60 oder 67% Kurzarbeitergeld

19. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
hxx9
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
60 oder 67% Kurzarbeitergeld

Hallo zusammen.

Habe da eine kleine Frage, habe bis jetzt nichts passendes gefunden, vielleicht kann man mir hier helfen.

In meinem Betrieb ist seit kurzem Kurzarbeit,

bin Unterhaltspflichtig habe aber kein Kind auf der Lohnsteuerkarte stehen.
Auserdem wird der Unterhalt direkt von meinem Lohn abgezogen (gepfändet)


Mein Betrieb weis nun selber nicht ob ich nun 60 oder 67% bekomme.

Muss ich eine bestätigung vom Arbeitsamt holen oder bekomme ich nur 60%

wie sieht die Rechtslage in meinem Fall aus

vielen dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, frag mal im Forum Sozialrecht. Die dürften das besser wissen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

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