7 Tage Woche

14. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schusselhoch3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
7 Tage Woche

Hallo,
A arbeitet in einem kleinen Familienbetrieb und das 7 Tage die Woche an 5 Tagen 6 Stunden und hat dort morgens 3 und abends 3 Stunden-dazwischen 3 Stunden frei.Am Sonntag und an einem Tag der woche arbeitet er nur 3 Stunden so das er auf 36 Stunden kommt-jetzt die frage ist das rechtens das er keinen einzigen ganzen freien Tag hat,in der Mittagspause kann er viele dinge ja nicht erledigen!
Wie ist da die Rechtslage?
Würde mich über Antworten sehr freuen

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Siehe dazu Arbeitszeitgesetz, besonders § 11

In der Gastronomie ist die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen erlaubt, jedoch nicht immer und vorallem nicht durchgehend, ohne Ausgleich
<I>
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.</I>


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#2
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das ist so nicht zulässig.

Ergänzend zu HeHe kann ich auch noch den § 10 empfehlen. Hier mal ein Link zu den Gesetzen:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__10.html

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#3
 Von 
Schusselhoch3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,danke für die Antwort,da es sich aber um einen Zuchtbetrieb handelt sagt der Arbeitgeber das es da andere Reglungen gibt -nur wie soll man da noch leben?Ich denke auf dauer kann das keiner durchhalten,zumal es in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub gibt-da dieser einem erst nach einem halben Jahr zusteht-Kündigen geht ja nicht weil die Arge einen speert klagt man wird man eh entlassen....glaube in dem Fall sollte wohl doch ein Anwalt mal eingeschaltet werden

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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo, der AG hat Recht. Steht in meinem Link unter Abs. 12 auch drin. Allerdings gilt auch hier:

§ 12 Abweichende Regelungen In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.abweichend von § 11 Abs. 1 die Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage in den Einrichtungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 10 auf mindestens zehn Sonntage, im Rundfunk, in Theaterbetrieben, Orchestern sowie bei Schaustellungen auf mindestens acht Sonntage, in Filmtheatern und in der Tierhaltung auf mindestens sechs Sonntage im Jahr zu verringern, 2.abweichend von § 11 Abs. 3 den Wegfall von Ersatzruhetagen für auf Werktage fallende Feiertage zu vereinbaren oder Arbeitnehmer innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums beschäftigungsfrei zu stellen,
3.abweichend von § 11 Abs. 1 bis 3 in der Seeschiffahrt die den Arbeitnehmern nach diesen Vorschriften zustehenden freien Tage zusammenhängend zu geben,
4.abweichend von § 11 Abs. 2 die Arbeitszeit in vollkontinuierlichen Schichtbetrieben an Sonn- und Feiertagen auf bis zu zwölf Stunden zu verlängern, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen erreicht werden.
§ 7 Abs. 3 bis 6 findet Anwendung.

Meiner Meinung nach müsstest Du wenigstens 10 Sonntage im Jahr frei haben. Urlaub kann der AG erst nach der Probezeit genehmigen, dass ist i. O.

Aber wirklich Auskunft zu den freien Tagen kann ich leider nicht geben, da ich mich in der Tierhaltung nicht auskenne.

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#5
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

hallo hallo

ich stelle fest, die bedingungen gefallen dem AN nicht
er will nicht kündigen, da sonst eine sperre ALG droht

also müsste der AG kündigen
am besten eine probezeitkündigung ohne angabe von gründen
was keine sperre nach sich ziehen würde

also sollte man vielleicht ständig auf seine rechte hinweisen,
unbequem sein, krankschreibung hilft auch oft, den AG davon zu überzeugen, daß man nicht der richtige wäre

man darf nur keinen grund für eine fristlose/verhaltensbedingte kündigung liefern, die wieder eine sperre nach sich ziehen würde

also ein pokerspiel

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

.........ich weiß gar nicht, wie ich auf die Idee gekommen bin, dass du in der Gastronomie arbeitest?? Sorry!

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#7
 Von 
Schusselhoch3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten-und Gastronomie wäre ja nahliegend;-) Also passt das schon!
Genau die Bedingungen sind etwas sehr heftig-ich will ja arbeiten und auch gerne viel aber gar keinen Tag frei um mal was mit der Familie zu machen geschweige denn mal die Wohnung in Schuss zu bringen sind halt nicht wirklich tragbar.
Der arebitgeber jedoch meint 3 Stunden Mittagspause sind frei genug;-) Na ja, mal abwarten-Krankfeiern will ich auch nicht so unbedingt da ich damit auch wieder Kollegen treffe denen es ja genauso geht-Ein teufelskreis ;-)
Aber danke für die vielen infos werde die gesetze nochmal ausdrucken und mal sehen was der Ag dazu sagt!

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#8
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das hat leider wirklich nichts mehr mit Leben zu tun. Alles Gute!

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#9
 Von 
Schusselhoch3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.Ich denke auch arbeiten will man und arbeit gehört zum leben dazu-aber eben genau leben möchte ich auch noch zum mal bei einem gehalt von 800 Euro wirklich 2 mal überlegt wozu:-(
Nochmal vielen dank für die vielen Antworten!

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-- Editiert am 14.02.2011 14:01

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17338 Beiträge, 6462x hilfreich)

wenn dein AG sagt oder meint, für einen zuchtbetrieb gebe es andere regeln, wäre doch das erste nachzufragen, wo du diese regeln findest.
ich glaube nicht, dass es diese regeln tatsächlich gibt.

ansonsten finde ich einen widerspruch in deiner anfrage:

/// A arbeitet in einem kleinen Familienbetrieb und das 7 Tage die Woche an 5 Tagen 6 Stunden und hat dort morgens 3 und abends 3 Stunden-dazwischen 3 Stunden frei

wenn die angaben richtig sind, müsste A also 2 freie tage/woche haben, wenn auch nicht notwendig und regelmäßig am WE.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

A arbeitet in einem kleinen Familienbetrieb und das
7 Tage die Woche

an 5 Tagen 6 Stunden und hat dort morgens 3 und abends 3 Stunden-dazwischen 3 Stunden frei.

Am Sonntag und an einem Tag der woche arbeitet er nur 3 Stunden so das er auf 36 Stunden kommt

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Schusselhoch3
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau 2 Tage sind davon dreistündig aber ingesamt arbeite ich dort 7 Tage durch an 2 Tagen aber halt weniger lange ;-)

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