Hallo an alle,
folgende Fragestellung:
Mein Lebensgefährte arbeitet im Einzelhandel. Er hat eine 6Tage Woche, es wird aber immer 5Tage mit entsprechenden Stunden gearbeitet. Um eine Woche Urlaub zu haben, muss er entsprechend auch 6 Tage Urlaub nehmen.
Nun ist es aber so, dass er, wenn er nur einen Tag frei nimmt, oder ein Feiertag auf einen Werktag fällt nur 6, 67Stunden gut geschrieben bekommt obwohl er ja regulär an diesem Tag 8 Stunden gearbeitet hätte.
Im Moment ist es so, dass durch jeden Feier- und Urlaubstag quasi Minusstunden entstehen, die der Arbeitgeber auch bei ihm einfordert.
Argumentation der Chefin: er könnte ja auch 6 Tage arbeiten wenn er möchte.
Ist das so rechtens? Ich wäre sehr dankbar, wenn uns jemand weiterhelfen könnte. Ich habe schon alle möglichen Gesetzestexte durchforstet, finde aber nicht genau so eine Umschreibung.
In seinem Arbeitsvertrag steht drüber nichts und im Bundesurlaubsgesetz auch nicht ...
ganz lieben Dank für Eure Rückmeldungen.
6-Tage-Woche 1 Tag Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Nein, das ist nicht rechtens. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer in dem Fall so zu stellen, als wenn er gearbeitet hätte. Und dann ständen da ja 8 Stunden. Ihr Freund sollte mal die Chefin fragen, wo er die Rechtsgrundlage nachlesen kann für ihre Behauptung. Es gibt nämlich keine.
Schauen Sie mal auf den letzten Absatz unter dem Link, hier nur ein Auszug:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitszeitkonto---f106733.html :
Zitat:Der Beschäftigte wird daher für die Zeit seines Urlaubs in Höhe der Arbeitsstunden freigestellt, die er während dieser Zeit ohne Urlaub hätte erbringen müssen. Eine fiktive Berechnung der Arbeitsstunden, wie sie hier in Ihrem Fall vorgenommen wurde, findet nicht statt. Im Ergebnis haben Sie vor diesem Hintergrund Recht, dass durch die Inanspruchnahme von Urlaub keine Minusstunden entstehen können. Rechtsanwalt Thomas Joschko
Hallo, vielen Dank für die Auskunft.
Seine Chefin hat ihm darauf geantwortet, dass er sich ja freiwillig ausgesucht habe, 8Stunden an 5 Tagen zu arbeiten statt 6,67 an 6 Tagen und dass er deshalb auch nur die 6,67 Stunden gut geschrieben bekommt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich bleibe dabei: Wo ist die Rechtsgrundlage? Das dumme Gesabbel der Chefin ist keine.
Es ist vollkommen egal, wie er arbeiten könnte. Es zählt nur, wie er real arbeitet. Und da können keine Minusstunden entstehen.
Da gebe ich Dir vollkommen recht. Ich bin nur etwas ratlos wie wir dagegen vorgehen sollen wenn immer nur so "blödes Gesabbel" von der Chefin kommt. Schon seit er diese Diskussion angefangen hat hängt der "Haussegen" schief.
Ich bin auch der Meinung, dass man sich das nicht gefallen lassen muss, aber er arbeitet jeden Tag mit ihr ...
Auch hat kein anderer dort das selbe Problem, weil Filialleiterin und stellvertretende Filialleiterin keine Zeiterfassung haben und alle anderen nur Aushilfen sind ...
Danke nochmal für den Link - sehr aufschlussreich
Es bleibt also die Frage an die Chefin: Wo kann ich das nachlesen? Welches Gesetz? Sonst kriegt sie halt eine Kopie der Aussage des Anwalts.
Nur wegen der guten Stimmung sollte sich Ihr Freund nicht weiter über den Tisch ziehen lassen.
Was steht denn über die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag?
Wie so kann er sich seine Arbeitszeit, abweichend vom Inhalt des Arbeitsvertrages, selbst bestimmen?
Wird er gezwungen 8 h am Tag zu arbeiten?
Im Vertrag steht :
Arbeitszeitregelung:
Für das mit diesem Vertrag geschlossene Teilzeitarbeitsverhältnis wird nach Absprache mit dem Arbeitnehmer eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40Stunden bzw. 173 Stunden pro Monat vereinbart. Näheres, insbesondere die Lage der Arbeitszeit, wird unter Beachtung der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vorschriften und Regelungen vom Arbeitgeber festgesetzt und durch den arbeitnehmer über einen elektronisch erfassten Stundennachweis dokumentiert.
Entgeldreglung:
steht nur das gehalt und dass bargeldlos bezahlt wird und zuviel gezahltes zurück muss... nichts genaues
bei urlaub:
Er beträgt auf Grundlage der 6-Tage-Woche kalenderjährlich 30 Werktage. Im Übrigen gilt die BEtriebsanweisung zur Urlaubsregelung sowie das Bundesurlaubsgesetz.
Ich habe aber das Bundesurlaubsgesetz auf das sich der Arbeitgeber bezieht hier gefunden und danach müssten ihm die 8 Stunden angerechnet werden, da er schon immer 8 Stunden an 5 Tagen arbeitet.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
Zitat:Nun ist es aber so, dass er, wenn er nur einen Tag frei nimmt, oder ein Feiertag auf einen Werktag fällt nur 6, 67Stunden gut geschrieben bekommt obwohl er ja regulär an diesem Tag 8 Stunden gearbeitet hätte.
Im Moment ist es so, dass durch jeden Feier- und Urlaubstag quasi Minusstunden entstehen, die der Arbeitgeber auch bei ihm einfordert.
Was ist denn, wenn er an einem Samstag frei nimmt: Bekommt er dann auch die 6,67 Stunden gutgeschrieben?
ZitatZitat:Nun ist es aber so, dass er, wenn er nur einen Tag frei nimmt, oder ein Feiertag auf einen Werktag fällt nur 6, 67Stunden gut geschrieben bekommt obwohl er ja regulär an diesem Tag 8 Stunden gearbeitet hätte. :
Im Moment ist es so, dass durch jeden Feier- und Urlaubstag quasi Minusstunden entstehen, die der Arbeitgeber auch bei ihm einfordert.
Was ist denn, wenn er an einem Samstag frei nimmt: Bekommt er dann auch die 6,67 Stunden gutgeschrieben?
ja - auch die 6,67Stunden
Zitat:Was ist denn, wenn er an einem Samstag frei nimmt: Bekommt er dann auch die 6,67 Stunden gutgeschrieben?
ja - auch die 6,67Stunden
Dann ist meiner Meinung nach alles im "grünen Bereich".
Der Arbeitnehmer hat planmäßig eine 6 Tage-Woche mit planmäßig 6,67 Stunden am Tag, was 40 Stunden/Woche entspricht. (Das zeigt sich auch darin, dass er für eine ganze Woche 6 Urlaubstage nehmen muss.)
Bei Arbeitsausfall (Feiertag, Urlaub, Krankheit) wird durch den Arbeitgeber planmäßige Arbeitszeit gutgeschrieben.
Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer von Monatg bis Freitag freiwillig 8 Stunden statt der planmäßigen 6,67 Stunden arbeitet, um Samstag frei zu haben (obwohl er da auch planmäßig 6,67 Stunden arbeiten müsste), ist sein Privatvergnügen.
Die freiwilligen Überstunden von 1,33 Stunden (Mo-Fr) müssen nicht gutgeschrieben werden.
Anders sähe es aus, wenn vom Arbeitgeber angeordnet wurde, Mo bis Fr 8 Stunden zu arbeiten. Dann wären 8 Stunden gutzuschreiben, da 8 Stunden dann die planmäßige Arbeitszeit wäre. Allerdings wären dann Samstag auch 0 Stunden gutzuschreiben, da samstags die planmäßige Arbeitszeit 0 Stunden wäre.
ZitatZitat: Was ist denn, wenn er an einem Samstag frei nimmt: Bekommt er dann auch die 6,67 Stunden gutgeschrieben? :
ja - auch die 6,67Stunden
Dann ist meiner Meinung nach alles im "grünen Bereich".
Der Arbeitnehmer hat planmäßig eine 6 Tage-Woche mit planmäßig 6,67 Stunden am Tag, was 40 Stunden/Woche entspricht. (Das zeigt sich auch darin, dass er für eine ganze Woche 6 Urlaubstage nehmen muss.)
Bei Arbeitsausfall (Feiertag, Urlaub, Krankheit) wird durch den Arbeitgeber planmäßige Arbeitszeit gutgeschrieben.
Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer von Monatg bis Freitag freiwillig 8 Stunden statt der planmäßigen 6,67 Stunden arbeitet, um Samstag frei zu haben (obwohl er da auch planmäßig 6,67 Stunden arbeiten müsste), ist sein Privatvergnügen.
Die freiwilligen Überstunden von 1,33 Stunden (Mo-Fr) müssen nicht gutgeschrieben werden.
Anders sähe es aus, wenn vom Arbeitgeber angeordnet wurde, Mo bis Fr 8 Stunden zu arbeiten. Dann wären 8 Stunden gutzuschreiben, da 8 Stunden dann die planmäßige Arbeitszeit wäre. Allerdings wären dann Samstag auch 0 Stunden gutzuschreiben, da samstags die planmäßige Arbeitszeit 0 Stunden wäre.
hatte Probleme mit meinem Login - deswegen nun mit anderem Namen - nur zur Erklärung.
Er hat aber nicht Samstag frei, sondern jede Woche an einem anderen Tag ... aber ich verstehe trotzdem was Du meinst.
Laut dem Bundesurlaubsgesetz muss ja aber die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 13 Wochen angenommen werden.
Dass ihm durch einen tag Krankheit oder durch Feiertage Minusstunden entstehen kann laut dem Gesetz auch nicht so sein, weil ihm kein Nachteil dadurch entstehen darf ...
Zitat:Laut dem Bundesurlaubsgesetz muss ja aber die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 13 Wochen angenommen werden.
Wenn er tatsächlich planmäßig eine 6-Tage-Woche hat, dann ist bei 40 Stunden/Woche die durchschnittliche Arbeitszeit 6,67 Stunden pro Tag.
Zitat:Dass ihm durch einen tag Krankheit oder durch Feiertage Minusstunden entstehen kann laut dem Gesetz auch nicht so sein, weil ihm kein Nachteil dadurch entstehen darf ...
Wenn die planmäßige Arbeitszeit (= Soll-Stunden) 6,67 Stunden beträgt, und der Arbeitgeber 6,67 Stunden gutschreibt, dann sehe ich keine Minusstunden. Die Tatsache, dass dem Arbeitnehmer "Plus-Stunden" entgehen (die er gemacht hätte, um zu einem freien Samstag zu kommen), ist kein Nachteil im Sinne des Gesetzgebers.
Letztendlich ist Quelle des Übels, dass der Gesetzgeber immer noch davon ausgeht, dass die meisten Arbeitnehmer feste Arbeitszeiten haben und flexible Arbeitszeitmodelle stiefmütterlich behandelt werden.
Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen ("ich habe zwar eine 6-Tage-Woche, erledige mein Arbeitspensum aber schon durch Überstunden in 5 Tagen, damit ich am 6. Tag frei habe") kommen oft unbefriedigende Ergebnisse heraus.
Nur nochmal zur Sicherheit:
Angenommen der Arbeitnehmer arbeitet Mo-Fr je 8 Stunden und ist dann am Samstag krank, dann bekommt er für den Samstag 6,67 Stunden gutgeschrieben. Richtig?
ZitatZitat:Laut dem Bundesurlaubsgesetz muss ja aber die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 13 Wochen angenommen werden. :
Wenn er tatsächlich planmäßig eine 6-Tage-Woche hat, dann ist bei 40 Stunden/Woche die durchschnittliche Arbeitszeit 6,67 Stunden pro Tag.
Zitat:Dass ihm durch einen tag Krankheit oder durch Feiertage Minusstunden entstehen kann laut dem Gesetz auch nicht so sein, weil ihm kein Nachteil dadurch entstehen darf ...
Wenn die planmäßige Arbeitszeit (= Soll-Stunden) 6,67 Stunden beträgt, und der Arbeitgeber 6,67 Stunden gutschreibt, dann sehe ich keine Minusstunden. Die Tatsache, dass dem Arbeitnehmer "Plus-Stunden" entgehen (die er gemacht hätte, um zu einem freien Samstag zu kommen), ist kein Nachteil im Sinne des Gesetzgebers.
Letztendlich ist Quelle des Übels, dass der Gesetzgeber immer noch davon ausgeht, dass die meisten Arbeitnehmer feste Arbeitszeiten haben und flexible Arbeitszeitmodelle stiefmütterlich behandelt werden.
Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen ("ich habe zwar eine 6-Tage-Woche, erledige mein Arbeitspensum aber schon durch Überstunden in 5 Tagen, damit ich am 6. Tag frei habe") kommen oft unbefriedigende Ergebnisse heraus.
Nur nochmal zur Sicherheit:
Angenommen der Arbeitnehmer arbeitet Mo-Fr je 8 Stunden und ist dann am Samstag krank, dann bekommt er für den Samstag 6,67 Stunden gutgeschrieben. Richtig?
Ja kann ich folgen der Argumentation...fühlt sich trotzdem ungerecht an, da er wenn ein Feiertag in der Woche ist trotzdem für nur weitere 4 Tage iengeteilt wird mit je 8 Stunden und dann ein Minus auf dem Konto hat.
Dann müsste bei der Einteilung schon sowas irgendwie berücksichtigt werden.
Wahrscheinlich ist die einzige Lösung wirklich an 6 Tagen mit je 6,67 Stunden zu arbeiten - oder sich einen anderen Job zu suchen.
Es ist so, dass er nicht immer am gleichen Tag frei hat. Die Chefin kann ihn einteilen wie sie möchte. die Schichten und freien Tage wechseln jede Woche.
bisher hat er sich nie krank gemeldet wenn er an freien Tagen krank war ... das ist wahrscheinlich der Fehler
-- Editiert von fb429014-64 am 24.11.2015 17:22
Es gibt keine rechtlich zulässige Berechnung von Urlaub, bei der Minusstunden entstehen. Die planmäßige Berechnung macht hier 8 STunden pro Tag, da planmäßig 8 Stunden an 5 Tagen gearbeitet wird. Und diese Zeiteinteilung hat sich nicht der Arbeitnehmer ausgedacht.
Die Diskussion geht in eine völlig falsche Richtung. Wir haben hier einen Arbeitnehmer, der wöchentlich 5 Tage a 8 Stunden arbeitet. Der Arbeitgeber tut so, als würde er 6,67 Stunden arbeiten, weil er so, siehe Frage, massig Geld spart. Er betrügt den Arbeitnehmer um seine Stunden.
Nochmal Herr Joschko aus o.g. Link:
Zitat:Bezüglich der Berechnung bzw. Anrechnung von Urlaubstagen gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Beschäftigte ihren Urlaub nicht fiktiv oder abstrakt nehmen, sondern während eines bestimmten Zeitraums. Es fällt daher die Arbeitszeit aus, die während dieser Zeit ohne Urlaub hätte erbracht werden müssen. Aufgrund gesetzlicher (BUrlG) oder tariflicher Vorschriften ist der Arbeitnehmer für die Zeit seines Urlaubs von der bestehenden Arbeitspflicht befreit, so dass die Arbeitszeit gleichwohl als geleistet gilt.
drkabo:
Zitat:Die Tatsache, dass dem Arbeitnehmer "Plus-Stunden" entgehen (die er gemacht hätte, um zu einem freien Samstag zu kommen), ist kein Nachteil im Sinne des Gesetzgebers.
Meinst du das wirklich? Der Arbeitnehmer soll statt der planmäßigen 40 Stunden pro Woche auch noch Samstag zusätzlich kommen, damit ihm keine Minusstunden entstehen?
-- Editiert von altona01 am 25.11.2015 08:32
ZitatEs gibt keine rechtlich zulässige Berechnung von Urlaub, bei der Minusstunden entstehen. Die planmäßige Berechnung macht hier 8 STunden pro Tag, da planmäßig 8 Stunden an 5 Tagen gearbeitet wird. Und diese Zeiteinteilung hat sich nicht der Arbeitnehmer ausgedacht. :
Die Diskussion geht in eine völlig falsche Richtung. Wir haben hier einen Arbeitnehmer, der wöchentlich 5 Tage a 8 Stunden arbeitet. Der Arbeitgeber tut so, als würde er 6,67 Stunden arbeiten, weil er so, siehe Frage, massig Geld spart. Er betrügt den Arbeitnehmer um seine Stunden.
Nochmal Herr Joschko aus o.g. Link:
Zitat:Bezüglich der Berechnung bzw. Anrechnung von Urlaubstagen gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass Beschäftigte ihren Urlaub nicht fiktiv oder abstrakt nehmen, sondern während eines bestimmten Zeitraums. Es fällt daher die Arbeitszeit aus, die während dieser Zeit ohne Urlaub hätte erbracht werden müssen. Aufgrund gesetzlicher (BUrlG) oder tariflicher Vorschriften ist der Arbeitnehmer für die Zeit seines Urlaubs von der bestehenden Arbeitspflicht befreit, so dass die Arbeitszeit gleichwohl als geleistet gilt.
drkabo:
Zitat:Die Tatsache, dass dem Arbeitnehmer "Plus-Stunden" entgehen (die er gemacht hätte, um zu einem freien Samstag zu kommen), ist kein Nachteil im Sinne des Gesetzgebers.
Meinst du das wirklich? Der Arbeitnehmer soll statt der planmäßigen 40 Stunden pro Woche auch noch Samstag zusätzlich kommen, damit ihm keine Minusstunden entstehen?
-- Editiert von altona01 am 25.11.2015 08:32
Rein aus meinem Verständnis für Gerechtigkeit sehe ich das genauso.
Die Chefin redet sich aber genau mit dem Punkt "Es fällt daher die Arbeitszeit aus, die während dieser Zeit ohne Urlaub hätte erbracht werden müssen" raus. Ihre Auslegung ist, dass die Pflichtstunden pro Tag ja nunmal nur 6,67 Stunden betragen.
Letztlich macht sie ja aber die Stunden- und Schichteinteilung. Er steht ja im Plan mit 8Stunden drin und bleibt nicht einfach als Überstunden länger.
Was mir da so richtig Bauchweh macht, ist dass es sich um einen Bio-Fair-wir machen so auf alle haben sich lieb-Laden handelt und dann wird sowas einfach abgeschmettert und sie ist gar nicht an einer Lösung interessiert, die für beide Seiten fair wäre.
Momentan versucht er dann einfach nur ganze Wochen Urlaub zu nehmen um nicht irgendwas nacharbeiten zu müssen.
Da er der einzige mit der Problematik ist, wäre es ja durchaus möglich, da den Überblick zu behalten, dass für beide Seiten kein Nachteil entsteht.
Auf eine Regelung mit 5 Tagen und entsprechend weniger Urlaubstagen lässt sie sich auch nicht ein, weil es keinen festen freien Tag pro Woche gibt, sondern die Schichten jede Woche variieren und damit auch der freie Tag.
So ohne Anwalt weiß man dann auch gar nicht mehr so richtig was man noch antworten soll.
Ich vermute mal, dass der Jahresurlaub auch gemessen an einer 6-Tage-Woche gewährt wird. Der TS hat zwar nicht mitgeteilt, wie viel Jahresurlaub er hat, aber um einfach mal ein einfaches Beispiel zu haben, gehen wir von 30 Arbeitstagen Urlaub aus. Das wäre dann gemessen an einer 6-Tage-Woche 5 Wochen Urlaub insgesamt.
Würden diese, wie es das BUrlG eigentlich vorsieht zusammenhängend am Stück genommen, dann würden diese 5 Wochen Urlaub bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden insgesamt 200 Stunden entsprechen.
Nimmt man den Fall, dass immer nur einzelne Tage genommen werden, dann ist es aber ein erheblicher Unterschied, ob man 6,67 Stunden pro Tag oder 8 Stunden pro Tag zugrunde legt. Nur bei 6,67 Stunden pro Tag wäre man nämlich auch bei den insgesamt 200 Stunden. Bei 8 Stunden pro Tag wäre man bei 30 Tagen Urlaub hingegen bei 240 Stunden, was also sozusagen einer gesamten Arbeitswoche frei/Urlaub zusätzlich entsprechen würde. Sprich der AN würde, weil er den Urlaub nicht so nimmt, wie es das BUrlG eigentlich vorsieht, einen Vorteil ziehen, der ihm nicht zusteht.
Wenn der Urlaub auf Grundlage einer 6-Tage-Woche gewährt wird, dann ist die Berechnung der Chefin mit den 6,67 Stunden m.E. zutreffend, weil es sich aufs Jahr gesehen sozusagen grade zieht. Und Urlaub ist nunmal etwas, das aufs Jahr gesehen betrachtet werden muss.
Wenn 8 Stunden berücksichtigt werden sollen, dann müsste konsequenter Weise, auch der Urlaub nur auf Grundlage einer 5-Tage-Woche berechnet werden, was bei dem Beispiel dann bedeuten würde, dass insgesamt nur 25 Urlaubstage im Jahr zur Verfügung stehen.
@altona1
Zitat:Es gibt keine rechtlich zulässige Berechnung von Urlaub, bei der Minusstunden entstehen.
Richtig.
Wenn der Arbeitgeber bei Urlaub die Soll-Stunden gutschreibt, entstehen ja auch keine Minus-Stunden.
Das Problem im vorliegenden Fall ist doch nicht, dass der Arbeitgeber das grundsätzlich in Abrede stellt. Das Problem im vorliegenden Fall ist vielmehr, dass die Soll-Stunden unklar definiert sind.
Der Arbeitgeber argumentiert, dass 40 Stunden bei einer 6-Tage-Woche eben 6,67 Soll-Stunden/Tag entsprechen.
Wenn dann in einer 6-Tage-Woche von Mo bis Fr Urlaub gemacht wird (5 Tage), dann werden 5*6,67 Stunden gutgeschrieben und die 6,67 Stunden vom Samstag bleiben offen. Dann muss der Arbeitnehmer eben Samstags kommen, Samstag auch Urlaub nehmen oder mit den 6,67 Stunden vom Samstag ins Minus gehen. Die Minus-Stunden kommen dann aber nicht von den Urlaubstagen (Mo-Fr), sondern davon, dass am Samstag nicht gearbeitet wurde.
Zitat:Die planmäßige Berechnung macht hier 8 STunden pro Tag, da planmäßig 8 Stunden an 5 Tagen gearbeitet wird. Und diese Zeiteinteilung hat sich nicht der Arbeitnehmer ausgedacht.
Das ist eben die Preisfrage. Was ist die planmäßige Arbeitszeit? 6x6,67 Stunden oder 5x8 Stunden ?
Wenn der Arbeitgeber 5x8 Stunden vorgibt, dann hast du natürlich völlig recht.
Aber ich hatte die bisherigen Äußerungen der Fragestellerin so verstanden, dass es der freiwillige Wunsch des Arbeitnehmers war, die Arbeit auf 5 Tage (a 8h) zu konzentrieren, obwohl arbeitsvertraglich 6 Tage (a 6,67 Stunden) geschuldet sind.
Jetzt im allerletzen Beitrag, kommt die Fragestellerin mit "Letztlich macht sie (= die Chefin) ja aber die Stunden- und Schichteinteilung. Er steht ja im Plan mit 8 Stunden drin und bleibt nicht einfach als Überstunden länger."
Wenn es tatsächlich einen Plan gibt, und auf dem Plan stehen 8 Stunden als Soll-Stunden drauf, dann müssen auch 8 Stunden gutgeschrieben werden.
Zitat:"Die Chefin redet sich aber genau mit dem Punkt "Es fällt daher die Arbeitszeit aus, die während dieser Zeit ohne Urlaub hätte erbracht werden müssen" raus"
Da hat die Chefin recht. Aber wenn es einen Plan gibt, wo draufsteht, dass 8 Stunden erbracht werden müssen, dann muss die Chefin eben auch 8 Stunden gutschreiben - so wie sie es selbst sagt; genau die Arbeitszeit, die sonst hätte erbracht werden müssen.
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