6 Wochen Krank - Krankheitsbedingte Kündigung. Was bedeuten 6 Wochen?

28. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)
6 Wochen Krank - Krankheitsbedingte Kündigung. Was bedeuten 6 Wochen?

Hallo,

ich lese hier folgendes:

"Die Gerichte prüfen bei einer krankheitsbedingten Kündigung, ob wegen des Gesundheitszustandes des Beschäftigten auch in Zukunft damit gerechnet werden muss, dass dieser mehr als 6 Wochen im Jahr wegen Krankheit ausfällt."
Quelle: https://www.igmetall.de/service/ratgeber/kuendigung-aufgrund-und-waehrend-krankheit

Bedeuten 6 Wochen 42 Arbeitstage, bei einer 5-Tage Woche? Also 6*7=42. Oder 6*5=30?

Hört sich jetzt innerhalb von 12 Monaten nicht soviel an. 4 Wochen wegen Corona krank. Dann nochmal 2x im Herbst wegen einer Erklältung 1 Woche. Und dann nochmal einen Tag Frauenprobleme = 31 Tage.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Hast du eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten?

Warst du in den Vorjahren auch länger krank?

Zitat (von o0Julia0o):
"Die Gerichte prüfen bei einer krankheitsbedingten Kündigung, ob wegen des Gesundheitszustandes des Beschäftigten auch in Zukunft damit gerechnet werden muss, dass dieser mehr als 6 Wochen im Jahr wegen Krankheit ausfällt."


Hast du das gelesen und verstanden?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Bedeuten 6 Wochen 42 Arbeitstage, bei einer 5-Tage Woche? Also 6*7=42. Oder 6*5=30?

Einfach mal ein Kalender nehmen ... schon hat man die Antwort ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Die Gerichte prüfen bei einer krankheitsbedingten Kündigung,
Ja, wenn ein AG dem AN *krankheitsbedingt* kündigt und der AN schnurstracks beim Arbeitsgericht eine Kü-Schutzklage erhebt, dann wird das Gericht sehr genau prüfen, ob solche Kündigung wirksam sein könnte.
Es kommt deshalb nicht auf 6 Wochen+/- x Tage an...sondern...ob auch in Zukunft damit gerechnet werden muss.
Für AG ist es iaR sehr schwer, einen AN wirksam krankheitsbedingt kündigen zu können.
Oft finden AG dann andere *Instrumente*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Es kommt auf die Zukunftsprognose an. Es kommt weiterhin darauf an, ob man sich ständige Ausfälle betrieblich leisten kann. Deshalb können kurze, aber regelmäßige Ausfälle den Job-Erhalt mehr gefährden als ein langer Ausfall. Die 6 Wochen spielen da eher eine sehr untergeordnete Rolle.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Mal wieder eine typische IG Metall Information in BILD Zeitungsmanier, in der alles durcheinander geworfen wird:

Zitat:
Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss.
...
War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank
...
dieser mehr als 6 Wochen im Jahr


Man lese einfach: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Wenn es nur auf Zählerei ankäme, also auf unfallfreies Zählen über den Zehner hinaus, dann ware das doch schon gesetzlich geregelt oder zumindest tarifrechtlich. Ist es aber nicht, einfach, weil es nicht aufs zählen ankommt, sondern auf ganz andere Fakten.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn es nur auf Zählerei ankäme, also auf unfallfreies Zählen über den Zehner hinaus, dann ware das doch schon gesetzlich geregelt
Ist es ja auch bei dauerhafter Krankheit: § 167 SGB IX

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#8
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html


Das steht dort:
"Wenn ein Ar­beit­neh­mer in­ner­halb der letz­ten zwölf Mo­na­te länger als sechs Wo­chen (un­un­ter­bro­chen oder in Form meh­re­rer kürze­rer Krank­hei­ten) ar­beits­unfähig ist"

Wie berechnen sich 6 Wochen? Sind damit 42 Arbeitstage gemeint, bei einer 5-Tage Woche? Also 6*7=42. Oder 7*5=35? Zählen Feiertage dazu?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Wie berechnen sich 6 Wochen?

Noch immer würde ein einfacher Blick in den Kalender die Frage klären ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Blick in den Kalender

also 6 Wochen a´ 7 Tage = 42 Tage? Gilt das auch, wenn man pro Woche nur Mo.-Fr. arbeitet?

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

... es heißt 'Wochen' und nicht 'Arbeitswochen'. Woche gleich Kalenderwoche.

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#12
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
es heißt 'Wochen' und nicht 'Arbeitswochen'

Und somit 42 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche? Oder gelten die Kalenderwochen umklammernt und es sind 7 Kalenderwochen - wo sich in einer 5-Tage-Woche 35 Arbeitstage drin befinden?

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#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Es sind 6 Kalenderwochen, egal an wievielen Tagen der AN gearbeitet hätte.

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