Hallo,
Ich arbeite jetzt fast 3 Jahre für einen Dienstleistungsfirma, hierfür in Projekt beim Kunde. Ich habe hierbei schon gekündigt (ordentlich, fristgerecht) und bin jetzt in meine 2. Monat der 6 Monate Kündigungsfrist. Es ist jetzt vereinbart dass ich weg kommen kann, so bald es einen Nachfolger in Projekt gibt, welche ich eingearbeitet habe, wobei die Einarbeitung wahrscheinlich 2 Monate dauern soll, und vielleicht erst in September od. Oktober anfangen wird. Heisst dass ich erst in November weg kommen kann.
Jetzt meine Frage; In wie fern gilt übh. die 6 Monate Kündigungsfrist? Es steht in mein Arbeitsvertrag folgendes:
"Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des § 622 Abs. 2 BGB
. Verlängert sich die von der Gesellschaft einzuhaltende Kündigungsfrist kraft Gesetzes, so gilt dies auch für eine Eigenkündigung durch den Mitarbeiter."
Es steht sowohl beim Kündingsfrist in der Probezeit als auch danach nirgends dabei für wen diese Frist gilt. Ist es nicht so dass in den Fall für den Arbeitnehmer die gesetzliche Bestimmungen gelten? Hiernach würde ich etwa 3 Monate Kündigungsfrist haben.
Ich hoffe jemand kann mir hier einige Tips geben. Vielen Dank!
MfG,
Manuel
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-- Editiert am 12.08.2010 12:51
6 Monate Kündigungsfrist oder gesetzliche Regelung?
12. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 12. August 2010 | 12:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
6 Monate Kündigungsfrist oder gesetzliche Regelung?
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#1
Antwort vom 12. August 2010 | 13:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Wenn die Geltung der Kündigungsfrist nicht geregelt ist, gilt sie für beide Seiten.
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#2
Antwort vom 12. August 2010 | 17:13
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
wenn nichts 'dabei steht', gilt die frist für beide seiten. lange frist, aber möglich.
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"... nach bestem Wissen .
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#3
Antwort vom 12. August 2010 | 18:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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