Hallo,
ich lese hier folgendes:
"Die Gerichte prüfen bei einer krankheitsbedingten Kündigung, ob wegen des Gesundheitszustandes des Beschäftigten auch in Zukunft damit gerechnet werden muss, dass dieser mehr als 6 Wochen im Jahr wegen Krankheit ausfällt."
Quelle: https://www.igmetall.de/service/ratgeber/kuendigung-aufgrund-und-waehrend-krankheit
Bedeuten 6 Wochen 42 Arbeitstage, bei einer 5-Tage Woche? Also 6*7=42. Oder 6*5=30?
Hört sich jetzt innerhalb von 12 Monaten nicht soviel an. 4 Wochen wegen Corona krank. Dann nochmal 2x im Herbst wegen einer Erklältung 1 Woche. Und dann nochmal einen Tag Frauenprobleme = 31 Tage.
6 Wochen Krank - Krankheitsbedingte Kündigung. Was bedeuten 6 Wochen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hast du eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten?
Warst du in den Vorjahren auch länger krank?
Zitat"Die Gerichte prüfen bei einer krankheitsbedingten Kündigung, ob wegen des Gesundheitszustandes des Beschäftigten auch in Zukunft damit gerechnet werden muss, dass dieser mehr als 6 Wochen im Jahr wegen Krankheit ausfällt." :
Hast du das gelesen und verstanden?
ZitatBedeuten 6 Wochen 42 Arbeitstage, bei einer 5-Tage Woche? Also 6*7=42. Oder 6*5=30? :
Einfach mal ein Kalender nehmen ... schon hat man die Antwort ...
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Ja, wenn ein AG dem AN *krankheitsbedingt* kündigt und der AN schnurstracks beim Arbeitsgericht eine Kü-Schutzklage erhebt, dann wird das Gericht sehr genau prüfen, ob solche Kündigung wirksam sein könnte.ZitatDie Gerichte prüfen bei einer krankheitsbedingten Kündigung, :
Es kommt deshalb nicht auf 6 Wochen+/- x Tage an...sondern...ob auch in Zukunft damit gerechnet werden muss.
Für AG ist es iaR sehr schwer, einen AN wirksam krankheitsbedingt kündigen zu können.
Oft finden AG dann andere *Instrumente*.
Es kommt auf die Zukunftsprognose an. Es kommt weiterhin darauf an, ob man sich ständige Ausfälle betrieblich leisten kann. Deshalb können kurze, aber regelmäßige Ausfälle den Job-Erhalt mehr gefährden als ein langer Ausfall. Die 6 Wochen spielen da eher eine sehr untergeordnete Rolle.
wirdwerden
Mal wieder eine typische IG Metall Information in BILD Zeitungsmanier, in der alles durcheinander geworfen wird:
Zitat:Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss.
...
War der Beschäftigte in drei Jahren immer mehr als 30 Tage krank
...
dieser mehr als 6 Wochen im Jahr
Man lese einfach: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html
Wenn es nur auf Zählerei ankäme, also auf unfallfreies Zählen über den Zehner hinaus, dann ware das doch schon gesetzlich geregelt oder zumindest tarifrechtlich. Ist es aber nicht, einfach, weil es nicht aufs zählen ankommt, sondern auf ganz andere Fakten.
wirdwerden
Ist es ja auch bei dauerhafter Krankheit: § 167 SGB IXZitatWenn es nur auf Zählerei ankäme, also auf unfallfreies Zählen über den Zehner hinaus, dann ware das doch schon gesetzlich geregelt :
Zitathttps://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html :
Das steht dort:
"Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen (ununterbrochen oder in Form mehrerer kürzerer Krankheiten) arbeitsunfähig ist"
Wie berechnen sich 6 Wochen? Sind damit 42 Arbeitstage gemeint, bei einer 5-Tage Woche? Also 6*7=42. Oder 7*5=35? Zählen Feiertage dazu?
ZitatWie berechnen sich 6 Wochen? :
Noch immer würde ein einfacher Blick in den Kalender die Frage klären ...
ZitatBlick in den Kalender :
also 6 Wochen a´ 7 Tage = 42 Tage? Gilt das auch, wenn man pro Woche nur Mo.-Fr. arbeitet?
... es heißt 'Wochen' und nicht 'Arbeitswochen'. Woche gleich Kalenderwoche.
Zitates heißt 'Wochen' und nicht 'Arbeitswochen' :
Und somit 42 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche? Oder gelten die Kalenderwochen umklammernt und es sind 7 Kalenderwochen - wo sich in einer 5-Tage-Woche 35 Arbeitstage drin befinden?
Es sind 6 Kalenderwochen, egal an wievielen Tagen der AN gearbeitet hätte.
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