Mein Freund arbeitet 6 Tage die Woche nachts. Da dies doch sehr anstrengend ist sollte es jetzt zu einer Regelung kommen, das er alle 2 Wochen nur 5 Tage arbeitet, jedoch hat sich da nichts getan. Wenn er nachfragt bekommt er als Antwort, er hätte einen 6 Tage Arbeitsvertrag unterschrieben aber im Arbeitsvertrag ist nichts über Anzahl der Arbeitstage uns Zeiten geregelt. Desweiteren wollte ich wissen, ob ihm bei 6 Tagen Arbeit und Nachtarbeit nicht mehr als 24 Tage Urlaub zustehen. Ich habe mal nachts gearbeitet und hatte 33 Tage.
-----------------
" "
6 Tage Woche Nachtsarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ich glaube kaum, dass er einen rechtlichen Anspruch darauf hat, jede zweite Woche nur 5 Tage zu arbeiten, wenn der Arbeitsvertrag dies nicht hergibt.
Bei einer 6-Tage-Woche sind 24 Tage der gesetzliche Mindesturlaub. Wenn keine tariflichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen bestehen, dann stehen ihm nur 24 Tage zu.
In den meisten Tarifverträgen sind deutlich höhere Urlaubsansprüche vereinbart. Deine Arbeit ist wahrscheinlich unter so einen Tarifvertrag gefallen.
Nach Arbeitszeitgesetz §6 ist ein angemessener Zuschlag zu zahlen, bzw. ein Zeitausgleich zu gewähren. Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber behauptet, der Zuschlag sei bereits im Lohn enthalten.
Kann man aber ggf. mit Kollegen vergleichen die am Tag arbeiten.
Hinzu kommt, dass Nachtarbeiter regelmäßig (alle 3 Jahre Anspruch auf eine ärtztliche Untersuchung haben, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat.
Dies gestzlichen Vorgaben gehen vor vertragliche Vereinbarungen!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
zu beachten wäre auch noch, ob Ihr Freund mit der 6 Tage Woche nicht mehr als 280Std.(gestzl.) arbeitet, wenn es mehr sind, ist dies unzumutbar!
Dann sofort zum Betriebsrat oder RA gehen!
Gruß;)
-----------------
"Luther PanDragon"
Hallo!
Arbeite Dauernachtschicht (4Tage, 1Tag frei,4Tage, 5Tage frei.
Egal ob ich Sonn- oder Feiertags arbeite, bekomme nur den Zuschlag von 25% auf meinen Verdienst steuerfrei. Ich weis nicht ob das richtig ist und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht? Außerdem wurde mir mündlich bei der Einstellung vor 2 Jahren versichert, dass ich nach der Probezeit automatisch mehr Lohn bekomme, dies ist jedoch nicht passiert, also fragte ich nach. Darauf erklärte mir der AG dass meine Arbeit noch nicht so zufriedenstellend sei, wie sie sich das vorstelle. Mein A-Vertrag läuft jetzt eigentlich aus, der AG erklärte mir jedoch, dass es von ihrer Seite aus keine Einwände zu einer Weiterbeschäftigung gebe. Also, dann müßte der AG doch eigentlich mit meiner Arbeit zufrieden sein. Gibt es überhaupt einen Mindestlohn für Dauernachtarbeit?
-----------------
"shana"
@shana:
>Außerdem wurde mir mündlich bei der Einstellung vor 2 Jahren versichert, dass ich nach der Probezeit automatisch mehr Lohn bekomme...
mündlich? alles klar...
>dies ist jedoch nicht passiert...
wie überraschend ;-)
>also fragte ich nach. Darauf erklärte mir der AG dass meine Arbeit noch nicht so zufriedenstellend sei...der AG erklärte mir jedoch, dass es von ihrer Seite aus keine Einwände zu einer Weiterbeschäftigung gebe....
tja, soviel zu mündlichen Zusagen!!
Willkommen im Wirtschaftsleben!! Aus Freundlichkeit wird ihnen keiner eine Gehaltserhöhung geben...
Da bleibt nur hartnäckig bleiben oder sich nach was besserem umschauen!!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
64 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten