Während ich für einen AG tätig war, habe ich auch aufgaben erledigt die gem. (§ 7 Abs. 4 SGB IV
) als scheinselbrständig enzustufen sind. obwohl ich immer bein basisgehalt punktlich bekam, hat der AG die Rechnungen der letzten 6 Monate nicht bezahlt.
Was kann ich tun damit die Leistungen vom Arbeitsamt am niedrigen basislohn berechnet werden?
Kann ich Arbeitsmittel wie z.B. Laptop zurückhalten?
Was kommt auf mich zu wenn die scheinsebständigkeit bestätigt wird?
-----------------
"Dave"
AG Zahlt rechnungen nicht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
>hiiiiiiiiilfeeeeee!<
Schrie er.
Er hörte eine Weile lang zu, wie sein Echo immer leiser wurde, bis nicht mer in der Dunkelheit zu hören war.
-Nichts-
Er bagann langsam zu weinen denn er wusste, niemand würde ihn helfen.
Jetzt mal im ernst: Hat niemand ne Ahnung was ich tun kann?
-----------------
"Dave"
Dein Ex-AG wird erheblich größere Probleme bekommen : Er muß Dich in allen sozialen Belangen nachversichern. Das wird er sicherlich spaßig finden, und natürlich wird er seine Kooperationsbereitschaft in der Form unter Beweis stellen, das er Dir Deine Kosten nebst der angefallenen Kosten für den durch Dich rasch beauftragten anwaltlichen Interessenvertreter mit Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht zügig und ohne Murren zahlen wird.
Ganz im Ernst : Wenn´s um Entlohnung erbrachter Leistungen geht ...ab zum Anwalt ... und die guten findest Du sicherlich auch hier
MfG,
Andreas
-----------------
"Ich suche den Weg, der allen Beteiligten entgegenkommt und so wenig Schaden wie möglich anrichtet. "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für Deine Atwort,
Das Problem ist aber ich arbeite auch als AN bei dem "Auftraggeber" und ich habe natürlich keine lust mehr, für fast umsonst zu arbeiten. Ich weiss dass es in meinem Bundesland nur 9 Arbeitsgerichte gibt, sowas dauert doch ewig! ich muss einen weg finden so schnell wie möglich da weg zu kommen. Kann ich in so einem fall einfach die Arbeit verweigern?
-----------------
"Dave"
und was passiert wenn ich meine Arbeit verweigere, werde ich unter umständen gesperrt?
-----------------
"Dave"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten