Hallo Community,
heute mal eine Frage zum Arbeitsrecht. Kurz gesagt darf laut Gesetz die tägliche Arbeitszeit im einem Zeitraum von 6 Monaten nicht überschritten werden.
Es ist immer wieder von Ausgleich die Rede. Und hier nun mal meine Frage:
Wenn ich dennoch viele Überstunden mache und diese auszahlen lasse, darf ich dann letztendlich so viele Stunden machen wie ich will, weil es ja finanziell ausgeglichen ist. Also kann ich mit Auszahlung die Regelung mit 8 Stunden täglich so aushebeln?
Wie sind da die Meinungen?
Danke.
8 Stunden Arbeitszeit täglich im 6 Monats-Durchschnitt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatAlso kann ich mit Auszahlung die Regelung mit 8 Stunden täglich so aushebeln? :
Nein, das kannst Du nicht.
Zu beachten ist aber, dass sich die gesetzliche Regelung auf eine 6-Tage-Woche bezieht. Wer also Mo-Fr jeweils 9,5 Stunden gearbeitet hat, der gleicht das durch den freien Samstag wieder aus. So ein AN hat dann im Durchschnitt weniger als 8 Stunden am Tag gearbeitet.
Damit ist vermutlich der Zeitausgleich gemeint. d.h. wer Mehrarbeit leistet, soll diese Zeit in Freizeit ausgleichen können.ZitatEs ist immer wieder von Ausgleich die Rede. :
Dein erdachter Hebel funktioniert nicht.
Überstunden sind besondere, extra und vom vom AG angeordnete Arbeitsstunden, die zu bezahlen sind.
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt ab § 3 sehr viele Ausnahmen und Abweichungen.
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Es ist ein 40 Stubden Vertrag und man darf so wie ich verstehe, maximal 8 Stunden an einem Tag arbeiten. Natürlich gibt es Ausnahmeregelungen.
Mir ging es darum, wenn ich nun aber dauerhaft mehr als 40 Stunden in der Woche arbeite, ist das doch kein Problem, wenn dann im 6-Monats-Durchschnitt mehr Stunden habe und durch Auszahlung des Zeitkontos wieder auf diese vertragliche Arbeitszeit komme?
Das Zeitkonto ist nicht vertraglich geregelt, Überstunden dürfen aber gemacht werden, was aber eher geduldet wird als angeordnet und wenn angeordnet, dann am dem Tag wo ich länger arbeiten muss (manchmal schwierig, wenn man dann privat kurzfristig umplanen muss).
Wenn ich aber auszahlen lassen kann, dann lohnen sich die Überstunden ja wenn ich dann weil ich z. B. Samstags nicht arbeite, über diesen 8 Stunden je Arbeitstag liege.
Leider erfüllt der Vertrag das Nachweisgesetz nicht, sodass ich ohnehin nicht einplanen kann, mit wie viel Überstunden ich zu rechnen habe.
Falls der Arbeitgeber aber schuldet, dass die vertragliche Arbeitszeit im Schnitt erreicht werden muss, dann ist es doch auch über eine Auzhalung möglich? Habe einen hohen Stundenlohn.
Danke.
Zitatwenn ich nun aber dauerhaft mehr als 40 Stunden in der Woche arbeite, ist das doch kein Problem, wenn dann im 6-Monats-Durchschnitt mehr Stunden habe und durch Auszahlung des Zeitkontos wieder auf diese vertragliche Arbeitszeit komme? :
Da hapert es mit der Logik: Die Auszahlung wirkt sich nicht auf den Stundendurchschnitt aus, sie regelt nur den finanziellen Aspekt, weil dein Lohn auf einer 40-h-Woche fußt. Und es gibt ein systematisches Problem: deine kleine, listige Idee würde dazu führen, dass du als AN deine Stundenzahl klammheimlich aufstockst. Das muss kein AG akzeptieren.
ZitatDas Zeitkonto ist nicht vertraglich geregelt, :
Dann gibt es auch keines
ZitatÜberstunden dürfen aber gemacht werden :, was aber eher geduldet wird als angeordnet und wenn angeordnet, dann am dem Tag wo ich länger arbeiten muss (manchmal schwierig, wenn man dann privat kurzfristig umplanen muss
).
1. 'Überstunden', die AN machen darf, sind dann keine echten Überstunden, sondern wohl eher Plusstunden.
2. Auf sehr kurzfristige Anordnung von Überstunden muss AN sich nicht einlassen - da gibt es einen Mindestvorlauf. Hier wirfst du verschiedene Sachverhalte zusammen.
Überstunden sind von Haus aus Ausnahme; einplanbare Überstunden ein Widerspruch in sich. Du hast deinen AV mit der Wochenarbeitszeit - die schuldest du dem AG.Zitatsodass ich ohnehin nicht einplanen kann, mit wie viel Überstunden ich zu rechnen habe. :
Ok, also ich habe jetzt im Vertrag gelesen, dass Überstunden ausgezahlt werden. Aber es wird ein Zeitkonto geführt. Weder für das Zeitkonto gibt es eine Regelung, noch gibt es eine Regelung mit wie viel Überstunden ich rechnen muss.
Die Stempeluhr erfasst im 15-Minuten-Takt, was ich nicht einhalten kann, wodurch ich täglich immer um die 3 bis 7 Minuten später stempeln kann, wenn Messprogramme z. B. noch zuende laufen müssen.
Die Überstunden oder Mehrarbeit die ich mache, sind notwendig die und werden vom Unternehmen "freiwillig" erwartet. Der Vorgesetzte bekommt das auch mit und verteilt kurzfristige Aufgaben, die er unverzüglich erledigt haben möchte und kommuniziert auch nicht rechtzeitig über notwendige Überstunden und sagt er wüsste selber nicht, wann die Muster zum Vermessen kommen, etc.
Wir sind mehrere Mitarbeiter in der Abteilung aber nur ich habe ein Zeitkonto und wenn im Vertrag steht, dass die Überstunden ausgezahlt werden ohne Zeitpunkte zu nennen, dann dürfte vermutlich wirklich kein Zeitkonto geführt werden. Das gibt es aber und ich sehe das an der Stempeluhr und fotografiere täglich, da ich keine Zusammenfassung erhalte.
Auf Rückfrage nach einer Zeitkontoregelung wurde mir entgegnet, dass man ja nicht alles regeln könne.
ZitatDie Überstunden oder Mehrarbeit die ich mache, sind notwendig die und werden vom Unternehmen "freiwillig" erwartet. :
...
...
Tja - und damit kommen wir an eine Grenze: freiwillig erwartet kann man in einem Arbeitsrechtsforum nicht im Ernst erörtern. Ähnliches gilt für den Rest dieses Absatzes, was deine Chefin tut und sagt.
Und der letzte Satz mit 'nicht alles regeln können' ist bloßes Abwimmelgeblubber, aber sicher kein Argument.
Du bist offenbar einigermaßen misstrauisch gegen das Unternehmen und doch referierst du AG-Positionen, statt zu schauen, wo welche deiner AN-Rechte berührt sind.
ZitatDu bist offenbar einigermaßen misstrauisch gegen das Unternehmen und doch referierst du AG-Positionen, statt zu schauen, wo welche deiner AN-Rechte berührt sind :
Ich wurde im Urlaub angerufen und musste eine Reise in due Türkei abklären due direkt nach dem Urlaub stattfand. Ja, es wurde auch viel gelogen. Es gibt einen Aushang, da wird Mitarbeitern vorgeworfen krank zu feiern. Da geht es um eine Einmalzahlung von steuerfreien 500,- € für November, die aber nur Arbeitnehmer erhalten würden, die Leistung zeigen. Dafür sollen Gespräche stattfinden.
Nein, ist nicht schön, aber ich verdiene gut und wenn ich mit Arbeitnehmerrechten komme, dann wird gekündigt. Das machen alle so. Und ich kann und will mir keine Kündigungsschutzklage leisten. Daher möchte ich dass die Überstunden ordentlich abgeordnet werden und vielleicht eben auf die Auszahlung statt Arbeitszeitkonto bestehen.
Das würde dem AG wirtschaftlich dann auch weh tun, wenn ich zu viele Überstunden machen müsste und vielleicht wird es dann nicht zu viel.
Kurzgefasst: du spielst mit, die geballte Faust in der Tasche, und schaust, dass der AG wenigstens 'bluten muss'.
Zwei Anmerkungen:
a) das sind Stressfaktoren, auf die Dauer geht das auf die Gesundheit. Denk Mal zehn Jahre weiter ...
b) du solltest dich trotzdem mit Arbeitsrecht ehe gut als weniger gut auskennen, um dein Ziel verfolgen zu können
- Beispiel Überstunden: die Messreihen, die länger dauern - das wird dann zur Überstunden, wenn etwa angeordnet wird, dass die heute noch fertig werden müssen > implizit angeordnete Überstunde
- du wärest der erste AN, der so ein Zeiterfassungssystem nicht auch zu seinem Vorteil nutzen würde; es gibt doch immer etwas zu tun, um die nächste Viertelstunde zu füllen.
- Psychohygiene: AN muss nicht für den AG daheim erreichbar sein, nicht im Frei, erst recht nicht im Urlaub; Abweichungen davon könnten sich ergeben aus einer singulären Position im Betrieb wie auch aus dem AV.
Bleib gesund!
Der psychische Druck hier wird tatsächlich aufgebaut durch Führungspersonal.
Ja, ich habe meine Erfahrung im Arbeitsrecht, auch die Erfahrung, dass wenn man die rechtliche Keule schlägt und insbesondere einen Anwalt einschaltet, die Kündigung erhält, eine anstrengend Kündigungsschutzklage einreicht, die ohnehin in einem Vergleich endet mit dem Fazit Job weg und eibe kleine Abfindung.
Bis zum Ende der Probezeit war hier alles anders.
Es wurden auch andere Aussagen getroffen als es um den Vertrag ging.
Die Anrufe im Urlaub werde ich unterbinden können, da gehe ich zukünftig nicht mehr dran. Ich könnte versuchen darauf zu bestehen, dass Überstunden ordnungsgemäß angeordnet werden.
Das letzte Mal als ich den AG darauf ansprach, dass bitte die Sozialabgaben korrekt abgeführt werden weil ich ein Kind habe und dadurch weniger abgezogen werden kann,veue meine Mutter erzählte, wurde mir mitgeteilt, dass meine Mutter (vom Fach) mir etwas falsches erzählt hätte und sie keine Ahnung hat.
Als ich dann den Nachweis per Link eingereicht habe, ging es doch, auch rückwirkend, was ca. 10,- Netto im Monat ausmachte.
Deshalb stehe ich hier zwischen zwei Stühlen. Natürlich einen neuen Arbeitgeber suchen, aber bis dahin still halten und dann die rechtliche Thematik in der Kündigung einbringen oder jetzt etwas sagen und due Kündigung riskieren ohne einen neuen Arbeitsplatz zu haben.
Ich habe erst eine Kündigungsschutzklage hinter mir, weil ein Arbeitgeber Gesetze nicht eingehalten hat.
ZitatMir ging es darum, wenn ich nun aber dauerhaft mehr als 40 Stunden in der Woche arbeite, ist das doch kein Problem, wenn dann im 6-Monats-Durchschnitt mehr Stunden habe und durch Auszahlung des Zeitkontos wieder auf diese vertragliche Arbeitszeit komme? :
Da liegt schon ein Denkfehler vor, denn ein Verstoß gegen die 8-Stunden-Regel liegt erst dann vor, wenn man mehr als 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt über 6 Monate arbeitet. Jemand mit einer 40-Stunden-Woche kann also problemlos Überstunden machen und sich auszahlen lassen, ohne dass das ein Verstoß gegen das ArbZG wäre.
Wie schon in Antwort#1 dargestellt, liegt kein Verstoß gegen das ArbZG vor, wenn man dauerhaft von Mo-Fr jeweils 9,5 Stunden, also insgesamt 47,5 Stunden pro Woche arbeitet. Das wären dann im Duchschnitt nur 7,9 Stunden pro Tag, weil eben der Samstag mitzählt und für den Ausgleich sorgt.
NÖ. Du verstehst das falsch. Dann dürftest du weder Mehrarbeit noch Überstunden leisten.ZitatEs ist ein 40 Stubden Vertrag und man darf so wie ich verstehe, maximal 8 Stunden an einem Tag arbeiten. :
Das kann sein, aber ob du selbst einfach so mehr Stunden arbeiten kannst/sollst/darfst, hat ja vermutlich auch der AG zu bestimmen. Zu Mehrarbeit-Zeitarbeitskonten-Zeitausgleich findet sich in den meisten AV eine Regelung oder der Hinweis auf geltende TV/BV.ZitatMir ging es darum, :
Komisch. Nur du hast ein Zeitkonto und nur für dich gibts die Stempeluhr??ZitatDas Zeitkonto ist nicht vertraglich geregelt, Überstunden dürfen aber gemacht werden, :
Ja, das ist dann GELD als *Lohn*. Hat aber nichts mit deiner 8-Std-Theorie und Zeit zu tun, denn es geht um die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit---> und die lt. Gesetz möglichen Ausnahmen.ZitatWenn ich aber auszahlen lassen kann, dann lohnen sich die Überstunden ja :
Falsch.ZitatLeider erfüllt der Vertrag das Nachweisgesetz nicht, sodass ich ohnehin nicht einplanen kann, mit wie viel Überstunden ich zu rechnen habe. :
NÖ.ZitatFalls der Arbeitgeber aber schuldet, dass die vertragliche Arbeitszeit im Schnitt erreicht werden muss, dann ist es doch auch über eine Auzhalung möglich? :
Widerspruch zu deinen Schilderungen. Also doch Zeitkonto/Zeiterfassung/ Mehrarbeit--->Stempeluhr ist der Zeit-Nachweis. NICHT zu echten Überstunden. NICHT zu Geld.ZitatOk, also ich habe jetzt im Vertrag gelesen, dass Überstunden ausgezahlt werden. Aber es wird ein Zeitkonto geführt. :
Interessant. Nochmal die Frage: Welche AN-Rechte siehst du bei dir nicht erfüllt? Ich erkenne noch nichts, was zu kritisieren oder gar rechtswidrig wäre.Zitataber nur ich habe ein Zeitkonto :
Oft *wird was vom AG erwartet*, das findet sich iaR im Vertrag...zB Mehrarbeit von x Std. mtl. ist mit dem Gehalt abgegolten.---> also weder Geld noch Zeit, sondern regelmäßig gutes Gehalt (meist sind das keine Stundenlohn-AN)
Mit der Arbeitsrechtskeule zu schwingen wegen 1x Anruf im Urlaub oder 3-7min. wegen Messreihen oder der 8-Stunden-Theorie--- wird schnell mal zum Bumerang.
Zitatman darf so wie ich verstehe, maximal 8 Stunden an einem Tag arbeiten. :
Du kommst als abhängig Beschäftigte mit dem Arbeitszeitgesetz nicht in Konflikt, gleichgültig wieviele Stunden pro Tag ( z.B. 18 ), Tage pro Woche ( 7 ) und wieviele Tage Du nacheinander arbeitest ( 31), oder ob Du Pausen machst.
Umgekehrt ist es Deinem Arbeitgeber gesetzlich verboten, Dich länger als 8 Stunden werktäglich zu beschäftigen; er darf Dich ausnahmsweise werktäglich höchstens 10 Stunden beschäftigen unter der Voraussetzung, dass er Dich innerhalb eines Zeitraums von ( ungefähr ) einem halben Jahr im Durchschnitt werktäglich höchstens 8 Stunden beschäftigt haben wird.
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt z.B., dass per Tarifvertrag geregelt wird, dass für Feiertagsarbeit KEIN Ersatzruhetag gewährt wird. In diesem Fall wäre es dann arbeitszeitgesetzlich erlaubt, Dich von Montag bis Samstag jeweils 10 Stunden lang zu beschäftigen, die nachfolgenden 22 Wochen dann jeweils von Montag bis Samstag 8 Stunden pro Tag, und in der 24. Woche dann von Montag bis Sonntag täglich 6 Stunden ( auch an allen Wochenfeiertagen innerhalb des 24-Wochenzeitraums - vorausgesetzt, Du arbeitest in einer der vielen Ausnahmebrachen mit zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit ). In der ersten Woche hättest Du 60 Stunden, in den Folgewochen dann 48 Stunden, in der 24. Woche nur 36 Stunden gearbeitet - im Durchschnitt werktäglich also nicht mehr als 8 Stunden.
ZitatEs ist immer wieder von Ausgleich die Rede. :
1. Das Arbeitszeitgesetz gewährt einen Schutz vor zu hoher werktäglicher Arbeitsbelastung vor ( maximal 8 Stunden ), ausnahmsweise schützt es nur vor einem zu hohem Umfang der Arbeitsbelastung innerhalb eines Ausgleichszeitraums, läßt dafür werktägliche Spitzenbelastungen von bis zu 10 Stunden zu, soweit nur im Ausgleichszeitraum im Durchschnitt werktäglich 8 Stunden nicht überschritten werden. )
2. Wenn Du vertraglich oder per Tarifvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart hast ( z.B. 40 Stunden ), dann ist meist zusätzlich vereinbart, dass (nur) "im Durchschnitt" diese wöchentliche Arbeitszeit gelten soll. Dann wäre in einem nächsten Schritt festzulegen / zu bestimmen, welcher Ausgleichszeitraum dieser Durchschnittsberechnung zugrundezulegen sein soll, etwa:
TVÖD
"Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen."
AVR Caritas
"Der Berechnung des Durchschnitts der wöchentlichen Arbeitszeit ist in der Regel ein Zeitraum von 13 Wochen zugrunde zu legen. Durch Dienstvereinbarung kann ein Zeitraum von bis zu 52 Wochen zugrunde gelegt werden."
BAT
"Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist in der Regel ein Zeitraum von 26 Wochen zugrunde zu legen."
Dann könnte also ( gegebenfalls mitbestimmt ) zu regeln, dass die wöchentliche Arbeitszeit von X Stunden im Durchschnitt von z.B. 6 Wochen zu leisten wäre. Desweiteren wäre die Lage des Ausgleichszeitraums zu bestimmen ( jeweils 6 Kalenderwochen? Oder jeweils ein 6-Wochenzeitraum, der stets an dem Tag beginnt, an dem die Durchschnittswochenarbeitszeit (wieder) erreicht ist? Wenn also in Woche 1 50 Stunden, und in Woche 2 30 Stunden gearbeitet wären, beginnt der 6-Wochen-Ausgleichzeitraum dann in Woche 3 erneut??
Bei festem Ausgleichszeitraum ist die flexibilisierende Belastung geringer:
a) fester 6-Wochenzeitraum
Woche 1 50 Stunden, Woche 2&3 40 Stunden, Woche 4 30 Stunden. In den letzte beiden Wochen 5 und 6 des Ausgleichszeitraums wäre dann ebenfalls der 40-Stunden-Durchschnitt einzuhalten.
b) variierender 6-Wochenzeitraum
Woche 1 50 Stunden, Woche 2&3 40 Stunden, Woche 4 30 Stunden. Hier wäre der 40-Wochenstundendurchschnitt in den zurückliegenden 4 Wochen erreicht --> Neubeginn eines 6-Wochen-Ausgleichszeitraums --> in Woche 5 und 6 könnten jeweils 50 Stunden angeordnet werden ( die erst in den folgenden 4 Wochen auf den Schnitt von 40 Stunden auszugleichen wären ).
RK
Zitatbei dir nicht erfüllt? Ich erkenne noch nichts, was zu kritisieren oder gar rechtswidrig wäre. :
Seibe Ausführungen sind nicht ganz richtig denke ich. Durch meinen vorherigen anwakt und die daraufhin erfolgte Kündigungsschutzklage, muss laut Nachweisgesetz unter anderem auch niedergeschrieben sein, mit wie vielen Überstunden zu recnen ist. Auch muss eine zeitgenaue Arbeitszeit erfasst werden. Hier wird immer auf die letzte volle Vietelstunde abgerundet, auch wenn ich länger gearbeitet habe. Die Mitarbeiter im Büro haben eine zeitgenaue Abrechnung.
Es fehlen im Vertrag auch weitere Pflichtangaben. Aber darum geht es nicht.
Im Vertrag wurde zumindest festgeschrieben, dass Überstunden ausgezahlt werden. Ein Zeitkonto wird zwar geführt, aber es gibt hierzu keine Regelung. Durch die Führung des Zeitkontos kommt es nun nicht zu der vertraglich vereinbarten Auszahlung. Wie vieie Stunden "gesammelt" werden können, ist wie gesagt nicht definiert.
Ich bin in der Abteilung der einzige Mitarbeiter mit Zeitkonto. Die übrigen Mitarbeiter haben Fixzeiten von 06:00 Uhr bis 14:45 Uhr. Allerdings bekommen sie Stundenlohn und ich ein festes Montatsbrutto.
Liege ich denn falsch in der Annahme, dass eine vertragliche Regelarbeitszeit von 40 Stunden/Woche auch im Schnitt erreichbar sein sollte oder hat diese Festlegung nichts zu sagen, wenn man tatsächlich dauerhaft 45 Stunden/Woche arbeitet?
Wofür gibt es dann diese Regelung?
Überstunden sollten doch wenn überhaupt die Ausnahme darstellen und so ein Zeitkonto dient ja auch dazu, Stoßzeiten mit Zeiten auszugleichen, in denen weniger Stunden anfallen?
Zitat2. Wenn Du vertraglich oder per Tarifvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart hast ( z.B. 40 Stunden ), dann ist meist zusätzlich vereinbart, dass (nur) "im Durchschnitt" diese wöchentliche Arbeitszeit gelten soll. Dann wäre in einem nächsten Schritt festzulegen / zu bestimmen, welcher Ausgleichszeitraum dieser Durchschnittsberechnung zugrundezulegen sein soll, etwa: :
Vertraglich wurde geregelt, dass eine wöchentliche Regelarbeitszeit von 40 Stunden/Woche gültig ist.
Und kurz gesagt Überstunden im Rahmen des Gesetzes angeordnet werden dürfen.
Es gibt keinen Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung, da ein Betriebsrat nicht existiert.
Ein Zeitkonto gibt es, es wurde aber vertraglich geregelt, dass Überstunden ausgezahlt werden, jedoch fehlt hier eine Regelung wann dies erfolgen soll (z. B. wenn das Zeitguthaben über XXX Stunden liegt).
Überstunden werden nicht angeordnet, bzw. es kommt heute was und dann wird mit gesagt, dass muss heute fertig werden. Oft kommen die Sachen nach der Mittagspause und dann schafft man es auch gar nicht mehr.
Einerseits wird das immer bunter, was du berichtest oder durchblicken lässt, andererseits tritt immer deutlicher hervor, dass du sowas bist wie ein 'Widerspruch in sich selbst':
Du beklagst Arbeitsrechtsverstöße noch und noch und wischst das dann weg: Darum geht es aber nicht[i][/i].
Worum denn sonst, wenn dich das alles so sehr giftet, wie es allenthalben zu spüren ist?
Wenn du regelmäßig 45 h/Wo arbeitest, solltest du auf Zeitausgleich hinwirken, also alle zwei Wochen einen Tag Freizeitausgleich beantragen, ggf. durchsetzen. Andererseits lockt dich aber das Geld. Was denn nun? Dass AN für seine Rechte auch was tun muss, muss man einem erwachsenen Menschen doch nicht erklären, oder?
ZitatÜberstunden werden nicht angeordnet, bzw. es kommt heute was und dann wird mit gesagt, dass muss heute fertig werden. :
Und damit sind die Überstunden implizit angeordnet. Habe ich schon früher erklärt. Wie wäre es mit Ernstmachen?
Mag sein. Es geht hier aber nicht um eine KS-Klage zu xyz von anno. Es geht hier um deine Theorie zu Arbeitszeit, Überstunden, Auszahlung...usw. Im Nachweisgesetz ab 08/22 finde ich nicht, dass die Anzahl der Ü-Std....ZitatSeibe Ausführungen sind nicht ganz richtig denke ich. :
https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/NachwG.pdf
Wenn du in der 5-Tage-Woche beschäftigt bist und also (immer) 5T x 9 Std. arbeitest, ist das zulässig. Dann machst du pro Woche 5 Std. Mehrarbeit. Dass dein AG dir dauerhaft 5 Std/Woche als Überstunden lt. Vertrag zahlt, sehe ich aber nicht. Überstunden wären außerdem mit Zuschlag zu bezahlen.Zitatwenn man tatsächlich dauerhaft 45 Stunden/Woche arbeitet? :
Ahha. Dann ist jetzt für dich nur noch zu klären, was dort genau steht.ZitatIm Vertrag wurde zumindest festgeschrieben, dass Überstunden ausgezahlt werden. :
Ja. Das ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, =Im Schnitt 40 Wochenstunden.ZitatLiege ich denn falsch in der Annahme, dass eine vertragliche Regelarbeitszeit von 40 Stunden/Woche :
So lange du für dich selbst nicht den Unterschied zwischen Überstunde und Mehrarbeit kennst, solltest du noch nichts unternehmen.
Früüüher fiel der Stift bei sehr vielen um 16 Uhr aus der Hand. Ohne alle Aufzeichnungen, Nachweise, Keulen aus der Gesetzeslage. Bei wenigen ist das heut noch oder wieder so, bei dir aber nicht.
So, ich versuche es nochmal zu erklären: Ich möchte mir nicht alles gefallen lassen, weiß aber, dass ich nicht mit der gesetzlichen Keule kommen kann, da ich sonst meinen Job verliere, das kann ich also erst machen, wenn ich was neues gefunden habe.
Überstunden müssen nicht mit Zuschlag gezahlt werden. Es gibt weder einen Tarifvertrag für mich der das Regelt, noch anderweitige gesetzliche Vorgaben.
Ich könnte alle Gesetze oder Arbeitgeberpflichten aufzählen, die nicht eingehalten werden, mir geht es aber um die Arbeitszeit und deren Ausgleich.
Überstunden werden mündlich angeordnet, aber so kurzfristig, dass ich mich nicht darauf einstellen kann, ob das zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich habe dadurch häufig privat Probleme aktuell.
Folgendes steht im Vertrag:
Der Arbeitnehmer erhält eine Bruttovergütung von .....
....Die Arbeitsvergütung ist bis zum Ende des Monats auszuzahlen. Über- und Mehrarbeitsstunden werden gemäß entsprechendem Stundensatz vergütet.....
Eine Vergütung findet aber nicht statt, stattdessen gibt es ein Zeitkonto ohne weitere Regelung.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden an 5 Werktagen. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung, bzw. nach den Anordnungen der Betriebsleitung, oder flexibel aufgrund von höherem Arbeitsaufkommen in einvernehmlicher Absprache. Im Rahmen des Gesetzes ist der Arbeitnehmer verpflichtet, zulässige Überstunden und Mehrarbeit zu leisten.
Hierzu kurz: Es gibt keine einvernehmlichen Absprachen.
Ich hatte es erst im Nachhinein noch einmal gelesen, dass die Stunden eigentlich ausgezahlt werden müssen.
Da mir eine 40-Stunden-Woche ohne Samstag (5 Tage) vertraglich zugesichert wurden, frage ich nochmal: Kann ich unabhängig vom Arbeitszeitgesetz darauf bestehen, dass es im Schnitt auf diese 8 Stunden kommt? Und da vertraglich vereinbart, kann ich auf Auszahlung anstatt eines Zeitkontos bestehen?
Ich hätte so eine Möglichkeit, es auf den Vertrag zu beziehen und nicht an Gesetze, weil es dann in der Regel eine Kündigung gibt. Und ich habe lieder dieses Einkommen als ALG 1.
ZitatÜberstunden werden mündlich angeordnet, aber so kurzfristig, dass ich mich nicht darauf einstellen kann, ob das zulässig ist, weiß ich nicht, aber ich habe dadurch häufig privat Probleme aktuell. :
.. inzwischen solltest du es wissen - jedenfalls, wenn du die Beiträge zu deiner Anfrage gelesen haben solltest.
Die andere Sache ist Mal wieder: Nein sagen, wenn du am Abend was vorhast: Heute leider nicht ....
ZitatDa mir eine 40-Stunden-Woche ohne Samstag (5 Tage) vertraglich zugesichert wurden, frage ich nochmal: Kann ich unabhängig vom Arbeitszeitgesetz darauf bestehen, dass es im Schnitt auf diese 8 Stunden kommt? Und da vertraglich vereinbart, kann ich auf Auszahlung anstatt eines Zeitkontos bestehen? :
Fast schon eine rhetorische Frage: Verträge sind einzuhalten. Und mit der gesetzlichen Keule musst du nicht kommen. Und hast du jemals schon beantragt, dass die Überstunden ausbezahlt werden?
Ich habe dich schon im EP verstanden. Es liegt an deiner Betrachtung der Lage.ZitatSo, ich versuche es nochmal zu erklären: :
Deshalb sind es vermutlich keine echten Überstunden, sondern Mehrarbeits-Stunden (meint der AG).ZitatÜberstunden müssen nicht mit Zuschlag gezahlt werden. :
Ja, wie oben.Zitatmir geht es aber um die Arbeitszeit und deren Ausgleich. :
Schön, und wie geht der Satz nach den 5 Punkten weiter?ZitatÜber- und Mehrarbeitsstunden werden gemäß entsprechendem Stundensatz vergütet..... :
Dann eben das , was @blaubär schon schrieb... fordere die Bezahlung oder Zeitausgleich.ZitatEine Vergütung findet aber nicht statt, stattdessen gibt es ein Zeitkonto ohne weitere Regelung. :
ODER lass den Hammer nach 8Std. fallen. Dann bekommst du keine privaten Probleme und hast deinen guten Stundenlohn. Der AG überlegt sich dann was. Denn der erwartet schließlich was von seinen AN.
Nee, im Schnitt auf 40 Wochenstunden.ZitatKann ich unabhängig vom Arbeitszeitgesetz darauf bestehen, dass es im Schnitt auf diese 8 Stunden kommt? :
Ja, das geht. Andere konnten schon ihre Kündigung empfangen, nachdem sie bestanden hatten.ZitatUnd da vertraglich vereinbart, kann ich auf Auszahlung anstatt eines Zeitkontos bestehen? :
Seit wann bist du aus der Probezeit?
Nach den Punkten kommt:
Eine Verpfändung oder Abtretung der Arbeitsvergütung ohne vorhergehende Zustimmung der Firma ist unzulässig. Deshalb habe ich es weggelassen, es war nicht relevant.
Du bestätigt was ich die ganze Zeit sage: Wenn man auf vertragliche Einhaltubg besteht oder Gesetze anspricht, bekommt man die Kündigung. So einfach ist das nämlich. Und das ist der Grund, warum die Gesetze überhaupt keine Aussagekraft haben. Jeder Arbeitgeber weiß das und jeder Arbeitnehmer. Und deshalb macht kaum ein Arbeitnehmer etwas. Außer mit einer Kündigungsschutzklage auf die Kündigung zu reagieren für etwas Schmerzensgeld.
Der Arbeitgeber kann machen was er möchte, danke, dass Du das bestätigst.
NÖ. Schon wieder. Deine Interpretation anderer Aussagen ist ganz einfach falsch.ZitatDer Arbeitgeber kann machen was er möchte, danke, dass Du das bestätigst. :
Kein AG kann machen, was er will. Das ist Nonsens.
Wenn du dir nicht zusammensuchst, WAS du als Argument nutzen kannst, und zwar für DAS, was du erreichen willst, dann wird es nichts.
Noch immer hast du nicht klipp und klar erklärt, WAS du erreichen willst.
blabla Einhaltung vertr. Vereinbarung, das ist nur allg. blabla
...jamei. was willst du denn?

A) nur 8 Std. tgl. arbeiten
B) im Schnitt 40 Wochenstunden arbeiten
C) Pro Woche 5 Std. mehr arbeiten und diese Std. vergütet bekommen
D) Privat weniger Probleme bekommen.
E) Jede echte Überstunde vergütet bekommen.
F) Jede Std. Mehrarbeit vergütet bekommen.
In keinem Fall würdest du mit dem ArbZG in Konflikt kommen. Dein AG auch nicht.
Ich würde am Liebsten die Überstunden planen können, eine Regelung für das Zeitkonto was es nicht vertraglich gibt oder stattdessen die vertraglich vereinbarte Auszahlung.
Und durch die damit verbundenen Kosten würden es dann vielleicht weniger Stunden geben.
Überstundenaufteilung in der Abteilung wäre gut, weil sonst keiner Überstunden machen muss.
Minutengenaue Stempelung, da ich nicht im Viertelstunden-Takt schaffe die Tätigkeiten exakt zu beenden.
Ich hätte gerne mehr Planbarkeit zu Überstunden (Vorabankündigung, keine regelmäßigen spontanen Erwartungen).
Und im Urlaub hätte ich zukünftig gerne keine Anrufe, zumal ich gemäß DGSVO meine Mobilfunknummer nir zwecks Bewerbung abgegeben habe und einer internen Verteilung überhaupt keine Zusage gemacht habe.
Und am Liebsten ohne eine Kündigung zu bekommen.
Weil ich dauerhaft schon gar nicht diese Leistungen erbringen kann.
Das wären meine Wünsche. Aber wünschen kann man sich ja viel.
ZitatDas wären meine Wünsche. Aber wünschen kann man sich ja viel. :
Und wer soll die Wünsche erfüllen? Dein AG offenbar. Tut er aber nicht - nicht ohne dein Zutun.
Planbarkeit - Es gibt Vorlauffristen für Überstunden, vier Tage Minimum. Nein-Sagen lernen.
Urlaub ohne Störung - nicht ans Telefon gehen, keine Emails beantworten ... konsequent handeln
Überstundenaufteilung Team - das wäre Verhandlungsthema für einen BR
Minutengenaue Zeiterfassung - interessanterweise eine Dauerthema, das bloß noch niemand durchgeklagt hat. Jedenfalls kenne ich keine Urteile dazu.
Gibt keinen Betriebsrat. Durchklagen macht keiner, weil man auf Vergleiche gedrängt wird. Und die Abfindungsangebote der AG werden sehr hoch, wenn man durchziehen will, so hoch, dass der Druck den Vergleich abzuschließen auch durch den eigenen anwakt aufgebaut wird. Ist ohnehin lukrativer als durchzuziehen.
Erst wird gesagt man würde gewinnen und wenn dann genügend Zeugen und "Beweise" von beiden Seiten vorliegen, was alles durch das Geichz geprüft werden müsste, wird das zur Aussage, dass das Urteil angefechtet werden kann und es in die nächste Instanz gehen könnte, etc. Und das dauert und bedeutet Stress, es gibt ohnehin einen ungewissen Ausgang.
Die Gerichte und Anwälte sind überlastet, keiner hat ein Interesse daran Grundsatzurteile zu erwirken. Und dann muss man dazu auch noch Nerven und Geduld haben.
Im Urlaub werde ich nicht mehr erreichbar sein, dass ist nicht kompliziert. Vielleicht fällt mir zu den anderen Sachen was ein, leider muss man in 90% der Fälle mit einer Kündigung rechnen, gerade in Kleinbetrieben ohne Betriebsrat.
Die Arbeitswelt ist eine andere, als die, die du am liebsten hättest. Oder du bist zu gutgläubig den Vertrag eingegangen. Dass es ein Kleinbetrieb und keine Behörde ist, wusstest duZitatIch würde am Liebsten :
Wie lange du aus der Probezeit raus bist, möchtest du nicht verraten. Aber alles war während der Probezeit garantiert nicht anders, auch nicht der Vertrag.
Unlogisch. Du nutzt die Stempeluhr und damit kann ein minutengenauer Zeit-Nachweis geführt werden. Im Schnitt sind es vermutlich immer 40 Wo-Std.Zitateine Regelung für das Zeitkonto was es nicht vertraglich gibt oder stattdessen die vertraglich vereinbarte Auszahlung. :
Selbstverständlich. Ich hatte nicht nach Weihnachtswünschen gefragt, sondern was DIR wichtig ist, wenn du den AG angehen willst--- aber doch nichts aus dem zusammengeschriebenen Leid in deinem neuen Job.ZitatAber wünschen kann man sich ja viel. :
Ach so. Du möchtest einerseits mehr Stunden arbeiten und die Auszahlung der Mehrarbeit, schaffst es aber gesundheitlich gar nicht ? Und du weißt jetzt schon, was da an Gerichten so abgeht? Arbeitest im Kleinbetrieb???ZitatWeil ich dauerhaft schon gar nicht diese Leistungen erbringen kann. :
Da sehe ich in einer 1. Diskussion mit dem AG nur:
-Regelmäßig/im Schnitt nicht mehr als 40 Wochenstunden,
-Ausnahmen bei betr. Belangen dann gegen Auszahlung oder Zeitausgleich.
-- Editiert von User am 16. September 2023 12:08
ZitatDie Arbeitswelt ist eine andere, als die, die du am liebsten hättest. Oder du bist zu gutgläubig den Vertrag eingegangen. Dass es ein Kleinbetrieb und keine Behörde ist, wusstest du :
Wie lange du aus der Probezeit raus bist, möchtest du nicht verraten. Aber alles war während der Probezeit garantiert nicht anders, auch nicht der Vertrag.
Ich kannte den Vertrag, hatte aber nicht auf dem Schirm, dass Auszahlung vereinbart wurde. Ein Zeitkonto wird weder erwähnt, noch wurde das vereinbart und das wäre eine Pflichtangabe nach dem Nachweisgesetz, gültig in neuer Fassung seit dem 01.08.2022.
Und der Vertrag begann am 01.01.2023 und bis zum Ende der Probezeit, wurde ausschließlich erwähnt, dass ich keine Überstunden machen muss. Es gab zwar komische Situationen, aber seit exakt Ende der Probezeit ist ALLES anders! Ich wurde im Urlaub angerufen und musste eine Reise in die Türkei planen, Überstunden werden erwartet.
Es wird gelogen...
ZitatUnlogisch. Du nutzt die Stempeluhr und damit kann ein minutengenauer Zeit-Nachweis geführt werden. Im Schnitt sind es vermutlich immer 40 Wo-Std. :
Nicht unlogisch, da ein Zeitkonto zwar existiert und lediglich die Zeit auf der Stempeluhr abgebildet wird. Es ist aber nicht geregelt, wie viele Stunden das Zeitkonto in Plus und Minus beinhalten darf, wie die Regelung von Ausgleich des Zeitkontos aussieht (nochmal: Pflichtangabe). Und da das Zeitkonto geführt wird, wird die vertragliche Regelung, dass Überstunden bis zum Ende des Monats mit dem Gehalt ausgezahlen werden bzw. zumindest ausgezahlt werden, ausgehebelt.
Auch lässt sich eine minutengenaue Erfassung nicht lesen, da wie erwähnt, die Uhr zwar minutengenau anzeigt, aber auf jede volle Viertelstunde abrundet! Und das gilt nur für Mitarbeiter im Betrieb, nicht in den Büros, dort wird minutengenau berechnet.
ZitatAch so. Du möchtest einerseits mehr Stunden arbeiten und die Auszahlung der Mehrarbeit, schaffst es aber gesundheitlich gar nicht ? Und du weißt jetzt schon, was da an Gerichten so abgeht? Arbeitest im Kleinbetrieb??? :
Ich habe mich falsch ausgedrückt, ich möchte die Überstunden ausgezahlt haben, da ich die Hoffnung habe, dass dann weniger anfallen, da teuer. Das Zeitkonto wurde eingerichtet (hat sonst keiner außer Mitarbeiter in den Büros), da vermutlich bekannt war, dass Überstunden anfallen werden und um die Auszahlungsvereinbarung gemäß Vertrag auszuhebeln.
Ich weiß leider nicht wie es in den Gerichten abgeht, weiß aber wie Künsigungsschutzklagen geführt werden, weil ich bereits zwei hatte. Einse wegen Kündigung durch Corona-Einsparungen und zuletzt wegen Arbeitnehmerrechten. Daher möchte ich das nicht noch einmal haben, da man hierfür starke Nerven haben muss und am Ende kommt es nicht zur Verhandlung, weil der Anwalt unbedingt auf einen Vergleich hinauszielt (= mehr Geld für Ihn) und das geht mittels hoch ausgehandelter Abfindungsbetrgäge.
Beispiel letzter Arbeitgeber hält Gesetze nicht ein, man möchte das regeln, exakt nach Ablauf der Probezeit, damit man Kündigungsschutz hat (war der Tipp des damaligen Anwalts) und bekommt die Kündigung.
Kündigungsschutzklage wird eingereicht mit Antrag auf Weiterbeschäftigung: Fazit, vor dem Gerichtstermin ist der Arbeitgeber bereit, 8000.- € (ausgehandelte) Abfindung zu bezahlen, was für den kurzen Beschäftigungszeitraum nicht wenig ist.
Und bis dahin wird im schriftlichen Vorverfahren ganz extrem auf die Psyche gewirkt...
Also ja, ich weiß wie es zumindest bis zum Verfahren abläuft und bin noch nicht zu einer Verhandlung gekommen.
Es ist wohl leider so: Du kannst psychischen Druck nicht aushalten, oder empfindest ihn als solchen, obwohl vermutlich Normalbetrieb von Gerichten, Anwälten und Arbeitgebern gefahren wird.
Hier will man sich schon 2,5 Monate nach Ende der Probezeit *aufbäumen*, verfitzt sich in irrelevanten Rechtsgrundlagen, beharrt aber auf seiner einzig richtigen Sicht, auch nach xy Erklärungen anderer, fühlt sich von anderen belogen und betrogen...quasi von der ganzen Welt.
Geschmeidig und schrittweise (auf Augenhöhe) deine wichtigen Ziele erreichen--- ist offenbar nicht dein Ding/dir unmöglich.
Das wäre wohl nicht das einzige Beispiel. Aber das war mir noch nicht bekannt.ZitatBeispiel letzter Arbeitgeber hält Gesetze nicht ein, :
Nun bist du im Kleinbetrieb, kannst den Ball mit KS-Klage nicht spielen.
...Ich meinte was anderes, wo du endlos auf deine *Gesetzesinterpretationen* pochst... und alle Involvierten einfach nur einen Vergleich und endlich Ende haben wollen und das Weite suchen.
Sorry, ich bin hier raus, denn gegen solche Art Wände zu schreiben, ist traurig und wird irgendwann langweilig.
ZitatDas wäre wohl nicht das einzige Beispiel. Aber das war mir noch nicht bekannt. :
Nun bist du im Kleinbetrieb, kannst den Ball mit KS-Klage nicht spielen.
Kleiner Betrieb, aber mehr als 10 Mitarbeiter.
Natürlich kann ich den Arbeitgeber ansprechen, wie beim letzten Arbeitgeber, aber dann bekommt man trotzdem die Kündigung. Das ist überall normale Gangart, wenn man keinen Betriebsrat hat, würde ich jetzt mal behaupten.
Ich behaupte, mit/ohne BR ist das nicht die normale Gangart.Zitataber dann bekommt man trotzdem die Kündigung. Das ist überall normale Gangart, :
Aber da du ja schon weißt, wie alles immer und überall läuft--- So what.
ZitatIch behaupte, mit/ohne BR ist das nicht die normale Gangart. :
Aber da du ja schon weißt, wie alles immer und überall läuft--- So what.
Ich rede hier von Erfahrung. Ich kenne das auch anders, aber hier seitdem ich in dieser Region bin, ist das der dritte Arbeitgeber, der die Mitarbeiter klein hält, unterdrückt, aktuell sogar beleidigt, in offiziellen Ausgängen Mitarbeiter beschuldigt krank zu feiern, etc.
Du hast vielleicht bisher nur gute Erfahrungen gemacht, ich kann Dir versichern, dass ich das überwiegend nur mit Betrieben hatte, die einen Betriebsrat hatten. Ansonsten ist es nur eine Frage des Geldes, wie man einen ungemütlichen Mitarbeiter los wird.
Und wenn man sich mal umsieht, wie es Mitarbeitern ohne Qualifikation geht, dann ist das sogar noch schlimmer, die können sich nämlich auch keine Rechtsschutzversicherung leisten.
Aber Du kannst Dich gerne davon überzeugen, dass die menschlich sozialen Standards beim aktuellen Arbeitgeber nicht eingehalten werden.
Komme einfach ein paar Monste vorbei und höre Dir die Aussagen der Mitarbeiter an, die teilweise unter Mindestlohn und ohne Vertrag beschäftigt werden.
-- Editiert von User am 17. September 2023 13:08
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