Hallöchen,
Eine Kollegin war von Montag bis einschließlich Freitag krank geschrieben.
Da sie im Plan, der schon vor Ihrer Krankheit hing, auch für die Samstagsarbeit eingetragen war, kam sie auch am Samstag zur Arbeit.
Da ja Krankheitstage wie Arbeitstage zu sehen sind, würde mich da die Rechtslage interessieren, da die Kollegin 5 Tage krank war und einen Tag arbeiten musste.
Ich habe keinerlei §en darüber gefunden, die so einen Fall regeln
Auch in unserem Tarifvertrag steht nichts.
Grüssle
mamachia
5 Tage krank einen Tag arbeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich verstehe nicht so recht, was du nun eigentlich genau wissen willst. Welche Rechtslage interessiert dich? Wie es mit der Gehaltszahlung ist bei der geschilderten Konstellation? Warum die Kollegin am Samstag arbeiten musste?
Bitte etwas genauer.
@Eidechse
Es geht nicht um die Bezahlung,mehr darum....................hätte die Kollegin arbeiten müssen oder nicht.
Da sie ja 5 Tage krank war = gleichzusetzen mit Arbeitstage?
Da wir eine 5-Tage Woche haben, würde mich interessieren ob das rechtens ist.
Oder hätte man der Kollegin frei geben müssen an dem besagten Samstag.
Fakt ist natürlich auch das der Einsatzplan schon vor ihrer Erkrankung an unserer Pinwand hing.
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ist doch richtig. 5 tage krankt ( von mo. bis fr.)mit au schein, einen tag arbeiten (sa.) beim AG weil nicht mehr krank. dannach ist sonntag! wäre sie von mo. bis sa. krankgeschrieben, hätte sie nicht sa. arbeiten gehen brauchen. oder, sie wäre am fr. noch mal zum arzt und hätte sich weiter krankschreiben lassen bis sa., mo, oder noch ne ganze woche, dann bräuchte sie auch nicht am sa. arbeiten gehen. eine von - bis krankschreibung schliest das wochenende, wo in der regel nicht gearbeitet wird, nicht aus.
also angenommen man wird von mo. bis mo. krankgeschrieben, dann ist man am sa. und so. auch krankgeschrieben.
5 tage -woche? ich dachte immer es wird eine ...stundenwoche vereinbart. na ja ist ja egal. man darf auch nicht vergesen, das der sa. ein werktag ist! kein sonntag und nicht immer feiertag.
-- Editiert von jau am 26.02.2008 11:43:41
Na scheinbar arbeitet ihr ja nach Dienstplan und wenn sie ganz normal nach Diesntplan am Samstag arbeiten hätte müssen, dann ändert die Krankschreibung daran nichts.
so gesehen auch... samstag ist sie ja nicht mehr krankgeschrieben. wenn die kollegin am samstag zur arbeit kam ist das korekt.
noch was, krankheitstage sind doch nicht gleich arbeitstage. wenn ich angenommen über zwei fereitage krankgeschrieben bin, kann ich doch nicht sagen ich komme zwei tage nicht auf arbeit!
@all
danke für die Antworten.
Ich dachte immer das Krankheitstage wie Arbeitstage zu sehen sind, und nach 5 Krankheitstage der Sold für die Woche erfüllt sein muß.
Aber ihr habt mich überzeugt das meine Denkweise wohl ein Update braucht
Gruß
mamachia
Da gibt weder vor- noch nacharbeiten. Und das was frei wäre auf dem Dienstplan bleibt frei. Die A-Karte hat man halt an Tagen, wo man Dienstfrei gehabt hätte. Hier gibts nämlich keine Entgeltfortzahlung.
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