600 km fahren im Rahmen der Ausbildung?

20. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Der die Welt nicht versteht
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
600 km fahren im Rahmen der Ausbildung?

Moinmoin!

Mein Chef will mich (Bürokaufmann-Azubi im 2. LJ) für die Ausbildung im Buchhaltungswesen in unsere Hauptdirektion schicken, da sein Büro diese Aufgaben nicht übernimmt.

Nur: Die Hauptdirektion ist ca. 600 km von meiner Arbeitsstelle entfernt! Und als ich meine Ausbildung begann, war davon noch keine Rede! Dies wär für mich evtl ein Grund gewesen, die Ausbildung dort nicht zu beginnen.

Ist das legitim? Oder gibt es da Grenzen für den AG?

Liebe Grüße

ddWnv

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo ddWnv,

was steht denn bezüglich des Einsatzortes in Deinem Ausbildungsvertrag und über welchen Zeitraum soll das denn stattfinden?

Gruß

Line

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#2
 Von 
Der die Welt nicht versteht
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Darüber steht nix im Ausbildungsvertrag (hab nur einen Einsatzort). Hat Chef halt spontan beschlossen, weil er mich sonst nicht loswird.

Man könnte also sagen, dass er mir das Leben so schwer wie möglich machen will- ohne eigentlichen Sinn.

...oder kann ich mir auch ein Büro aussuchen, wo ich für ne Zeit lang in die Buchhaltung gehen kann?

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#3
 Von 
derklient
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich würd das mit dem Chef besprechen und dann ansprechen das der einsatzort die stadt XXXX ist und nicht die Hauptdirektion.
Und fals du da wirklich hin sollst, dann für einen begrenzten Zeitraum(z.b. 3 Monate), und das die Wohnstätte vom AG getragen wird, ebenso die reisekosten. Damit du in regelmässigen abständen nach Hause fahren kannst.

Das wäre so mein vorschlag

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Hallo Azubi,

der Beruf Bürokaufmann hat buchhalterische Anteile. Wenn ein Ausbildungsbetrieb die nicht vermitteln kann, weil die BUchhatlung im Betrieb nicht gemacht wird, dann muss er -wenn er den Beruf ausbilden will- die Vermittlung dieses Inhalte anderweitig sicherstellen - z. B. beim Steuerberater oder auch, wie in deinem Fall, in der Hauptstelle.

Sollte das notwendig sein, müsste darüber aber die zuständige IHK Auskunft geben können.

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#5
 Von 
Der die Welt nicht versteht
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Dass ich diese Teile der Ausbildung woanders ableisten muss, ist mir klar. Nur ist es halt die totale Schikane! Der Mann will mich loswerden, deswegen kommt er ja auch auf die Idee, mich durch halb Deutschland zu schicken... :augenroll:

Und mit ihm drüber reden bringt auch nix- dann fühlt er sich ja bestätigt in seiner Meinung, mich daduch zur Kündigung zwingen zu können.

Meine Frage bleibt deswegen:

Kann ich mir hier vor Ort eine Firma suchen, die mich in der Buchhaltung unterrichtet oder kann er mit mir machen, was er will? Wie gesagt, im Ausbildungsvertrag steht nix darüber...

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn im Vertrag nichts davon drin steht, muss dann unter Umständen auch von der zuständigen Stelle (Kammer) nicht verlangt sein. Grundsätlich ist nur das zu tun, was im Ausbildungsvertrag vereinbart wird. Dort sollte auch die Ausbildungsstätte stehen, also der Ort, an dem du dich zur Ausbildung einzufinden hast.

Kläre mit der IHK ab, ob du in diese Hauptstelle MUSST.

Wer trägt eigentlich die Kosten für Fahrt und Unterkunft? Der Arbeitgeber?? Dann finde ich persönlich zunächst mal überhaupt nichts schlimmes daran. Für manchen Azubi ist eine solche Ausbildung, die auch mal andere Orte führt, eine interessante Sache.

Wenn du nicht willst, kündige einfach. Dein Chef ist ja -wie du schreibst- scheinbar nicht so glücklich mit dir und umgekehrt. Das geht im gegenseitigen EInvernehmen jederzeit.

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#7
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@ HeHe
Aber einen Ausbildungsvertrag so einfach zu kündigen? Das würde ich mir in der heutigen nicht nur zwei Mal überlegen. Außerdem kann der Vertrag nicht einfach gekündigt werden. Da hat die zuständige Handelskammer auch noch ein ganz kräftiges Wörtchen mitzureden.

@ ddWnv
Klär beim Chef, wie es mit der Übernahme der Unterkunft und Reisekosten aussieht. Zahlt der Cheffe, ist doch gut. Sieh es doch wirklich als Chance. Vor allen Dingen wird dies auch im Abschlusszeugnis stehen und kann sich eigentlich nur gut machen, wenn zukünftige AG sehen, dass du flexibel bist.
Des weiteren wirst du ja nicht bis Ende des 3. Lj in der Buchhaltung verbringen. Es ist also eine absehbare Zeitspanne.
Zahlt der Cheffe nicht, geh zu Handelskammer und lasse dich dort beraten, ob die mit Firmen in der Umgebung zusammen arbeiten, wo du - in Kooperation - evtl. die buchhaltungstechnischen Fertigkeiten erlernen kannst.
Wie sieht es denn mit den anderen Azubis aus, oder bist du z.Zt. der einzige? Sprech doch mal die AN an und frage, ob das in der Vergangenheit immer so gehandhabt wurde.
Fragen kostet nichts! Und hinterher ist man (meistens) etwas schlauer! ;)
Wenn das alles nichts hilft, dann musst du dich hier noch mal melden.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#8
 Von 
Der die Welt nicht versteht
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten!:)

Anscheinend hat er von dieser Idee wieder Abstand genommen, zumindest hat er es nicht mehr erwähnt.

Aber er hat sich noch andere Fiesitäten einfallen lassen. :augenroll:

Wird wohl nicht meine letzte Frage hier gewesen sein...

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