Hallo,
im BZA/DGB Tarifwerk gibt es in §11.2 folgenden Abschnitt
Zitat:Verteilt sich die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage
in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Urlaub
entsprechend.
Im Arbeitsvertrag steht keine Angabe zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche, lediglich die geschuldeten Wochenstunden. Der Urlaub im Arbeitsvertrag entspricht den Angaben des Tarifvertrages.
Heißt das im Klartext, dass man nun eine Fünf-Tage-Woche hat, ohne das es explizit erwähnt ist? Wäre diese Argumentation auch rechtssicher?
Mit freundlichen Grüßen
Patrick
-- Editier von PatrickWillsWissen am 16.08.2016 12:23