7 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche?

3. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
tidus9
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)
7 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche?

Ich habe folgenden Fall, der mich interessiert:

Ein AN arbeitet in einem 24/7 Schichtbetrieb. Daher gelten grundsätzlich Feiertage und Sonntage auch als Werktage. Der AN hat eine 5-Tage-Woche, nie mehr oder weniger.

Der AN beantragt nun Urlaub vom 24.12.-31.12.18. Dieser wird vom AG genehmigt und es werden 8 Urlaubstage hierfür abgezogen. Zur Vereinfachung: Es ist von Montag bis einschließlich Montag dann frei.

Wie viele Urlaubstage darf der AG abziehen. Wirklich volle 8 oder nur 6? Bitte entsprechend mit passendem Paragrafen im Gesetz begründen, damit ich ebenso beweisführend argumentieren kann. Danke :)

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
tidus9
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

20 Urlaubstage, also der Mindestanspruch.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Sehe ich auch so: 5 Tage, da die 5-Tage-Woche für dich gilt.
Grundsätzlich musst du nur für die Tage Urlaub beantragen, an denen du nach Plan oder betriebsüblich auch arbeitspflichtig wärest.

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#5
 Von 
tidus9
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von cabel):
§3 Bundesurlaubsgesetz

Bei 20 Tagen dürfen dann auch nur 5 und nicht 6 Tage pro Woche angerechnet werden.

-- Editiert von cabel am 03.07.2018 12:21


Das sehe ich genauso wie du, nur der Paragraph 3 gibt lediglich Auskunft über die Anzahl und was Werktage sind. Das mit den Werktagen ist in solche 24/7 Schichtbetrieben ohnehin ausgehebelt.

Der Gesetzgeber hat sich ja gedacht, dass jeder Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen Urlaub hat. Deshalb rechnet man ja auch immer 4x regelmäßige Arbeitswochentage. Bei 7 Tage = 7 Tage Urlaub käme man nicht mal auf 3 volle Wochen Urlaub.

Nur ich müsste das so irgendwie belegen, wobei mir der Paragraf 3 allein nicht helfen wird.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von tidus9):
Der AN beantragt nun Urlaub vom 24.12.-31.12.18. Dieser wird vom AG genehmigt und es werden 8 Urlaubstage hierfür abgezogen. Zur Vereinfachung: Es ist von Montag bis einschließlich Montag dann frei.
An wie vielen von diesen Tagen wärst du zur Arbeit eingeteilt gewesen wenn du keinen Urlaub nehmen würdest? Für genau diese Tage würdest du Urlaub beantragen müssen.

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#7
 Von 
tidus9
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von tidus9):
Der AN beantragt nun Urlaub vom 24.12.-31.12.18. Dieser wird vom AG genehmigt und es werden 8 Urlaubstage hierfür abgezogen. Zur Vereinfachung: Es ist von Montag bis einschließlich Montag dann frei.
An wie vielen von diesen Tagen wärst du zur Arbeit eingeteilt gewesen wenn du keinen Urlaub nehmen würdest? Für genau diese Tage würdest du Urlaub beantragen müssen.


Welche genau ist unklar, es wären aber in dem Zeitraum maximal 6, nicht 8. Bei der Firma gibt’s keine 6 oder 7 Tage pro Kalenderwoche.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Dann dürfen dir auch nur maximal 6 Tage abgezogen werden. Wenn du in der 2. Woche noch 5 Tage wirst arbeiten müssen, dann sind es nur 5 Tage die dir abgezogen werden dürfen.

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#9
 Von 
tidus9
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Okay danke. So dachte ich mir das auch. Findet man diese (wenn auch sehr logische) Handhabung auch irgendwie relativ amtlich?

Leider versucht der AG ja einem irgendwie diese 8 Tage zu verkaufen, schreibt aber gleichzeitig das Wochenenden grundsätzlich nicht angerechnet werden. Der Widerspruch könnte nicht größer sein.

Falls es da nichts gibt, hoffe ich, dass Logik am Ende gewinnt...

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