§613a

30. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Holger62
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
§613a

Mein derzeitiger Chef hat die Firma"X",in der ich beschäftigt gewesen bin, zum 1.1.07 vom Insolvenzverwalter übernommen.
Er hat die Löhne sofort gekürtzt.(Bei mir um 13%)
Jetzt habe ich gehört,dass dies überhaupt nicht zulässig gewesen sein soll,weil laut §613a die alten Arbeitsverträge noch ein Jahr gültig sind,egal,ob es sich um eine Firmenneugründung handelt oder nicht.Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir hier weiterhelfen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie haben Recht, der derzeitige Chef war nicht berechtigt, die Löhne zu kürzen.
Das leitet sich aber grundsätzlich schon aus dem Vertragsrecht her, ein Vertragspartner (hier der Arbeitgeber) kann nicht einfach einen Vertrag zuungunsten des anderen Vertragspartner(Arbeitnehmer) ändern. Das wäre zustimmungspflichtig. Genausowenig können Sie ja einfach sagen, ich arbeite ab morgen 2 Stunden weniger für dasselbe Geld!
Das Problem könnte sein:
Steht irgendetwas über eine Ausschlußfrist im Arbeitsvertrag?

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