5-Tage-Woche oder nicht?

16. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
PatrickWillsWissen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
5-Tage-Woche oder nicht?

Hallo,

im BZA/DGB Tarifwerk gibt es in §11.2 folgenden Abschnitt

Zitat:
Verteilt sich die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage
in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Urlaub
entsprechend.


Im Arbeitsvertrag steht keine Angabe zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche, lediglich die geschuldeten Wochenstunden. Der Urlaub im Arbeitsvertrag entspricht den Angaben des Tarifvertrages.

Heißt das im Klartext, dass man nun eine Fünf-Tage-Woche hat, ohne das es explizit erwähnt ist? Wäre diese Argumentation auch rechtssicher?

Mit freundlichen Grüßen

Patrick



-- Editier von PatrickWillsWissen am 16.08.2016 12:23




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7017 Beiträge, 3936x hilfreich)

Im Vertrag steht dazu nichts, also den AG fragen. Dem steht im Hinblick auf die Verteilung der Arbeitszeit nämlich grundsätzlich ein Direktionsrecht zu, was mit den von Ihnen genannten Regelungen nicht ausgeschlossen ist.

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#2
 Von 
PatrickWillsWissen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ausgeschlossen natürlich nicht, aber auf fünf Tage in der Woche beschränkt.Solange keine Änderung des Urlaubs erfolgt, muss ich der Regelung nach doch davon ausgehen können, dass der AG mich nur für fünf Tage einplanen kann. Oder sehe ich das falsch? Wenn ja, wie begründet sich das?

Den Arbeitgeber fragen könnte ich, würde mir aber keine Sicherheit verschaffen, denn mündliche Aussagen sind im Falle eines Rechtsstreits kaum belegbar.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20211 Beiträge, 7317x hilfreich)

Was ist denn dein Ziel überhaupt?
Mir scheint das Pferd ja einigermaßen von hinten aufgezäumt: die Frage des Urlaubsanspruchs wirkt doch nicht auf die betriebsübliche AZ zurück, sondern umgekehrt bestimmt der Urlaub sich nach der Verteilung der AZ auf die Wochentage.

Derzeit scheint es ja so zu sein, dass ihr im Betrieb 5-Tage-Woche habt, und du kannst darauf vertrauen, dass du auch nach betriebsüblicher Praxis eingeplant wirst. Das wird und kann nicht verhindern - zumal der AV es offen lässt - , dass die Firmenleitung künftig etwas anderes beschließt, saisonal oder dauerhaft. Wenn, ist das eher eine Frage der Ankündigungsfrist, ggf. hat der BR mitzusprechen ... und das war's

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#4
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

und wenn das BZA/DGB Tarifwerk gilt, gilt auch

§ 4.1 Die tatsächliche Lage der Arbeitszeit wird an die des Kunden-betriebes angepasst. Beginn und Ende der täglichen Arbeits-zeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der Arbeits-zeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen Kundenbetrieb gültigen Regelungen bzw. Anforde-rungen des Kundenbetriebes.

d.h. wenn dort Sonntags gearbeitet wrid oder Schicht - und in deinem AV So- oder Schichtarbeit nicht ausgeschlossen ist, müsstest du das auch machen.
Gem ArbZG sind Werktage MO bis SA und wie Blaubär schon schrieb past sich danach dein Uraubsanspruch an, der Umkehrschluss greift hier nicht.

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#5
 Von 
PatrickWillsWissen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was ist denn dein Ziel überhaupt?
Mir scheint das Pferd ja einigermaßen von hinten aufgezäumt: die Frage des Urlaubsanspruchs wirkt doch nicht auf die betriebsübliche AZ zurück, sondern umgekehrt bestimmt der Urlaub sich nach der Verteilung der AZ auf die Wochentage.

Derzeit scheint es ja so zu sein, dass ihr im Betrieb 5-Tage-Woche habt, und du kannst darauf vertrauen, dass du auch nach betriebsüblicher Praxis eingeplant wirst. Das wird und kann nicht verhindern - zumal der AV es offen lässt - , dass die Firmenleitung künftig etwas anderes beschließt, saisonal oder dauerhaft. Wenn, ist das eher eine Frage der Ankündigungsfrist, ggf. hat der BR mitzusprechen ... und das war's


Mein Ziel ist es, meinem Arbeitgeber klar zu machen, dass ich nicht zur Samstagsarbeit verpflichtet bin.
Bislang wurde Samstags persönlich abgeklärt, mittlerweile steht man einfach aufm Plan und das jedes mal, obwohl mündliche Abmachungen das damals ganz anders aussehen ließen. Weil das ganze nur mündlich war, hat das aber eben kaum Beweiskraft.

Du sagst, der Urlaube ergebe sich aus den Arbeitstagen. Wenn ich nun dauerhaft 6 Tage die Woche arbeite, dann kann ich doch laut der Klausel immerhin auf mehr Urlaub pochen, wenn ich schon samstags ran muss.



Zitat (von Ohadle):


d.h. wenn dort Sonntags gearbeitet wrid oder Schicht - und in deinem AV So- oder Schichtarbeit nicht ausgeschlossen ist, müsstest du das auch machen.


Das ist mir klar und war auch gar nicht gemeint. Dennoch danke.

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