58-Regelung !

29. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
gagusch
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)
58-Regelung !

Mein Schwager 48 geb. wird Nov. nun 58 Jahre und ist Langzeitarbeitslos ,kommt er automatisch in die 58-Regelung und kann dadurch ohne Abschlag mit 63 Jahren in die
Altersrente ??
Wer weis etwas darüber ??Und wann läuft die 58-ziger aus ??

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Da wissen sicher die Experten im Forum Sozialrecht was darüber.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die 58-ziger Regelung ist nach meiner Kenntnis bereits ausgelaufen.

Daneben haben ohnehin nur Arbeitnehmer Anspruch darauf gehabt, die im Vertrauen auf die Rente mit 63 ohne Abschlag einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben. Das dürfte aber auf Deinen Schwager auch nicht zutreffen.

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#3
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Mich wundert es immer wieder, wie manche, die Leute verwirren. HH es ist völliger Keks was du gesagt hat. Ist eine Falschaussage.

Hier ist die vernünftige Lösung:

http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2006-Arbeitslos-2006-58er-Regelung-bis-Ende-2007-verlaengert.html?session=d52c4afd81c25b82fbf3d94a4183737a

http://www.ihre-vorsorge.de/Themen-2005-Ueber-50-und-arbeitslos-Vorruhestand-laeuft-aus.html?session=d52c4afd81c25b82fbf3d94a4183737a

Wer den § 428 SGB III (=58er Regelung) unterschreibt, erklärt gegenüber der Agentur für Arbeit, dass er sich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stellt. Somit ist man nicht mehr in der Statistik der Arbeitslosen mitdabei. Gleizeitig verpflichtet man sich jedoch, frühstmöglich in eine Altersrente zu gehen, wenn man einen Anspruch ohne Abschlag hat. Wann dieser frühstmögliche Zeitpunkt ist, hängt nicht nur vom Lebensalter sondern von vielen weiteren Faktoren, die hier im Forum garnicht besprochen werden können. Im dümmsten Fall kann man schon mit 60 ohne Abschlag in Rente ohne Abschlag gehen. Eine Beratung beim Rentenversicherungsträger ist daher auf jeden Fall sinnvoll, um evtl. Nachteile zu vermeiden. Ein Nachteil, den man auf jeden Fall hat, ist, dass wenn man die 58er Regelung unterschreibt, keinen Anspruch mehr auf eine medizinische Reha hat. Was auch logisch ist. Den der Rentenversicherungsträger hat das Ziel, Sie für das Arbeitsleben fit zu machen/halten, jedoch wenn Sie diese Erklärung unterschreiben, erklären Sie der Arbeitsagentur, dass Sie der Arbeitswelt nicht mehr zur Verfügung stehen.



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#4
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat:
Daneben haben ohnehin nur Arbeitnehmer Anspruch darauf gehabt, die im Vertrauen auf die Rente mit 63 ohne Abschlag einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben. Das dürfte aber auf Deinen Schwager auch nicht zutreffen.


Antwort:

HH, sei mir nicht böse, aber man sollte dich für dieses Forum sperren. In allem Respekt, wieso kannst du dein Mund nicht halten, wenn du keine Ahnung hast? Das ist mir schön öfters aufgefallen. Genau solche Leute wie du, sind dafür verantwortlich, dass viele Bürger mit falschen Informationen versorgt werden.

Zum Thema:

http://www.ihre-vorsorge.de/Gesetzliche-Rente-Altersrenten.html?session=938afab28699262c19766aabcc6a772b


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#5
 Von 
heidorn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

darf man bei der 58 regelung was zu verdienen,wenn ja wieviel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo Anonym,
dies ist ein Laienforum - und Laien haben ein Recht auf Irrtum. Ob HH-Seits ein Irrtum vorliegt kann ich in diesem Fall zwar nicht bestätigen/ablehnen, aber sie ist mit eine der kompetentesten Laien in diesem Forum, ich treffe sie oft in "meinen" anderen Foren und schätzte ihre Hinweise/Ratschläge sehr.
Was ich nicht mag: über andere herziehen, Link-Hinweise geben aber nicht einen Kurz-Text als Info für andere Interssierte, die nicht ganz so tief in die Thematik einsteigen möchten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das weiß doch die rentenberatung! anrufen, termin machen, und fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Mit Rente habe ich noch nix am Hut, ich weiß nur, dass ein Kollege 63,5 Jahre alt ist. Er hat bereits 45 Arb.Jahre hinter sich und nach Aussage des Rententrägers kann er zum jetzigen Zeitpunkt nur mit 5% Abschlag in Rente.

Ist das nicht unmöglich????

:kotz:

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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