50 Überstunden am Ende der Ausbildung

18. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Dennis06
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
50 Überstunden am Ende der Ausbildung

Hallo Ihr Lieben,

wie schon im Betreffe beende ich am 14.08.12 erfolgreich meine Ausbildung. Der Arbeitgeber möchte mich übernehmen aber ich warte seit 1 Woche auf meinen Vertrag und werde immer wieder hingehalten.
Mein Entschluss steht fest und ich wechsel den Betrieb (weil die Konditionen dort besser sind)

Nun hab ich noch 7,5 Urlaubstage und um die 50 Überstunden. Da ich mein Umzug planen muss etc möchte ich auf die Überstunden auch nicht verzichten. Wie ich von einem Kollegen, der vor 2 Monaten aufgehört hat mitbekommen habe, haben Sie ihm einfach 40 Stunden abgezogen (er hat über 200).

Ich möchte mich aber vorher informieren ob das überhaupt rechtens ist. Ich habe manche Tage um die 15-24h durchgearbeitet auf Stempelkarte, wo ich hätte den Ausbildungsbetrieb anzeigen können. Ich aber kein unnötigen Stress machen wollte und auch bei zuviel Arbeit nicht mecker :-) "besser mehr als keine zu haben".

Ich bin über 18 und aus dem Arbeitsvertrag den ich vorliegen habe, werde ich nicht schlau ob ich den Anspruch auf die Überstunden habe (kein Entgeld sondern Ausgleich)

Vielen Dank für Eure Rückmeldung bzw ein kleines Feedback.

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Alle Auszubildenden haben laut § 17 Berufsbildungsgesetz Anspruch auf einen Ausgleich für ihre Überstunden.
Die Überstunden müssen den Azubis entweder mit ihrer Vergütung ausgezahlt werden oder es erfolgt eine Abgeltung durch Urlaub. Grundsätzlich vorgesehen ist dabei der Freizeitausgleich und Auszubildende können dies verlangen. Aber auch wenn die Überstunden ausgezahlt werden: In beiden Fällen muss ein Zuschlag gezahlt werden. Bei Urlaub steht dem Azubi pro Überstunde eine Stunde Urlaub zu, plus Zeitzuschlag. Bei einer Bezahlung die normale Vergütung für eine Arbeitstunde, die sich so errechnet:
Ausbildungsvergütung (geteilt durch) 30 (geteilt durch) tägliche Arbeitszeit (plus) Zuschlag.
Wenn die Überstunden in Urlaub ausgeglichen werden, hat dies nichts mit dem normalen gesetzlichen Urlaubsanspruch zu tun, siehe Urlaub.

Quelle: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html


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#2
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Wo hättest denn du den "Betrieb anzeigen können".

Schau mal in deinen Tarifvertrag, wenn die Überstunden "alt" sind, sind die evtl. schon verfallen.

Und "Beweise" braucht man auch.

Am besten sagst du nichts vom Wechsel und klärst das im Gespräch - nach dem Motto : Ich brauch dringend Geld
Denn jeden Euro den der freiwillig rausrückt erspart die jede Menge Ärger

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#3
 Von 
Dennis06
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Naja der Beweis wäre meine Stempelkarte...und währen der Ausbildung sind doch 10,50h am Tag höchstens zugelassen auch wenn im Arbeitsvertrag nach Ermessen des Unternehmens drinsteht. Auszahlen wird das Unternehmen mir keinerlei was.

Dadurch das ich in der Ausbildung bin und die Überstunden, die ich wöchentlch mache, nicht meinem Ausbildungszweck dienen hoffe ich das ich den Anspruch auf den Ausgleich habe...

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

AZ geht maximal bis zu 10 h/Tag; lies im ArbZG

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Man zieht übrigens die Pausen wieder ab :-)

Das Problem ist doch das "durchsetzen" dieser Forderungen. Und da die Ausbildung endet kann es nur um Kohle gehen.
Dazu muss man "klagen" und dann zählt der Tarifvertrag nach dem Forderungen schnell verjähren könnten.

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