Hallo zusammen.
Meine Freundin fängt demnächst eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel an.
Im Ausbildungsvertrag steht eine 6-Tage-Woche (ist wohl im Einzelhandel üblich?)
Die tägliche Arbeitszeit beträgt (meines Wissens nach) ca. 7,5 Stunden (müsste ich nochmal genau nachsehen).
Wie verhält es sich nun mit einer 6-Tage-Woche? Bekommt sie für einen Samstag an dem sie gearbeitet einen Tag frei in der Woche? Sonntag wird definitiv nicht gearbeitet. Bei Urlaub verhält es sich doch so, dass man für 1 Woche Urlaub 6 Tage in Anspruch nehmen muss?!
Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
MfG Blackphoenix
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"Ich bin nicht die Signatur ... ich putz' hier nur!"
6-Tage-Woche
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, das kommt auf den Wortlaut im Vertrag an. Ich kenne das so, dass zwar grundsätzlich der Arbeitszeitrahmen MO-SA ist, aber das heißt nicht zwangsläufig, dass auch an 6 Tagen zu arbeiten ist. Man sollte sich aber darauf einrichten, dass unter Umständen, der freie Tag in der Woche kein feststehender ist, sondern variiert.
MfG
Laut Arbeitszeitgesetz ist eine 6-Tage-Woche zulässig. Dort ist nur festgelegt, dass der Sonntag frei sein muss.
Dann gibt es noch die Bestimmung des Ladenschlussgesetzes, dass einem Mitarbeiter in einer Verkaufsstelle mindestens ein freier Samstag im Monat zusteht. Das ist jedoch jetzt Ländersache geworden. Diese Bestimmung ist dabei nur von einzelnen Bundesländern in ein neues Ladenöffnungsgesetz übernommen worden.
Wenn der Urlaub nach Werktagen vereinbart wurde, dann müssen pro Woche 6 Tage Urlaub genommen werden, auch dann, wenn man nur 5 Tage arbeiten muss. Eine Ausnahme gibt es, wenn ein Feiertag in die Woche fällt.
Wenn der Urlaub nach Arbeitstagen vereinbart wurde, dann müssen nur für die Tage Urlaub genommen werden, an denen man auch hätte arbeiten müssen.
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Meine Freundin muss während ihrer Ausbildung 2 Samstage im Monat arbeiten, die anderen beiden sind frei, sowie jeder Sonntag.
Bekommt sie nun deshalb einen Tag frei in der Woche für den Samstag?
Ich schau nochmal in den Vertrag, aber bei Urlaub ist es auf jeden Fall die 6-Tage-Regelung. Nur bei der normalen Arbeitszeit sind wir uns nicht sicher.
Mfg Blackphoenix
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"Ich bin nicht die Signatur ... ich putz' hier nur!"
Bekommt sie nun deshalb einen Tag frei in der Woche für den Samstag?
Nein, jedenfalls gibt es darauf keinen gesetzlichen Anspruch.
Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde, dann gilt das natürlich.
Hallo,
als Auszubildende ist der Vertrag mehr als nur fraglich. Selbst wenn die Auszubildende bereits Volljährig sein sollte.
Um welches Berufsbild in welchem Unternehmen soll das Ganze stattfinden?
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
Es handelt sich um "Verkäuferin". Hier ist die 6-Tage-Regelung normal, auch für Auszubildende. Im Normalfall gibt es einen rollierden Schichtplan, d.h. der freie Wochentag wechselt. Es wird auch davon abhängen, an welchen Tagen sie Berufsschule hat, es sei denn, sie hat Blockunterricht.
--- editiert vom Admin
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