Hallo,
Ich habe eine Frage zum Arbeitszeitgesetz.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine 40-stunden-Woche von Montag - Freitag habe.
Eine ungültige Klausel (Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten) steht auch dort.
Nun meine Frage:
Nach §3
Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten.
Mit Zustimmung des Betriebsrates kann auf bis zu 10 Stunden die Arbeitszeit täglich, aber nicht mehr als 48 Stunden in der Woche kurzfristig angehoben werden, wobei der AG darauf zu achten hat, dass in den nächsten 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden. Das Max. ist 50 Stunden, soweit ich weiß.
Darf mit diesen Voraussetzungen in einem Arbeitsvertrag bis zu 60 Stunden gearbeitet werden?
Ich bitte um Gründe, die mir sagen, wann Mitarbeiter 60 Stunden arbeiten können und der Betriebsrat hier zustimmen darf. Die Arbeitszeitgesetze sind mir bekannt. Wir arbeiten nicht in Hotels etc. und haben auch keine 6 Tage Woche.
Vielen lieben Dank für die Auskunft
60 Stunden arbeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. in deiner darstellung fehlt m.e. das wort 'durchschnittlich' - alle diese berechnungen sind auf den durchschnitt abgestellt. somit sind 60 h/woche mal durchaus möglich.
die andere frage, scheint mir, ist die nach schichtplänen - ich vermute nach deinen ausführungen, dass ihr nach schichtplan arbeitet. hier muss der ausgleich innert einer bestimmten frist gewährleistet sein, d.h. aus der darstellung in den plänen hervorgehen.
Hallo,
nein wir haben keine Schichten. Wir haben eine Gleitzeit wobei die Rahmenarbeitszeit 7:00 - 20:00 und die Kernzeit 10:00 - 16:00 uhr ist. Schichten gibt es nicht. Die Sache mit dem Ausgleich währe demnach das innerhalb 24 Wochen die 8 Stunden nicht überschritten werden. Aber ich wollte wissen ob es möglich ist als BR so etwas zu genehmigen wenn die Arbeiten planbar wahren.
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Warum soll die Klausel : " Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ungültig sein?
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."
.. dann kann der br keine regelungen zum nachteil der ma mittragen bzw. ihnen zustimmen.
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