Hallo zusammen.
Habe da eine kleine Frage, habe bis jetzt nichts passendes gefunden, vielleicht kann man mir hier helfen.
In meinem Betrieb ist seit kurzem Kurzarbeit,
bin Unterhaltspflichtig habe aber kein Kind auf der Lohnsteuerkarte stehen.
Auserdem wird der Unterhalt direkt von meinem Lohn abgezogen (gepfändet)
Mein Betrieb weis nun selber nicht ob ich nun 60 oder 67% bekomme.
Muss ich eine bestätigung vom Arbeitsamt holen oder bekomme ich nur 60%
wie sieht die Rechtslage in meinem Fall aus
vielen dank
60 oder 67% Kurzarbeitergeld
19. April 2009
Thema abonnieren
Frage vom 19. April 2009 | 12:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
60 oder 67% Kurzarbeitergeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 19. April 2009 | 18:17
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, frag mal im Forum Sozialrecht. Die dürften das besser wissen.
MfG
Und jetzt?
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