Guten Tag liebes Forum,
der Disput mit meinem Arbeitgeber
hört einfach nicht auf, nachdem man mich über den Tisch gezogen hat, will man nun auch noch einen Großteil meines Gehalts einbehalten, weil ich Mietschulden aus einer seitens meines Arbeitgebers nach meiner unrechtmäßigen Kündigung nicht mehr gewahrten mündlichen Vereinbarung habe. Die Mietschulden belaufen sich auf 900€, eine Miete wollte man mir stunden, die andere konnte ich nicht zahlen, weil nicht (wie abgesprochen) mein Semesterbeitrag von der Firma gezahlt wurde.
Das ist aber auch fast nebensächlich, eigentlich geht es um die Kernfrage: Darf beim Fall AG=Vermieter ein Teil des Lohnes bzw der ganze Lohn einbehalten werden, um Forderungen auszugleichen? und wie kann ich mich dagegen wehren?
Vielen Dank für Eure Zeit und Hilfe!
AG behält Lohn aufgrund von Mietschulden ein
28. März 2019
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Frage vom 28. März 2019 | 12:07
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
AG behält Lohn aufgrund von Mietschulden ein
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 28. März 2019 | 12:29
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatDarf beim Fall AG=Vermieter ein Teil des Lohnes bzw der ganze Lohn einbehalten werden, um Forderungen auszugleichen? :
Einen Teil ja, bis zur Pfändungsfreigrenze darf der Arbeitgeber die Forderung gegen den Lohn aufrechnen.
Die Pfändungsfreigrenze liegt momentan bei 1.139,99€ für Personen, welche keinen anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig sind.
Wird mehr einbehalten, hilft der Weg zum Arbeitsgericht und dort dann Lohnklage einreichen.
-- Editiert von Moderator am 28.03.2019 14:33
#2
Antwort vom 28. März 2019 | 13:05
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Einen Teil ja, bis zur Pfändungsfreigrenze darf der Arbeitgeber die Forderung gegen den Lohn aufrechnen.
Die Pfändungsfreigrenze liegt momentan bei 1.139,99€
Okay, wahrscheinlich eine dumme Frage, aber das heißt, dass man AB 1.139,99 Netto aufwärts pfänden kann? So viel verdiene ich nämlich nicht einmal!
Danke für die schnelle Antwort auf jeden Fall!
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#3
Antwort vom 28. März 2019 | 13:11
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatOkay, wahrscheinlich eine dumme Frage, aber das heißt, dass man AB 1.139,99 Netto aufwärts pfänden kann? :
Richtig.
ZitatSo viel verdiene ich nämlich nicht einmal! :
Dann darf der Arbeitgeber nichts verrechnen!
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