6-Tage-Woche zulässig?

1. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
HildeZ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
6-Tage-Woche zulässig?

Auf Grund eines Brandes wurden in der Firma 2012 zur Vermeidung von Ausstellungen alle Mitarbeiter des abgebrannten Standorts auf andere verteilt und eine 6-Tage-Woche mit 48 Stunden (6-15 Uhr, samstags 6-13 Uhr) eingeführt. Das sollte eine Überbrückungslösung sein.
Wie ist das mit 6-Tage-Woche in der Produktion? M.E. geht dieses Prozere über die Grenzen der Mitarbeiter hinweg. Man braucht schließlich zwei Tage zur Erholung, oder? Gibt es nicht eine Regelung, dass man zwei Tage frei haben muss?
Danke!

-- Editiert von User am 1. Oktober 2023 22:28

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 62x hilfreich)

Nein, gibt es nicht. Noch ist es so, dass wir sechs Werktage in der Woche haben, nämlich Montag bis Samstag. An diesen darf jeweils bis zu 8 h gearbeitet werden, also 48 h die Woche.
Unzulässig wäre das nur, wenn per Arbeits- oder Tarifvertrag eine 5-Tage-Woche fest vereinbart ist. Aber auch dann hat ein Arbeitnehmer nicht zwingend Anspruch auf zwei freie Tage pro Woche.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127012 Beiträge, 40743x hilfreich)

Zitat (von HildeZ):
Man braucht schließlich zwei Tage zur Erholung, oder?

Eher oder ... ich brauche z.B. gar keinen Tag zur Erholung ...



Zitat (von HildeZ):
M.E. geht dieses Prozere über die Grenzen der Mitarbeiter hinweg.

Das dürften die MA alle selber entscheiden.



Zitat (von HildeZ):
Das sollte eine Überbrückungslösung sein.

Nichts hält so lange wie ein Provisorium ...



Zitat (von Legalitätslevel100):
Unzulässig wäre das nur, wenn per Arbeits- oder Tarifvertrag eine 5-Tage-Woche fest vereinbart ist.

Nach gut 11 Jahren Akzeptanz dürfte das eine konkludente Vertragsänderung sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18410 Beiträge, 6756x hilfreich)

Ich habe ja im ersten Moment gedacht, da hätte jemand Mal wieder 'ne olle Kamelle ausgegraben ...
Diese Anfrage nach so vielen Jahren verstehe ich nicht. Der Hinweis auf stillschweigende Zustimmung nach all den Jahren dürfte ziehen, egal, was ggf. in alten AV stehen könnte.

Zitat (von HildeZ):
Man braucht schließlich zwei Tage zur Erholung, oder? Gibt es nicht eine Regelung, dass man zwei Tage frei haben muss?

'Am Wochenende gehört Papi der Familie' war einmal ein Slogan der Metaller, wenn ich recht erinnere. Aber sonst gibt es weit und breit keine Regelung, die das vorschriebe, jedenfalls nicht generell.

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