AV lesen: was steht denn dort zur AZ?

In meinem AV steht fast nichts. Es ist ein vorgedruckter Wischiwaschi AV aus einem Schreibwarenladen mit der 3-Monatsklausel bei Kündigung...und das habe ich getan " Gekündigt". Reden kann ich nicht mit den AG, der lügt wie gedruckt. Mein Mann hat sich jetzt mit Hilfe meiner von mir abfotografierten Stundenpläne der letzten 7 Jahre alle Überstunden ausgerechnet und mit den Lohnzetteln verglichen. Ich wurde vom AG betrogen. In einem Jahr um bis zu 200 Ü-Std. Er wollte den AG zur Rede stellen und wurde aus dem Geschäft geworfen "hast du Rechenkünstler auch die Pausen abgezogen" so die Worte des AG. Pausen habe ich keine Einzige hinter der Ladentheke. Jetzt warten wir noch die Endabrechnung am 15.10. ab, noch offene unbezahlte 350 Ü-Std von 2023-24. Danach werden wir einen Anwalt einschalten.....uns ist nur noch unklar mit der Lohnabrechnung wo nur 5 Tage gezählt werden

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2520x hilfreich)

Was steht denn zur Ausschlussfrist im Vertrag?

Den Anwalt zahlt ihr auf jeden Fall selbst, da muss schon einiges reinkommen, damit sich das überhaupt lohnt.

Zitat (von kleingtrans):
Er wollte den AG zur Rede stellen und wurde aus dem Geschäft geworfen


Das hätte ich als AG allerdings auch gemacht. Es ist deine Angelegenheit, nicht die deines Mannes.

Wenn auf der Lohnabrechnung die Stunden im Detail abgerechnet sind, ist völlig unerheblich, ob da 5 Tage oder 6 Tage drauf steht.

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#4
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Den Anwalt zahlt ihr auf jeden Fall selbst, da muss schon einiges reinkommen, damit sich das überhaupt lohnt.
ich habe vor einem Jahr eine RV abgeschlossen Arbeitsrecht inbegriffen.

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#5
 Von 
kleingtrans
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Das hätte ich als AG allerdings auch gemacht. Es ist deine Angelegenheit, nicht die deines Mannes.
Die Beiden sind zusammen in die Schule gegangen...waren aber keine Freunde und werden es auch nie werden

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