66stunden woche !!

4. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
k198314
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
66stunden woche !!

wie weit darf der Arbeitgeber im Einzelhandel gehen ? Ist es Recht seine AN 66 Stunden in Woche zu beschäftigen und bei Anfrage nach einem freien Tag mit Kündigung zu drohen ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Bist du 6 Tage in der Woche 11 Stunden anwesend ohne Pause oder jeweils mit 1(?) Stunde Pause?
11 Stunden inkl. 1 Stunde Pause kenne ich, dann aber nur an 4 Tagen die Woche und mit rollierenden freien Tagen.

Hast du einmalig um einen freien Tag gebeten oder pro Woche um einen freien Tag?
Habt ihr einen Betriebsrat oder ist es ein sehr kleines Unternehmen?

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und immer wieder die frage: was steht im vertrag? - danach und nach den allgemein gültigen gesetzen regelt sich, was rechtens ist.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Nach dem Arbeitszeitgesetz darf ein AN nämlich in der Regel max. 48 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Ausweitung bis auf 60 Stunden in der Woche ist möglich, allerdings muss dann der Halbjahresschnitt wiederum bei max. 48 Stunden in der Woche liegen, sprich der AN muss dann irgendwann unter 48 Stunden beschäftigt werden, um den Schnitt zu erreichen.

Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit.

Wenn der AG einen AN daher z.B. Mo-Sa von 8 bis 19 Uhr beschäftigt und eine einstündige Mittagspause vorhanden ist, dann ist dies erstmal grundsätzlich zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der AN im Halbjahresschnitt nur 48 Stunden beschäftigt ist.

Im Übrigen muss bei einer Beschäftigung von Mo-Sa kein weiterer Ruhetag gewährt werden. Das Arbeitszeitgesetz sieht nur den So als arbeitsfreien Tag vor.

So sieht also die Lage nach den geltenden Gesetzen aus. Aus dem Arbeitsvertrag oder einen geltenden Tarifvertrag kann sich aber etwas anderes ergeben. Um hier eine Antwort geben zu können, müsste man aber die entsprechenden Inhalte kennen.

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#4
 Von 
k198314
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Es steht im Vertrag das Überstunden geleistet werden müssen wenn es die betriebliche Situation erfordert .. Jedoch ist das in diesem Geschäft die Regel von 9-20 Uhr zu arbeiten .Und mit viel Glück eine Stunde Pause am Tag zu haben . Jegliche Versuche den Chef auf die Arbeitszeiten anzusprechen endeten mit Androhung der Kündigung.

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#5
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Chefs die ständig mit Kündigung drohen haben keine Ahnung von Mitarbeitführung und Motivation.

Sofern Deine Probezeit vorbei ist und es sich um eine Kette handelt, also mehr als 10 Angestellte, hast Du auch einen Kündigungsschutz.

Aber mal eine andere Frage.

Was hast Du von diesem Job, wenn Du nur noch auf dem Zahnfleisch nach Hause kriechst.

Du solltest Deinen Chef auffordern genügend Angestellte einzustellen (vielleicht auch 400 € Kräfte), damit Du Deine Arbeitszeiten einhalten kannst, die vertraglich vereinbart sind.

Nur weil im Vertrag steht, daß Überstunden zu leisten sind, heißt es noch lange nicht, daß der Chef und Du gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen dürft.

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#6
 Von 
k198314
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

ja der meinung war ich auch , bin nun dank stress etc krank geschrieben ..und heut kam dann auch das mit dem ich gerechnet hatte ...die kündigung . ! Dem Herren darum zu bitten weiter Kräfte einzustellen oder sonstiges war genauso umsonst.Welche Gewerkschaften sind für solche Fälle denn eigentlich zustänig?!

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#7
 Von 
k198314
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

ich vergaß es handelt sich um keine Kette es ist n kleines young & fashion Unternehmen mit Vetrieb von Jeansmoden .

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