9 Euro Ticket , kann der Arbeitgeber die Zahlung des Fahrgeldes in den 3 Monaten einbehalten?

9. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Agneta123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)
9 Euro Ticket , kann der Arbeitgeber die Zahlung des Fahrgeldes in den 3 Monaten einbehalten?

Habe heute vom Arbeitgeber bescheid bekommen das mein Fahrgeld für die Monatskarte wegen dem 9 Euro Ticket in den nächsten 3 Monaten nicht gezahlt wird.
Ist das Rechtens ?
Danke für eine Antwort.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Agneta123):
Ist das Rechtens ?

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen findet.

Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Agneta123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Die Fahrtkosten sind als separater Betrag aufgeführt und nicht standardmäßig im Lohn.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

Mir scheint es naheliegend, dass der AG solch günstige Gelegenheit auch für sich nutzen kann, Kosten zu senken. Beim Fahrgeld handelt es sich um eine Kostenerstattung - da sehe ich nicht, dass AN dabei auch noch einen Reibach machen können sollen. Abgesehen davon: es geht um 3 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich denke eine komplette Streichung kommt nicht in Betracht, die neun Euro wird der Arbeitgeber zahlen müssen, wenn er normalerweise das komplette Ticket übernimmt.

Oder gibt es Gründe, weshalb das günstige Ticket nicht genutzt werden kann (z.B. ICE-Nutzung)?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mir scheint es naheliegend, dass der AG solch günstige Gelegenheit auch für sich nutzen kann, Kosten zu senken.

Ja, in der Tat.
Wenn es allerdings eine Pauschale ist, dann wird es nicht so einfach



Zitat (von dummfragerin):
Ich denke eine komplette Streichung kommt nicht in Betracht, die neun Euro wird der Arbeitgeber zahlen müssen, wenn er normalerweise das komplette Ticket übernimmt.

Kommt darauf an, wenn es die Zuschuss z.B. erst ab 10 EUR geben würde, hätte man Pech gehabt, dann wäre der Zuschuss tatsächlich 0 EUR.



Aber warten wir mal ab, was sich in den den vertraglichen Vereinbarungen findet, ohne die zu kennen ist alles nur stochern im Nebel ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Agneta123):
Die Fahrtkosten sind als separater Betrag aufgeführt und nicht standardmäßig im Lohn.


Als Festbetrag?

Also der AN erhält jeden Monat xx€ für eine Monatskarte des ÖPNV? Das kann man daran erkennen, dass Preiserhöhungen für das Monatsticket zu Lasten des AN gehen.

Wenn der Betrag jedoch bei Preiserhöhungen in gleichem Umfang erhöht wird, dann gilt das natürlich auch für Preissenkungen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Dein AG ist ja schnell. Vielleicht zu schnell?
Die Einführung des 9-€-Tickets ist abhängig von der Entscheidung des Bundes.
Ende Mai werden der Bundestag und anschließend der Bundesrat über einen entsprechenden Gesetzentwurf abstimmen.

Zitat (von Agneta123):
Ist das Rechtens ?
Was schreibt er denn?

Einbehalten will er nichts, sondern weniger zahlen.




-- Editiert von Anami am 09.05.2022 12:36

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Agneta123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Die Zahlung soll entsprechend den 3 Monaten angepasst werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Agneta123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich muss heute abend in meinen Vertrag reinschauen, was dort genau drin steht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Agneta123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Im Vertrag steht unter Vergütung extra, zusätzlich zahlt die Firma die Monatskarte laut Tarifzone in Höhe von...
Ich hoffe dass es nun weiter hilft.
Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Agneta123):
Im Vertrag steht unter Vergütung extra, zusätzlich zahlt die Firma die Monatskarte laut Tarifzone in Höhe von...

Ausweislich dieser Worte:
Wenn diese Monatskarte dann durch das "9 Euro Ticket" ersetzt wäre, dann wären nur die 9 EUR zu zahlen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Agneta123):
Ich hoffe dass es nun weiter hilft.
Es soll doch dir helfen, oder? Warte doch bitte ab, bis der AG dir schriftlich gibt, dass er dir das 9,-Ticket nach Vorlage als separate Fahrkosten erstattet.
Bescheid geben--- so einfach ist es auch wieder nicht.

Der AG hat wahrscheinlich bei Abschluss des Arbeitsvertrages nicht ahnen können, was die bunte Regierung sich da ausdenkt. Deshalb konnte er das früher so schreiben, was ich ziemlich kulant finde. Viele AN zahlen ihre Fahrtkosten vom netto.

Ob du verpflichtest bist, ein 9,-€-Ticket zu kaufen, ist noch nicht geklärt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Agneta123):
zusätzlich zahlt die Firma die Monatskarte laut Tarifzone in Höhe von...


Und wenn diese Monatskarte von Juni bis August nur 9€ kostet, dann muss der AG auch nur die 9€ zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen