6 Tage weniger Urlaub

17. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Noldo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
6 Tage weniger Urlaub

Hallo!

Habe heute erfahren, dass ich dieses Jahr nur noch 24 Tage Urlaub bekommen soll (Vorjahr 30 Tage).
Nun ist mein Problem: ich habe nur einen mündlichen Arbeitsvertrag, da auf mehrmalige Nachfrage kein schriftlicher zustande gekommen ist!
Ich habe letztes Jahr im März mein 1. Gesellenmonat gehabt (frisch ausgelernt), dort habe ich aber 30 Tage Urlaub bekommen (30 Tage ab dem 1.1.2014, obwohl 2 Monate noch Lehrzeit).

Nun wundere ich mich, ob dies einfach so möglich ist, seitens des Arbeitgebers, dass er ohne Ankündigung o.ä. mir einfach 6 Tage Urlaub streicht!

Grüße

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-- Editiert Noldo am 17.02.2015 20:02

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17983 Beiträge, 9788x hilfreich)


Grundsätzlich ist es möglich (und auch üblich), dass es für Azubis und Gesellen eine unterschiedliche Zahl von Urlaubstagen gibt. Das gilt ganz besonders (aber nicht ausschließlich) dann, wenn der Azubi noch minderjährig ist.

Und es ist auch üblich, dass sich die Konditionen nach dem Status zu Jahresbeginn richtet. Wenn man zu Jahresbeginn Azubi ist, dann wäre es üblich, dass sich der gesamte Urlaub des Jahres nach den Azubi-Konditionen richtet, auch wenn man schon ab Februar nicht mehr Azubi ist.

Genauso ist es mit dem Alter. Ist man am 1. Januar noch minderjährig bekommt man das ganze Jahr Urlaub nach den Minderjährigen-Konditionen, auch wenn man am 2. Januar 18 wird.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18685 Beiträge, 6825x hilfreich)

@drkabo
Ob es so üblich ist, wie du schreibst, vermag ich nicht einzuschätzen. Üblich hieße dann aber auch: nicht zwingend. Es ist auch nicht wirklich ein Problem, den Urlaubsanspruch für jede Phase des Anspruchs gesondert zu bestimmen.

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#3
 Von 
Noldo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Um das nochmal klarzustellen:

Ich bin 22 Jahre, bin nun in meinem 2. Gesellenjahr!

Darf man Arbeitgeber meinen Urlaub einfach um 6 Tage kürzen, von einem Jahr zum anderen, ohne mir vorher Bescheid zu sagen etc.?

Letztes Jahr hat es super geklappt... Hatte vom 1.9.2013 - 28.2.2014 5 T Urlaub lt. Ausbildungsvertrag!
Der Betrieb hat es dann so geregelt, dass er (der Einfachheit wegen) mir immer vom 1.1. - 31.12. 30T Urlaub gibt!
Dies war auch letztes Jahr so, als ich 2 Monate noch in der Ausbildung war, danach 10 Monat als Geselle gearbeitet habe!

Der Arbeitgeber hat nun jedem Gesellen, der letztes Jahr ausgelernt hat (3 Stück inkl. mir) 6 Tage Urlaub "weggenommen" ohne schriftl.- bzw mündl.Ankündigung!
Ist das so rechtens?

Grüße

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18685 Beiträge, 6825x hilfreich)

/// Der Arbeitgeber hat nun jedem Gesellen, der letztes Jahr ausgelernt hat (3 Stück inkl. mir) 6 Tage Urlaub "weggenommen" ohne schriftl.- bzw mündl.Ankündigung!

Du hast also ausgelernt; m.a.W.: der Ausbildungsvertrag ist beendet. Nun hast du einen Vertrag - ob mündlich oder schriftlich ist erst einmal wurscht - als Angestellter, Facharbeiter oder was immer. Und da gelten andere Konditionen.. D.h. die Änderung liegt im Vertrag selbst - da muss dein Chef nichts ankündigen, sofern der Vertrag mit dir "dem Üblichen" entspricht..
Wenn du mit dem neuen Vertrag nicht einverstanden bist - z.B. weil nichts Genaues ausgemacht worden ist - , könnte es dahin kommen, dass der Vertrag schwebend unwirksam, also praktisch nicht wirklich zustande gekommen ist.

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#5
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Moooment.

Naldo hat ja schon sein 1. Jahr mit (wenn auch nur mündlichem) AV als Geselle hinter sich. Und in diesem Jahr hatte er unbestritten 30 Tage Urlaub. Daraus folgt, das eine Einigung über 30 Urlaubstage bestand. Und genau diese Vereinbarung kann der AG jetzt nicht einfach einseitig ändern.

Wenn sich unterjährig der Staus des Arbeitnehmers ändert (beispielsweise von Vollzeit auf Teilzeit, 3 oder 4 Tage pro Woche) wird ja auch jeweils die Anzahl Urlaubstage angepasst.

ich würde mir das nicht gefallen lassen und mich auf die Hinterfüsse stellen.

-- Editiert Minniemaus am 18.02.2015 19:32

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

@blaubär

quote:
Wenn du mit dem neuen Vertrag nicht einverstanden bist - z.B. weil nichts Genaues ausgemacht worden ist - , könnte es dahin kommen, dass der Vertrag schwebend unwirksam, also praktisch nicht wirklich zustande gekommen ist.


Der TE ist bereits seit fast einem Jahr als Geselle beschäftigt. Wie kommst Du da jetzt auf schwebend unwirksam?

Ich sehe das wie Minniemaus. Und das Azubis üblicherweise mehr Urlaub haben als Gesellen ist mir ebenfalls neu. (Die 'Sonderreglung für unter 16/17/18-jährige nach § 19 JArbSchG mal aussen vor gelassen und die hier keine Rolle spielt.)

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#7
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 733x hilfreich)

Der Arbeitgeber wird sich sicherlich schwertun die Rechtsgrundlage für seinen einseitigen Eingriff in den bestehenden mündlichen Vertrag zu nennen, wenn man ihn denn danach fragt.

Dass er keine schriftlichen Arbeitsverträge gemacht hat ist in der Regel für die AG meist schlimmer als für die AN.

Wenn man so nach "Tarifvertrag Handwerk Urlaubstage" googelt kommt man meistens auch bei 30 Tagen raus. Kann kleine Unterschiede von Land zu Land geben. Daher mal das eigene Bundesland einsetzen.
Zwar ist nur ein Teil der Handwerksbetriebe tarifgebunden, aber das ist auch ein Anhaltspunkt.

Die Handwerkskammer, wo die Prüfungen gemacht werden, wird sich mit Sicherheit mit dem Thema auskennen.

Alle Betroffenen müssen sich zusammentun und dem Chef höflich mitteilen, dass der vereinbarte Urlaub von 30 Tagen weiterhin Bestand hat.

Soweit ich die Branche überblicken kann sind in den meisten Regionen gute Arbeitskräfte gesucht. So ein Risiko alle Arbeitnehmer auf einmal zu verlieren ist für einen Unternehmer absolut existenzbedrohend. Muss man ihm nicht sagen, dass weiss er.

Und wer sich weiterentwickeln möchte, der sucht sich eben einen neuen Arbeitsvertragspartner mit vernünftigen Konditionen (und sauberen Verträgen).

Ein Handwerksbetrieb der den Urlaub drastisch kürzen möchte ist entweder finanziell schwer angeschlagen, d.h. sowieso auf Sicht insolvent, oder er ist ein Ausbeuter.

Was den vorenthaltenen Urlaub aus dem letzten Jahr angeht muss der noch bis März genommen werden, sonst verfällt er automatisch per Urlaubsgesetz.
Beantragt also sofort den Resturlaub für demnächst. Der Chef wird versucht sein dass zu verschleppen weil er genau diese Regel kennen wird.



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#8
 Von 
Noldo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke für die schnellen Antworten!

Habe heute mit dem Chef gesprochen, er sagte dies müsse sich um ein Missverständnis handeln...
Der Personalchef hat es als "Betriebliche Übung" deklariert... :-/

Werde wohl wieder meine 30 Tage bekommen! Wenn nicht, werde ich ihn höflich darauf hinweisen, dass er kein Recht dazu hat, mir mein Urlaub zu kürzen.

Grüße!

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